⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 05.09.2026
Ab dem 1. Januar 2028 wird die Nutzung elektronischer Kassen für Handwerker mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro zur Pflicht. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Branche und die steuerlichen Verpflichtungen.
- Kassenpflicht betrifft Handwerker mit über 100.000 Euro Umsatz
- Übergangsregelung für 2027
- Strafen bei Nichteinhaltung drohen
Ab dem 1. Januar 2028 wird die Nutzung elektronischer Kassen für Handwerker mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro zur Pflicht. Diese Regelung ist Teil eines umfassenden Gesetzesentwurfs, der darauf abzielt, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Digitalisierung des Steuerrechts voranzutreiben. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurde am 7. August 2026 veröffentlicht und stellt eine bedeutende Veränderung für die Branche dar.
Was ist die Kassenpflicht für Handwerker?

Die Kassenpflicht verpflichtet alle Betriebe, die bislang eine offene Kassenführung genutzt haben und deren Gesamtumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 100.000 Euro im Kalenderjahr überschreitet, ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden. Dies betrifft insbesondere Handwerksbetriebe, die in der Vergangenheit möglicherweise auf traditionelle Kassenmethoden gesetzt haben. Die Einführung dieser Regelung soll dazu beitragen, die Transparenz im Finanzwesen zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu erschweren.
Mit der neuen Regelung wird ein § 146b in die Abgabenordnung (AO) eingeführt, der die Nutzung eines elektronischen Kassensystems mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vorschreibt. Diese Systeme müssen alle Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Entnahmen und Einlagen aufzeichnen, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.
Übergangsregelung und Fristen
Für Unternehmen, die die Umsatzgrenze im Jahr 2027 überschreiten, gilt eine Übergangsregelung, die es ihnen ermöglicht, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Diese Unternehmen müssen die Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 umsetzen. Für Betriebe, die die Umsatzgrenze erstmals ab 2028 überschreiten, gilt die Kassenpflicht jeweils ab dem 1. April des Folgejahres.
Die Kassenpflicht endet mit Ablauf des dritten aufeinanderfolgenden Kalenderjahres, in dem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies bedeutet, dass Handwerker, die unter die Regelung fallen, langfristig planen müssen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.
Technische Anforderungen und Sicherheit
- Kassenpflicht ab 1. Januar 2028
- Umsatzgrenze: 100.000 Euro
- Übergangsregelung für 2027
- Strafen bei Nichteinhaltung
- Technische Sicherheitseinrichtung erforderlich
Die Kassenpflicht sieht vor, dass die verwendeten Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung beinhalten müssen. Dies bedeutet, dass Handwerker sicherstellen müssen, dass ihre Systeme den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die genauen technischen Vorgaben sind im Gesetzentwurf nicht spezifiziert, jedoch müssen alle Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Entnahmen und Einlagen über das elektronische Kassensystem erfasst werden.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Belegausgabepflicht, die ab dem 1. Januar 2028 durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt wird. Handwerker müssen dem am Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall einen elektronischen Beleg in einem standardisierten Datenformat bereitstellen.
Strafen und Bußgelder bei Nichteinhaltung
Die Nichteinhaltung der Kassenpflicht kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Es werden umfangreiche neue Straf- und Bußgeldvorschriften eingeführt, die insbesondere den Einsatz, das Bewerben und das In-Verkehr-Bringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme betreffen. Bußgelder drohen insbesondere bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems sowie gegen die Belegbereitstellungspflicht.
Zusätzlich wird ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro bis 250.000 Euro festgesetzt, wenn der Steuerpflichtige seinen Pflichten nicht nachkommt. Diese neuen Regelungen machen deutlich, dass Handwerker sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen sollten, um mögliche Strafen zu vermeiden.
Vorbereitung auf die Kassenpflicht
Handwerker sollten sich frühzeitig auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten. Dies bedeutet, dass sie sich über die neuen Anforderungen informieren und gegebenenfalls in ein elektronisches Kassensystem investieren müssen. Die Umstellung auf ein elektronisches Aufzeichnungssystem kann organisatorische, bürokratische und finanzielle Belastungen mit sich bringen, die es zu berücksichtigen gilt.
Fazit

Die Einführung der Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 stellt eine bedeutende Veränderung für Handwerker dar. Mit der neuen Regelung wird die Nutzung elektronischer Kassensysteme zur Pflicht, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Handwerker sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um mögliche Strafen zu vermeiden und die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.
Häufige Fragen
Was ist die Kassenpflicht für Handwerker?
Wann tritt die Kassenpflicht in Kraft?
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Was müssen Handwerker beachten?
Gibt es Ausnahmen von der Kassenpflicht?
Quellen: Google News
Symbolbild: Elektronische Kasse im Handwerk · Foto: Hook Tell / Pexels


