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Elektronische Kasse wird Pflicht: Wichtige Infos für

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 05.09.2026

Ab dem 1. Januar 2028 wird die Nutzung elektronischer Kassen für Handwerker mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro zur Pflicht. Diese Regelung hat weitreichende Auswirkungen auf die Branche und die steuerlichen Verpflichtungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kassenpflicht betrifft Handwerker mit über 100.000 Euro Umsatz
  • Übergangsregelung für 2027
  • Strafen bei Nichteinhaltung drohen

Ab dem 1. Januar 2028 wird die Nutzung elektronischer Kassen für Handwerker mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro zur Pflicht. Diese Regelung ist Teil eines umfassenden Gesetzesentwurfs, der darauf abzielt, Steuerhinterziehung zu bekämpfen und die Digitalisierung des Steuerrechts voranzutreiben. Der Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) wurde am 7. August 2026 veröffentlicht und stellt eine bedeutende Veränderung für die Branche dar.

Was ist die Kassenpflicht für Handwerker?

Elektronische Kasse im Handwerk
Symbolbild: Elektronische Kasse im Handwerk · Foto: Hook Tell / Pexels

Die Kassenpflicht verpflichtet alle Betriebe, die bislang eine offene Kassenführung genutzt haben und deren Gesamtumsatz im Sinne des Umsatzsteuergesetzes (UStG) 100.000 Euro im Kalenderjahr überschreitet, ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden. Dies betrifft insbesondere Handwerksbetriebe, die in der Vergangenheit möglicherweise auf traditionelle Kassenmethoden gesetzt haben. Die Einführung dieser Regelung soll dazu beitragen, die Transparenz im Finanzwesen zu erhöhen und Steuerhinterziehung zu erschweren.

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Mit der neuen Regelung wird ein § 146b in die Abgabenordnung (AO) eingeführt, der die Nutzung eines elektronischen Kassensystems mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung vorschreibt. Diese Systeme müssen alle Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Entnahmen und Einlagen aufzeichnen, um eine lückenlose Dokumentation zu gewährleisten.

Übergangsregelung und Fristen

Für Unternehmen, die die Umsatzgrenze im Jahr 2027 überschreiten, gilt eine Übergangsregelung, die es ihnen ermöglicht, sich auf die neuen Anforderungen vorzubereiten. Diese Unternehmen müssen die Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 umsetzen. Für Betriebe, die die Umsatzgrenze erstmals ab 2028 überschreiten, gilt die Kassenpflicht jeweils ab dem 1. April des Folgejahres.

Die Kassenpflicht endet mit Ablauf des dritten aufeinanderfolgenden Kalenderjahres, in dem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt sind. Dies bedeutet, dass Handwerker, die unter die Regelung fallen, langfristig planen müssen, um die neuen Anforderungen zu erfüllen.

Technische Anforderungen und Sicherheit

Fakten auf einen Blick

  • Kassenpflicht ab 1. Januar 2028
  • Umsatzgrenze: 100.000 Euro
  • Übergangsregelung für 2027
  • Strafen bei Nichteinhaltung
  • Technische Sicherheitseinrichtung erforderlich

Die Kassenpflicht sieht vor, dass die verwendeten Kassensysteme eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung beinhalten müssen. Dies bedeutet, dass Handwerker sicherstellen müssen, dass ihre Systeme den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die genauen technischen Vorgaben sind im Gesetzentwurf nicht spezifiziert, jedoch müssen alle Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben, Entnahmen und Einlagen über das elektronische Kassensystem erfasst werden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Belegausgabepflicht, die ab dem 1. Januar 2028 durch eine elektronische Belegbereitstellungspflicht ersetzt wird. Handwerker müssen dem am Geschäftsvorfall Beteiligten in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall einen elektronischen Beleg in einem standardisierten Datenformat bereitstellen.

Strafen und Bußgelder bei Nichteinhaltung

Die Nichteinhaltung der Kassenpflicht kann zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen. Es werden umfangreiche neue Straf- und Bußgeldvorschriften eingeführt, die insbesondere den Einsatz, das Bewerben und das In-Verkehr-Bringen von Manipulationsprogrammen für elektronische Aufzeichnungssysteme betreffen. Bußgelder drohen insbesondere bei Verstößen gegen die Pflicht zur Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems sowie gegen die Belegbereitstellungspflicht.

Zusätzlich wird ein Verzögerungsgeld von 2.500 Euro bis 250.000 Euro festgesetzt, wenn der Steuerpflichtige seinen Pflichten nicht nachkommt. Diese neuen Regelungen machen deutlich, dass Handwerker sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen sollten, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Vorbereitung auf die Kassenpflicht

Handwerker sollten sich frühzeitig auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten. Dies bedeutet, dass sie sich über die neuen Anforderungen informieren und gegebenenfalls in ein elektronisches Kassensystem investieren müssen. Die Umstellung auf ein elektronisches Aufzeichnungssystem kann organisatorische, bürokratische und finanzielle Belastungen mit sich bringen, die es zu berücksichtigen gilt.

Tipp: Handwerker sollten sich bereits jetzt mit Anbietern von Kassensystemen in Verbindung setzen, um die besten Lösungen für ihre individuellen Bedürfnisse zu finden. Zudem sollten sie sich über die technischen Vorgaben informieren, die für die Nutzung eines elektronischen Kassensystems erforderlich sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Fazit

Elektronische Kasse im Handwerk
Symbolbild: Elektronische Kasse im Handwerk · Foto: SHVETS production / Pexels

Die Einführung der Kassenpflicht ab dem 1. Januar 2028 stellt eine bedeutende Veränderung für Handwerker dar. Mit der neuen Regelung wird die Nutzung elektronischer Kassensysteme zur Pflicht, was sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Handwerker sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um mögliche Strafen zu vermeiden und die Vorteile der Digitalisierung zu nutzen.

Häufige Fragen

Was ist die Kassenpflicht für Handwerker?
Die Kassenpflicht verpflichtet Handwerker mit einem Jahresumsatz von über 100.000 Euro, ein elektronisches Kassensystem zu nutzen, um Steuerhinterziehung zu bekämpfen.
Wann tritt die Kassenpflicht in Kraft?
Die Kassenpflicht tritt am 1. Januar 2028 in Kraft. Für Unternehmen, die die Umsatzgrenze im Jahr 2027 überschreiten, gilt eine Übergangsregelung.
Welche Strafen drohen bei Nichteinhaltung?
Bei Nichteinhaltung der Kassenpflicht können erhebliche Bußgelder verhängt werden, die von 2.500 Euro bis zu 250.000 Euro reichen können.
Was müssen Handwerker beachten?
Handwerker sollten sich frühzeitig über die neuen Anforderungen informieren und gegebenenfalls in ein elektronisches Kassensystem investieren.
Gibt es Ausnahmen von der Kassenpflicht?
Ja, die Finanzbehörden können im Einzelfall von der Kassenpflicht befreien, wenn die Voraussetzungen der Härtefallregelung erfüllt sind.

Quellen: Google News

Symbolbild: Elektronische Kasse im Handwerk · Foto: Hook Tell / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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