⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 05.06.2026
Der Bundesfinanzhof hat am 5. Februar 2026 ein wegweisendes Urteil zum Erlass von Kindergeldrückforderungen gefällt, das die Rechte von Eltern und die Anforderungen an die Familienkassen betrifft.
- BFH-Urteil stärkt Rechte der Eltern
- Verfahrensrechtliche Regelungen entscheidend
- Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit möglich
Am 5. Februar 2026 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem richtungsweisenden Urteil (III R 21/23) entschieden, dass die Anforderungen an den Erlass von Kindergeldrückforderungen und die Berücksichtigung des sogenannten Weiterleitungseinwands strenger sind als bisher angenommen. Dieses Urteil folgt auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 10. Mai 2023, die die Familienkasse in ihrer Handhabung von Rückforderungen kritisierte.
Was ist der Erlass einer Kindergeldrückforderung?

Der Erlass einer Kindergeldrückforderung bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Eltern, die zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, die Rückzahlung dieser Beträge unter bestimmten Umständen vermeiden können. Dies geschieht in der Regel, wenn die Rückforderung als sachlich unbillig angesehen wird. Der BFH hat klargestellt, dass bei der Prüfung, ob ein Erlass möglich ist, sowohl die materiell-rechtlichen als auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden müssen.
Ein zentraler Aspekt des Urteils ist, dass die Familienkasse nicht nur die rechtlichen Grundlagen des Kindergeldanspruchs prüfen darf, sondern auch die Umstände, unter denen die Rückforderung erfolgt. Dies bedeutet, dass Eltern, die nachweisen können, dass sie das erhaltene Kindergeld an das Kind oder den anderen Elternteil weitergeleitet haben, unter Umständen einen Anspruch auf Erlass der Rückforderung geltend machen können.
Der Weiterleitungseinwand im Detail
Der Weiterleitungseinwand ist ein rechtlicher Begriff, der in Fällen Anwendung findet, in denen Eltern argumentieren, dass sie das Kindergeld nicht für sich selbst behalten haben, sondern an das Kind oder den anderen Elternteil weitergeleitet haben. Der BFH hat in seinem Urteil betont, dass dieser Einwand nicht automatisch zu einem Erlass der Rückforderung führt. Vielmehr müssen die spezifischen Anforderungen des Weiterleitungsverfahrens erfüllt sein.
Das Weiterleitungsverfahren ist in den Verwaltungsvorschriften zur Kindergeldzahlung geregelt und soll dazu dienen, unnötige Zahlungen zu vermeiden. Es erfordert, dass der nunmehr Berechtigte auf den Auszahlungsanspruch verzichtet und die Familienkasse die Zahlungen des ursprünglich Berechtigten als Erfüllung ihres Rückforderungsanspruchs ansieht. Dies setzt voraus, dass eine Kindergeldfestsetzung zugunsten des neuen Berechtigten erfolgt ist oder zeitnah erfolgen wird.
Die Entscheidung des Finanzgerichts Münster
- Urteil vom 05.02.2026, BFH III R 21/23
- Entscheidung des FG Münster vom 10.05.2023
- Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit
Das Finanzgericht Münster hatte in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2023 festgestellt, dass die Familienkasse bei der Ablehnung eines Erlassantrags von einem unzutreffenden Verständnis des Begriffs der sachlichen Unbilligkeit ausgegangen sei. Das Gericht argumentierte, dass die formellen Voraussetzungen für den Erlass nicht den Grundsätzen von Recht und Billigkeit entsprachen. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Familienkasse nicht ausreichend geprüft hatte, ob die vorgelegten Nachweise für die Weiterleitung des Kindergeldes ausreichend waren.
Das Gericht verpflichtete die Familienkasse, erneut über den Erlassantrag des Klägers zu entscheiden und dabei die tatsächlichen Umstände und Nachweise zu berücksichtigen. Diese Entscheidung zeigt, dass die Gerichte bereit sind, die Handhabung der Familienkassen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.
Die Rolle der Mitwirkungspflicht
Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Urteil des BFH angesprochen wird, ist die Mitwirkungspflicht der Eltern. Diese Pflicht besagt, dass Eltern Änderungen in der Lebenssituation ihrer Kinder, wie etwa einen Haushaltswechsel, unverzüglich der Familienkasse mitteilen müssen. Versäumnisse in dieser Hinsicht können dazu führen, dass die Möglichkeit eines Erlasses erheblich eingeschränkt wird.
Wenn Eltern es versäumen, der Familienkasse rechtzeitig zu melden, dass ihr Kind aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen ist, kann dies als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden. In solchen Fällen wird die Familienkasse in der Regel nicht bereit sein, einen Erlass der Rückforderung zu gewähren, da die Eltern selbst für die fehlerhafte Handhabung verantwortlich sind.
Praktische Hinweise für betroffene Eltern
Fazit

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 2026 hat die Anforderungen an den Erlass von Kindergeldrückforderungen und die Berücksichtigung des Weiterleitungseinwands deutlich verschärft. Eltern sollten sich der Bedeutung ihrer Mitwirkungspflichten bewusst sein und rechtzeitig handeln, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, gegen unrechtmäßige Rückforderungen vorzugehen, jedoch müssen die formellen und materiellen Voraussetzungen genau beachtet werden.
Häufige Fragen
Was ist der Weiterleitungseinwand?
Wann kann ein Erlass der Rückforderung beantragt werden?
Welche Rolle spielt die Mitwirkungspflicht der Eltern?
Was bedeutet sachliche Unbilligkeit?
Wie sollten Eltern bei einem Haushaltswechsel vorgehen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Familie bespricht Kindergeldangelegenheiten · Foto: Mikhail Nilov / Pexels


