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Erlass einer Kindergeldrückforderung: Aktuelle Entwicklungen und Einwände

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 05.06.2026

Der Bundesfinanzhof hat am 5. Februar 2026 ein wegweisendes Urteil zum Erlass von Kindergeldrückforderungen gefällt, das die Rechte von Eltern und die Anforderungen an die Familienkassen betrifft.

Das Wichtigste in Kürze

  • BFH-Urteil stärkt Rechte der Eltern
  • Verfahrensrechtliche Regelungen entscheidend
  • Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit möglich

Am 5. Februar 2026 hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem richtungsweisenden Urteil (III R 21/23) entschieden, dass die Anforderungen an den Erlass von Kindergeldrückforderungen und die Berücksichtigung des sogenannten Weiterleitungseinwands strenger sind als bisher angenommen. Dieses Urteil folgt auf eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster vom 10. Mai 2023, die die Familienkasse in ihrer Handhabung von Rückforderungen kritisierte.

Was ist der Erlass einer Kindergeldrückforderung?

Familie bespricht Kindergeldangelegenheiten
Symbolbild: Familie bespricht Kindergeldangelegenheiten · Foto: www.kaboompics.com / Pexels

Der Erlass einer Kindergeldrückforderung bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Eltern, die zu Unrecht Kindergeld erhalten haben, die Rückzahlung dieser Beträge unter bestimmten Umständen vermeiden können. Dies geschieht in der Regel, wenn die Rückforderung als sachlich unbillig angesehen wird. Der BFH hat klargestellt, dass bei der Prüfung, ob ein Erlass möglich ist, sowohl die materiell-rechtlichen als auch die verfahrensrechtlichen Voraussetzungen berücksichtigt werden müssen.

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Ein zentraler Aspekt des Urteils ist, dass die Familienkasse nicht nur die rechtlichen Grundlagen des Kindergeldanspruchs prüfen darf, sondern auch die Umstände, unter denen die Rückforderung erfolgt. Dies bedeutet, dass Eltern, die nachweisen können, dass sie das erhaltene Kindergeld an das Kind oder den anderen Elternteil weitergeleitet haben, unter Umständen einen Anspruch auf Erlass der Rückforderung geltend machen können.

Der Weiterleitungseinwand im Detail

Der Weiterleitungseinwand ist ein rechtlicher Begriff, der in Fällen Anwendung findet, in denen Eltern argumentieren, dass sie das Kindergeld nicht für sich selbst behalten haben, sondern an das Kind oder den anderen Elternteil weitergeleitet haben. Der BFH hat in seinem Urteil betont, dass dieser Einwand nicht automatisch zu einem Erlass der Rückforderung führt. Vielmehr müssen die spezifischen Anforderungen des Weiterleitungsverfahrens erfüllt sein.

Das Weiterleitungsverfahren ist in den Verwaltungsvorschriften zur Kindergeldzahlung geregelt und soll dazu dienen, unnötige Zahlungen zu vermeiden. Es erfordert, dass der nunmehr Berechtigte auf den Auszahlungsanspruch verzichtet und die Familienkasse die Zahlungen des ursprünglich Berechtigten als Erfüllung ihres Rückforderungsanspruchs ansieht. Dies setzt voraus, dass eine Kindergeldfestsetzung zugunsten des neuen Berechtigten erfolgt ist oder zeitnah erfolgen wird.

Die Entscheidung des Finanzgerichts Münster

Fakten auf einen Blick

  • Urteil vom 05.02.2026, BFH III R 21/23
  • Entscheidung des FG Münster vom 10.05.2023
  • Erlass wegen sachlicher Unbilligkeit

Das Finanzgericht Münster hatte in seiner Entscheidung vom 10. Mai 2023 festgestellt, dass die Familienkasse bei der Ablehnung eines Erlassantrags von einem unzutreffenden Verständnis des Begriffs der sachlichen Unbilligkeit ausgegangen sei. Das Gericht argumentierte, dass die formellen Voraussetzungen für den Erlass nicht den Grundsätzen von Recht und Billigkeit entsprachen. Insbesondere wurde kritisiert, dass die Familienkasse nicht ausreichend geprüft hatte, ob die vorgelegten Nachweise für die Weiterleitung des Kindergeldes ausreichend waren.

Das Gericht verpflichtete die Familienkasse, erneut über den Erlassantrag des Klägers zu entscheiden und dabei die tatsächlichen Umstände und Nachweise zu berücksichtigen. Diese Entscheidung zeigt, dass die Gerichte bereit sind, die Handhabung der Familienkassen zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren.

Die Rolle der Mitwirkungspflicht

Ein weiterer wichtiger Aspekt, der im Urteil des BFH angesprochen wird, ist die Mitwirkungspflicht der Eltern. Diese Pflicht besagt, dass Eltern Änderungen in der Lebenssituation ihrer Kinder, wie etwa einen Haushaltswechsel, unverzüglich der Familienkasse mitteilen müssen. Versäumnisse in dieser Hinsicht können dazu führen, dass die Möglichkeit eines Erlasses erheblich eingeschränkt wird.

Wenn Eltern es versäumen, der Familienkasse rechtzeitig zu melden, dass ihr Kind aus dem gemeinsamen Haushalt ausgezogen ist, kann dies als Verletzung der Mitwirkungspflicht gewertet werden. In solchen Fällen wird die Familienkasse in der Regel nicht bereit sein, einen Erlass der Rückforderung zu gewähren, da die Eltern selbst für die fehlerhafte Handhabung verantwortlich sind.

Praktische Hinweise für betroffene Eltern

Tipp: Eltern sollten bei einem Haushaltswechsel unbedingt darauf achten, die Familienkasse umgehend zu informieren. Dies kann helfen, Rückforderungen zu vermeiden und die eigene finanzielle Situation zu stabilisieren. Zudem kann es sinnvoll sein, einen Abzweigungsantrag zu stellen, wenn das Kind außerhalb des Haushalts lebt. Dadurch wird das Kindergeld direkt an das Kind ausgezahlt, was das Risiko einer Rückforderung verringert.
Hinweis: Bei Erhalt eines Rückforderungsbescheids sollten Eltern genau prüfen, ob die Voraussetzungen für einen Erlass gegeben sind. Es kann hilfreich sein, rechtlichen Rat einzuholen, um die eigenen Möglichkeiten zu verstehen und gegebenenfalls gegen die Rückforderung vorzugehen.

Fazit

Familie bespricht Kindergeldangelegenheiten
Symbolbild: Familie bespricht Kindergeldangelegenheiten · Foto: Vodafone x Rankin everyone.connected / Pexels

Das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 5. Februar 2026 hat die Anforderungen an den Erlass von Kindergeldrückforderungen und die Berücksichtigung des Weiterleitungseinwands deutlich verschärft. Eltern sollten sich der Bedeutung ihrer Mitwirkungspflichten bewusst sein und rechtzeitig handeln, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Die Entscheidung des Finanzgerichts Münster zeigt, dass es Möglichkeiten gibt, gegen unrechtmäßige Rückforderungen vorzugehen, jedoch müssen die formellen und materiellen Voraussetzungen genau beachtet werden.

Häufige Fragen

Was ist der Weiterleitungseinwand?
Der Weiterleitungseinwand bezieht sich auf die Möglichkeit, dass Eltern, die Kindergeld erhalten haben, argumentieren können, sie hätten das Geld an das Kind oder den anderen Elternteil weitergeleitet. Dies kann bei Rückforderungen von Bedeutung sein.
Wann kann ein Erlass der Rückforderung beantragt werden?
Ein Erlass kann beantragt werden, wenn die Rückforderung als sachlich unbillig angesehen wird. Dies setzt jedoch voraus, dass die entsprechenden verfahrensrechtlichen und materiellen Voraussetzungen erfüllt sind.
Welche Rolle spielt die Mitwirkungspflicht der Eltern?
Die Mitwirkungspflicht der Eltern ist entscheidend. Wenn Eltern es versäumen, Änderungen im Haushalt des Kindes rechtzeitig der Familienkasse mitzuteilen, kann dies die Möglichkeit eines Erlasses erheblich einschränken.
Was bedeutet sachliche Unbilligkeit?
Sachliche Unbilligkeit bedeutet, dass die Rückforderung als ungerecht oder unangemessen angesehen wird. Dies kann in besonderen Fällen vorliegen, wenn beispielsweise die Familienkasse fehlerhaft gehandelt hat.
Wie sollten Eltern bei einem Haushaltswechsel vorgehen?
Eltern sollten einen Haushaltswechsel umgehend der Familienkasse melden, um Rückforderungen zu vermeiden. Zudem kann ein Abzweigungsantrag sinnvoll sein, um das Kindergeld direkt an das Kind auszuzahlen.

Quellen: Google News

Symbolbild: Familie bespricht Kindergeldangelegenheiten · Foto: Mikhail Nilov / Pexels

Stefan Wagner
Stefan Wagner
Stefan Wagner widmet sich den Themen Altersvorsorge und Versicherungen. Er erklärt verständlich, welche Vorsorgemodelle es gibt und worauf man bei langfristigen Entscheidungen achten sollte. Bei Finanz-Echo möchte er dazu beitragen, dass auch trockene Themen wie Renten- und Absicherungsfragen greifbar werden.
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