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ETF vom Chef geschenkt: Warum Arbeitnehmer 40 Euro verschenken

⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 18.07.2026

Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro, weil sie nicht aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen fragen. Diese staatlich geförderte Sparform bietet erhebliche Vorteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro monatlich
  • Fehlende Nachfrage führt zu Verlusten
  • Fonds- und ETF-Sparpläne bieten höhere Renditen

Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro, weil sie nicht aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen (VL) fragen. Diese staatlich geförderte Sparform bietet erhebliche Vorteile, die viele nicht nutzen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von diesen Leistungen profitieren können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen im Fokus
Symbolbild: Vermögenswirksame Leistungen im Fokus · Foto: AI25.Studio Studio / Pexels

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldbeträge, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlen. Diese Zahlungen können bis zu 40 Euro pro Monat betragen, was sich auf 480 Euro jährlich summiert. Viele Arbeitnehmer wissen jedoch nicht, dass ihnen diese Leistungen zustehen, oder sie fragen nicht aktiv danach. Dies führt dazu, dass das Geld ungenutzt bleibt und Arbeitnehmer auf eine erhebliche Summe verzichten.

Die Höhe der vermögenswirksamen Leistungen hängt oft vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab. In einigen Branchen, wie dem öffentlichen Dienst, sind die Beträge geringer, während in der Metall- und Elektroindustrie häufig die vollen 40 Euro gezahlt werden. Selbst wenn im Vertrag nichts vorgesehen ist, zahlen manche Arbeitgeber freiwillig, jedoch nur auf Nachfrage.

Warum verschenken Arbeitnehmer Geld?

Ein häufiger Fehler, den Arbeitnehmer machen, ist, dass sie gar nicht erst nachfragen, ob ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Viele wissen nicht, dass sie Anspruch auf diese Leistungen haben, und lassen somit Geld liegen. Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung kann sich hier wortwörtlich auszahlen und zu einem zusätzlichen Einkommen führen.

Ein weiterer Fehler ist, dass das geschenkte Geld in einem schwach verzinsten Vertrag „versauert“. Traditionell wurden oft Bausparverträge genutzt, die jedoch in vielen Fällen wenig attraktiv sind. Die niedrigen Guthabenzinsen und Abschlussgebühren können einen Teil der staatlichen Förderung wieder auffressen, sodass das Geld kaum arbeitet.

Wie funktioniert die staatliche Förderung?

Fakten auf einen Blick

  • Maximal 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber
  • 480 Euro jährlich durch vermögenswirksame Leistungen
  • Einkommensgrenze für Sparzulage: 40.000 Euro

Bei vermögenswirksamen Leistungen kommen zwei Geldquellen zusammen, die man sauber trennen sollte. Die erste ist der Arbeitgeberbeitrag, also das eigentliche Geschenk, das gesetzlich auf 40 Euro pro Monat gedeckelt ist. Die zweite Quelle ist die Arbeitnehmersparzulage, ein zusätzlicher staatlicher Zuschuss, der von der Anlageform abhängt.

Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan gibt es 20 Prozent auf maximal 400 Euro im Jahr, was bis zu 80 Euro jährlich vom Staat obendrauf bedeutet. Bei einem Bausparvertrag sind es lediglich 9 Prozent auf bis zu 470 Euro, was maximal 43 Euro ausmacht. Diese staatliche Förderung ist ein wichtiger Anreiz, um in renditestarke Anlageformen zu investieren.

Die Bedeutung der Einkommensgrenze

Die Einkommensgrenze für die Sparzulage ist ebenfalls von Bedeutung. Seit 2024 liegt diese bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid maßgeblich ist. Dies bedeutet, dass das Bruttoeinkommen deutlich höher sein kann, ohne dass die Sparzulage verloren geht.

Die Beantragung der Zulage erfolgt über die jährliche Steuererklärung. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie alle notwendigen Informationen bereitstellen, um die Förderung zu erhalten. Dies kann einen erheblichen finanziellen Unterschied machen.

Die Laufzeit von VL-Verträgen

Ein weiterer Aspekt, der oft zu Verwirrung führt, ist die Laufzeit von VL-Verträgen. In der Regel läuft ein VL-Vertrag sieben Jahre, was sich in eine Ansparphase von sechs Jahren und ein Ruhejahr unterteilt. In der Ansparphase wird das Geld eingezahlt, während im Ruhejahr das Guthaben nur noch liegt. Nach dieser Zeit können die Arbeitnehmer frei über ihr Guthaben verfügen.

Es ist wichtig, sich über die genauen Bedingungen des jeweiligen Vertrags zu informieren, um die besten Entscheidungen für die eigene finanzielle Zukunft zu treffen. Arbeitnehmer sollten sich nicht scheuen, Fragen zu stellen und sich über ihre Optionen zu informieren.

Fazit

Vermögenswirksame Leistungen im Fokus
Symbolbild: Vermögenswirksame Leistungen im Fokus · Foto: Markus Winkler / Pexels

Vermögenswirksame Leistungen sind eine hervorragende Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzliches Geld zu erhalten, ohne selbst etwas investieren zu müssen. Durch aktives Nachfragen und die Wahl der richtigen Anlageform können Arbeitnehmer von den Vorteilen dieser staatlich geförderten Sparform profitieren. Es ist entscheidend, sich über die eigenen Ansprüche zu informieren und die Möglichkeiten optimal zu nutzen, um keine finanziellen Chancen zu verpassen.

Häufige Fragen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Geldbeträge, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlen. Diese können bis zu 40 Euro pro Monat betragen.
Wie kann ich von VL profitieren?
Um von VL zu profitieren, sollten Arbeitnehmer aktiv bei ihrem Arbeitgeber nachfragen, ob und in welcher Höhe diese Leistungen angeboten werden.
Welche Anlageformen sind für VL geeignet?
Geeignete Anlageformen für VL sind unter anderem Fonds- und ETF-Sparpläne, die höhere Renditen bieten als traditionelle Bausparverträge.
Wie hoch ist die staatliche Förderung bei VL?
Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan gibt es eine staatliche Förderung von 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro pro Jahr ausmacht.
Gibt es Einkommensgrenzen für die Sparzulage?
Ja, die Einkommensgrenze für die Sparzulage liegt seit 2024 bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare.

Quellen: finanzen.net

Symbolbild: Vermögenswirksame Leistungen im Fokus · Foto: www.kaboompics.com / Pexels

Sebastian Stehle
Sebastian Stehlehttps://finanz-echo.de
Sebastian Stehle beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit den Aktien- und Kapitalmärkten. Bei Finanz-Echo schreibt er über Börsentrends, Unternehmenszahlen und wirtschaftliche Entwicklungen und legt dabei Wert darauf, komplexe Zusammenhänge verständlich aufzubereiten. Sein Ziel ist es, Leserinnen und Lesern eine solide Grundlage für eigene Entscheidungen zu geben – ohne reißerische Versprechen.
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