⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 21.06.2026
Jährlich verschenken Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Dieser Artikel beleuchtet, wie Arbeitnehmer von diesen Leistungen profitieren können.
- Vermögenswirksame Leistungen bieten bis zu 40 Euro monatlich vom Arbeitgeber.
- Staatliche Förderung von bis zu 80 Euro jährlich für ETF-Sparpläne.
- Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage seit 2024 angehoben.
In Deutschland verschenken Millionen Arbeitnehmer jährlich bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL) zustehen. Diese Leistungen bieten eine einfache Möglichkeit, ohne eigenes Geld ein Vermögen aufzubauen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von diesen Leistungen profitieren können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlen. Diese Zahlungen können je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag bis zu 40 Euro pro Monat betragen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer jährlich bis zu 480 Euro geschenkt bekommen können, ohne einen einzigen Cent aus eigener Tasche zu zahlen. Diese Gelder können in verschiedene Anlageformen fließen, darunter Bausparverträge und Fonds- oder ETF-Sparpläne.
Die Tücke dabei ist, dass viele Arbeitnehmer nicht aktiv nach diesen Leistungen fragen. Oft bleibt das Geld ungenutzt, weil die Informationen über die Ansprüche nicht ausreichend kommuniziert werden. Eine kurze Anfrage bei der Personalabteilung kann sich jedoch lohnen und bares Geld bringen.
Wie funktioniert die staatliche Förderung?
Zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen gibt es die Arbeitnehmersparzulage, einen staatlichen Zuschuss, der die Vermögensbildung unterstützen soll. Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan erhalten Arbeitnehmer 20 Prozent auf maximal 400 Euro im Jahr, was bis zu 80 Euro jährlich vom Staat bedeutet. Diese Förderung macht ETF-Sparpläne besonders attraktiv für Arbeitnehmer, die ihr Vermögen langfristig aufbauen möchten.
Es ist wichtig zu beachten, dass die Einkommensgrenzen für die Sparzulage seit 2024 angehoben wurden. Für Alleinstehende liegt die Grenze nun bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, während sie für zusammen veranlagte Paare bei 80.000 Euro liegt. Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus dem Steuerbescheid.
Die Vorteile von ETF-Sparplänen
- Arbeitgeberbeitrag: bis zu 40 Euro pro Monat
- Jährliche staatliche Förderung: bis zu 80 Euro
- Einkommensgrenze für Sparzulage: 40.000 Euro (Singles), 80.000 Euro (Paare)
- Laufzeit eines VL-Vertrags: 7 Jahre (6 Jahre Ansparphase + 1 Ruhejahr)
- Jährlich verschenken Arbeitnehmer bis zu 480 Euro
Ein ETF-Sparplan bietet eine attraktive Möglichkeit, von den Vorteilen der Kapitalmärkte zu profitieren. Im Vergleich zu traditionellen Bausparverträgen, die oft niedrige Guthabenzinsen bieten, partizipiert ein breit gestreuter Aktien-ETF an der Entwicklung der weltweiten Aktienmärkte. Historisch gesehen haben solche Anlagen über einen langen Zeitraum eine deutlich höhere Rendite erzielt.
Die Kombination aus dem Arbeitgeberbeitrag und der staatlichen Förderung kann über die Jahre zu einem erheblichen Vermögensaufbau führen. Bei einer durchschnittlichen Rendite von etwa sechs Prozent pro Jahr können Arbeitnehmer nach sieben Jahren über 3.600 Euro angespart haben, ohne einen Cent selbst einzuzahlen.
Fehler, die Arbeitnehmer vermeiden sollten
Ein häufiger Fehler ist, dass Arbeitnehmer gar nicht erst nach vermögenswirksamen Leistungen fragen. Viele wissen nicht, dass ihnen diese Leistungen zustehen, und lassen somit Geld ungenutzt verfallen. Es ist ratsam, sich über die eigenen Ansprüche zu informieren und aktiv nachzufragen.
Ein weiterer Fehler besteht darin, das Geld in einem schwach verzinsten Vertrag versauern zu lassen. Der klassische Bausparvertrag ist oft wenig attraktiv, wenn keine Immobilie finanziert wird, da die Guthabenzinsen niedrig sind und häufig Abschlussgebühren anfallen. Stattdessen sollten Arbeitnehmer in renditeorientierte Anlageformen wie ETF-Sparpläne investieren, um von höheren Renditen zu profitieren.
Wie beantragt man die Arbeitnehmersparzulage?
Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über die jährliche Steuererklärung. Arbeitnehmer müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden Nachweise über ihre Einzahlungen in den VL-Vertrag beilegen. Es ist wichtig, die Fristen für die Steuererklärung zu beachten, um die staatliche Förderung nicht zu verpassen.
Zusätzlich sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie die richtigen Anlageformen wählen, um die maximale Förderung zu erhalten. Bei Fonds- oder ETF-Sparplänen ist die Förderung am höchsten, während andere Anlageformen wie Banksparpläne oft keine oder nur geringe staatliche Zuschüsse bieten.
Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind eine hervorragende Möglichkeit für Arbeitnehmer, ohne eigenes Geld ein Vermögen aufzubauen. Jährlich verschenken Millionen Menschen bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen diese Leistungen zustehen. Durch die Wahl der richtigen Anlageform, insbesondere ETF-Sparplänen, können Arbeitnehmer von hohen Renditen und staatlichen Förderungen profitieren. Es ist an der Zeit, aktiv zu werden und die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu nutzen.
Häufige Fragen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie hoch ist die staatliche Förderung für ETF-Sparpläne?
Welche Einkommensgrenzen gelten für die Arbeitnehmersparzulage?
Wie lange läuft ein VL-Vertrag?
Was passiert mit alten VL-Verträgen?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Arbeitnehmer profitieren von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: www.kaboompics.com / Pexels


