⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 21.06.2026
Jährlich verschenken Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Dieser Artikel beleuchtet, wie Arbeitnehmer von diesen Leistungen profitieren können.
- Vermögenswirksame Leistungen bieten bis zu 480 Euro jährlich.
- Fehlendes Wissen führt dazu, dass viele Arbeitnehmer Geld verschenken.
- ETF-Sparpläne bieten höhere Renditechancen als Bausparverträge.
In Deutschland verschenken Millionen Arbeitnehmer jedes Jahr bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL) zustehen. Diese Leistungen bieten eine einfache Möglichkeit, ohne eigenes Geld ein Vermögen aufzubauen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von diesen Leistungen profitieren können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlen. Diese Zahlungen können je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag bis zu 40 Euro pro Monat betragen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer jährlich bis zu 480 Euro geschenkt bekommen können, ohne einen einzigen Cent aus eigener Tasche zu zahlen. Diese Gelder können in verschiedene Anlageformen fließen, darunter Bausparverträge und Fonds- oder ETF-Sparpläne.
Die erste Quelle des Geldes ist der Arbeitgeberbeitrag, der gesetzlich auf 40 Euro pro Monat gedeckelt ist. Die zweite Quelle ist die staatliche Arbeitnehmersparzulage, die von der gewählten Anlageform abhängt. Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan gibt es 20 Prozent auf maximal 400 Euro im Jahr, was bis zu 80 Euro jährlich vom Staat bedeutet. Diese Kombination aus Arbeitgeberbeitrag und staatlicher Förderung macht VL zu einer attraktiven Option für Arbeitnehmer.
Warum verschenken Arbeitnehmer Geld?
Ein häufiges Problem ist, dass viele Arbeitnehmer nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Oft steht im Arbeits- oder Tarifvertrag, ob und wie viel der Arbeitgeber zahlt. Die Spannen sind groß: Im öffentlichen Dienst sind es oft nur wenige Euro, während in der Metall- und Elektroindustrie deutlich mehr gezahlt wird. Im Bankgewerbe sind die vollen 40 Euro nicht selten. Wer nicht aktiv nachfragt, erhält oft nichts, und das Geld bleibt ungenutzt liegen.
Ein weiterer Fehler, den viele Arbeitnehmer machen, ist, das geschenkte Geld in einem schwach verzinsten Vertrag versauern zu lassen. Der klassische VL-Bausparvertrag bietet oft niedrige Guthabenzinsen und hohe Abschlussgebühren, die einen Teil der staatlichen Förderung wieder auffressen. Das bedeutet, dass das Geld zwar angelegt ist, aber kaum Rendite abwirft.
Die Vorteile von ETF-Sparplänen
- Arbeitgeberbeitrag: bis zu 40 Euro monatlich
- Jährliche Sparzulage: bis zu 80 Euro vom Staat
- Einkommensgrenze: 40.000 Euro für Singles, 80.000 Euro für Paare
Im Gegensatz zu Bausparverträgen bieten ETF-Sparpläne eine attraktive Möglichkeit, von den Vorteilen der Kapitalmärkte zu profitieren. Sie sind kostengünstiger als traditionelle Fondssparpläne und bieten eine breite Diversifikation. Historisch betrachtet erzielen weltweit gestreute Aktien-ETFs eine durchschnittliche Rendite von etwa sechs Prozent pro Jahr nach Kosten. Diese Renditechancen sind besonders vorteilhaft für Arbeitnehmer, die ihr Vermögen langfristig aufbauen möchten.
Ein ETF-Sparplan kombiniert die Vorteile der vermögenswirksamen Leistungen mit der höchsten staatlichen Förderung. Bei einer maximalen Einzahlung von 400 Euro jährlich können Arbeitnehmer bis zu 80 Euro zusätzlich vom Staat erhalten. Dies macht ETF-Sparpläne zu einer der besten Optionen für die Anlage von vermögenswirksamen Leistungen.
Wichtige Einkommensgrenzen
Um von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren, müssen Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen beachten. Seit 2024 liegt die Grenze für Alleinstehende bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für zusammen veranlagte Paare bei 80.000 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen entscheidend ist. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem höheren Bruttogehalt unter Umständen dennoch Anspruch auf die Zulage haben können.
Die Beantragung der Zulage erfolgt über die jährliche Steuererklärung. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Informationen bereitstellen, um die maximale Förderung zu erhalten. Ein kurzer Blick in den Steuerbescheid kann hier entscheidend sein.
Die Laufzeit von VL-Verträgen
Ein VL-Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, die sich aus sechs Jahren Ansparphase und einem Ruhejahr zusammensetzt. In der Ansparphase wird das Geld eingezahlt, während im Ruhejahr das Guthaben lediglich liegt. Nach Ablauf dieser sieben Jahre können Arbeitnehmer frei über ihr angespartes Geld verfügen. Dies bietet eine gute Möglichkeit, um langfristig Vermögen aufzubauen, ohne dass eigene Mittel investiert werden müssen.
Die Entscheidung für die richtige Anlageform ist entscheidend. Wer bereits einen alten, kaum rentablen VL-Vertrag hat, muss ihn nicht kündigen. Er kann ruhend gestellt werden, während die neuen Beiträge in einen ETF-Sparplan fließen. So wird aus den geschenkten 40 Euro vom Chef kein totes Kapital, sondern ein renditeorientierter Baustein für den langfristigen Vermögensaufbau.
Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind eine hervorragende Möglichkeit für Arbeitnehmer, ohne eigenes Geld ein Vermögen aufzubauen. Jährlich verschenken Millionen Menschen bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen diese Leistungen zustehen. Durch die Wahl der richtigen Anlageform, insbesondere ETF-Sparplänen, können Arbeitnehmer von hohen Renditen und staatlichen Förderungen profitieren. Es ist an der Zeit, aktiv zu werden und die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu nutzen.
Häufige Fragen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie viel Geld kann ich jährlich durch VL erhalten?
Welche Anlageformen sind für VL geeignet?
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Wie lange läuft ein VL-Vertrag?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Vermögenswirksame Leistungen im Fokus · Foto: www.kaboompics.com / Pexels


