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ETF vom Chef geschenkt: Warum Millionen Arbeitnehmer 40 Euro verschenken

⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 03.07.2026

Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro monatlich, weil sie nicht aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen fragen. Diese staatlich geförderte Sparform bietet enorme Vorteile.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vermögenswirksame Leistungen sind ein Geschenk vom Arbeitgeber.
  • Die staatliche Förderung kann bis zu 80 Euro jährlich betragen.
  • Viele Arbeitnehmer sind sich ihrer Ansprüche nicht bewusst.

In Deutschland verschenken jedes Jahr Millionen Arbeitnehmer bis zu 40 Euro monatlich, weil sie nicht aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen (VL) fragen. Diese staatlich geförderte Sparform bietet enorme Vorteile, die viele nicht nutzen. Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die in einen Sparvertrag fließen. Arbeitnehmer können so von staatlichen Förderungen profitieren und ihr Vermögen langfristig aufbauen.

Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Arbeitnehmer profitiert von vermögenswirksamen Leistungen
Symbolbild: Arbeitnehmer profitiert von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: AI25.Studio Studio / Pexels

Vermögenswirksame Leistungen sind eine Form der finanziellen Unterstützung, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern anbieten können. Diese Zahlungen sind nicht als Gehalt ausgelegt, sondern fließen direkt in einen Sparvertrag, der vom Arbeitnehmer gewählt wird. Die Höhe des Arbeitgeberzuschusses variiert je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag und kann bis zu 40 Euro pro Monat betragen. Dies summiert sich auf bis zu 480 Euro jährlich, die Arbeitnehmer erhalten können, ohne einen eigenen Beitrag leisten zu müssen.

Ein häufiges Problem ist, dass viele Arbeitnehmer nicht wissen, dass ihnen diese Leistungen zustehen. Oft sind die Informationen über die eigenen Ansprüche im Arbeits- oder Tarifvertrag versteckt. Wer nicht aktiv nachfragt, lässt Geld liegen, das ihm zusteht. Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung kann hier oft Wunder wirken und bares Geld einbringen.

Die staatliche Förderung: Arbeitnehmersparzulage

Zusätzlich zu den Arbeitgeberbeiträgen gibt es die Arbeitnehmersparzulage, die eine staatliche Förderung darstellt. Diese beträgt 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro pro Jahr bedeutet, wenn das Geld in einen ETF-Sparplan investiert wird. Bei anderen Anlageformen, wie Bausparverträgen, liegt die Förderung bei 9 Prozent auf maximal 470 Euro, was bis zu 43 Euro jährlich ergibt.

Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage wurden 2024 angehoben. Für Alleinstehende liegt die Grenze nun bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen, während verheiratete Paare bis zu 80.000 Euro verdienen dürfen. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen entscheidend ist. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem höheren Bruttogehalt unter Umständen dennoch Anspruch auf die Zulage haben können.

Die Vorteile eines ETF-Sparplans

Fakten auf einen Blick

  • Arbeitgeberzuschuss: bis zu 40 Euro monatlich
  • Jährliche Förderung: bis zu 80 Euro durch staatliche Zulage
  • Einkommensgrenze: 40.000 Euro für Singles, 80.000 Euro für Paare

Ein ETF-Sparplan ist eine der attraktivsten Optionen für vermögenswirksame Leistungen. Historisch gesehen erzielen weltweit gestreute Aktien-ETFs eine durchschnittliche Rendite von etwa sechs Prozent pro Jahr nach Kosten. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ihre VL in einen ETF-Sparplan investieren, nach sieben Jahren über 3.600 Euro angespart haben können, ohne einen Cent selbst einzuzahlen. Mit der staatlichen Förderung können sogar bis zu 480 Euro zusätzlich hinzukommen.

Ein weiterer Vorteil von ETF-Sparplänen ist die Diversifikation. Durch die Investition in einen breit gestreuten Index wie den MSCI World wird das Risiko von Kursschwankungen erheblich reduziert. Zwischen 1975 und 2024 gab es keinen Siebenjahreszeitraum, in dem ein breit gestreuter Aktienindex mit Verlust endete. Dies macht ETF-Sparpläne zu einer sicheren und rentablen Wahl für viele Arbeitnehmer.

Fehler, die Arbeitnehmer vermeiden sollten

Ein häufiges Problem ist, dass Arbeitnehmer das Geld in einem schwach verzinsten Vertrag versauern lassen. Viele entscheiden sich für den klassischen VL-Bausparvertrag, der oft niedrige Guthabenzinsen bietet und zusätzlich mit Abschlussgebühren belastet ist. Dies kann dazu führen, dass ein Teil der staatlichen Förderung gleich wieder aufgefressen wird. Arbeitnehmer sollten daher darauf achten, in einen renditestarken Vertrag zu investieren, um die Vorteile der vermögenswirksamen Leistungen voll auszuschöpfen.

Ein weiterer Fehler ist, gar nicht erst nach den vermögenswirksamen Leistungen zu fragen. Viele Arbeitnehmer sind sich ihrer Ansprüche nicht bewusst und lassen somit Geld liegen. Es ist ratsam, sich proaktiv an die Personalabteilung zu wenden und zu klären, ob und in welcher Höhe Anspruch auf VL besteht.

Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?

Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über die jährliche Steuererklärung. Arbeitnehmer müssen ein Häkchen bei der Festsetzung der Zulage setzen und die entsprechenden Einzahlungsbeträge angeben. Das Finanzamt erhält diese Informationen automatisch von den Anbietern der VL-Verträge. Es ist wichtig, alle notwendigen Unterlagen bereitzustellen, um die Förderung zu erhalten, da dies einen erheblichen Unterschied in der Rendite der Investitionen ausmachen kann.

Zusätzlich sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie während der Ruhephase eines VL-Vertrags einen neuen Vertrag abschließen, um keine Einzahlungslücke entstehen zu lassen. Ein VL-Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, bestehend aus sechs Jahren Ansparphase und einem Ruhejahr, in dem das Guthaben nur noch liegt.

Fazit

Arbeitnehmer profitiert von vermögenswirksamen Leistungen
Symbolbild: Arbeitnehmer profitiert von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: EqualStock IN / Pexels

Vermögenswirksame Leistungen sind eine hervorragende Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzliches Geld vom Arbeitgeber zu erhalten und von staatlichen Förderungen zu profitieren. Viele Arbeitnehmer verschenken jedoch jährlich bis zu 40 Euro, weil sie nicht aktiv nachfragen oder in ungeeignete Anlageformen investieren. Ein ETF-Sparplan bietet die höchste Renditechance und sollte daher die bevorzugte Wahl für die meisten Arbeitnehmer sein. Es ist wichtig, sich über die eigenen Ansprüche zu informieren und die Vorteile der vermögenswirksamen Leistungen voll auszuschöpfen.

Häufige Fragen

Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die in einen Sparvertrag fließen. Arbeitnehmer können so von staatlichen Förderungen profitieren.
Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die staatliche Förderung beträgt 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich bei einem ETF-Sparplan, was bis zu 80 Euro pro Jahr bedeutet.
Wer hat Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage?
Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage haben Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro für Singles und 80.000 Euro für Paare.
Wie lange läuft ein VL-Vertrag?
Ein VL-Vertrag hat in der Regel eine Laufzeit von sieben Jahren, bestehend aus sechs Jahren Ansparphase und einem Ruhejahr.
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Die Arbeitnehmersparzulage wird über die jährliche Steuererklärung beantragt. Arbeitnehmer müssen ein Häkchen bei der Festsetzung der Zulage setzen.

Quellen: finanzen.net

Symbolbild: Arbeitnehmer profitiert von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: www.kaboompics.com / Pexels

Sebastian Stehle
Sebastian Stehlehttps://finanz-echo.de
Sebastian Stehle beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit den Aktien- und Kapitalmärkten. Bei Finanz-Echo schreibt er über Börsentrends, Unternehmenszahlen und wirtschaftliche Entwicklungen und legt dabei Wert darauf, komplexe Zusammenhänge verständlich aufzubereiten. Sein Ziel ist es, Leserinnen und Lesern eine solide Grundlage für eigene Entscheidungen zu geben – ohne reißerische Versprechen.
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