⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 11.07.2026
Jedes Jahr verschenken Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 40 Euro monatlich, weil sie nicht aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen fragen. Diese staatlich geförderte Sparform könnte ihre finanzielle Zukunft erheblich verbessern.
- Vermögenswirksame Leistungen sind oft ungenutzt.
- Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro monatlich.
- Fonds- oder ETF-Sparpläne bieten höhere Renditen.
In Deutschland verschenken Millionen Arbeitnehmer jedes Jahr bis zu 40 Euro monatlich, weil sie nicht aktiv nach vermögenswirksamen Leistungen (VL) fragen. Diese staatlich geförderte Sparform bietet eine hervorragende Möglichkeit, die finanzielle Zukunft zu sichern und Vermögen aufzubauen. Doch viele wissen nicht, dass ihnen diese Leistungen zustehen oder lassen das Geld in unattraktiven Sparverträgen versauern.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind zusätzliche Zahlungen, die Arbeitgeber ihren Angestellten anbieten können, um diese beim Vermögensaufbau zu unterstützen. Diese Zahlungen können bis zu 40 Euro pro Monat betragen und werden in einen geeigneten Sparvertrag investiert. Die genaue Höhe der Leistungen hängt vom jeweiligen Arbeits- oder Tarifvertrag ab. In vielen Branchen, insbesondere im öffentlichen Dienst, sind die Beträge jedoch oft geringer, während in der Metall- und Elektroindustrie oder im Bankgewerbe häufig die vollen 40 Euro gezahlt werden.
Ein häufiges Problem ist, dass viele Arbeitnehmer nicht wissen, dass ihnen diese Leistungen zustehen. Wer nicht aktiv nachfragt, erhält oft nichts. Eine kurze E-Mail an die Personalabteilung kann hier bereits große finanzielle Vorteile bringen. Hochgerechnet auf ein Jahr summiert sich der Betrag auf bis zu 480 Euro, die Arbeitnehmer verschenken, wenn sie keine Anfrage stellen.
Die Bedeutung der richtigen Anlageform
Ein weiterer Fehler, den viele Arbeitnehmer machen, ist die Wahl einer ungeeigneten Anlageform für ihre vermögenswirksamen Leistungen. Traditionell wurden VL oft in Bausparverträge investiert, die jedoch in vielen Fällen wenig attraktiv sind. Die niedrigen Guthabenzinsen und häufigen Abschlussgebühren können dazu führen, dass ein erheblicher Teil der staatlichen Förderung verloren geht. Stattdessen sollten Arbeitnehmer in Betracht ziehen, ihre VL in Fonds- oder ETF-Sparpläne zu investieren, die in der Regel höhere Renditen bieten.
Bei einem Fonds- oder ETF-Sparplan erhalten Arbeitnehmer zusätzlich zur Arbeitgeberleistung auch eine staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage. Diese beträgt 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro zusätzlich vom Staat bedeutet. Dies ist ein erheblicher Anreiz, der oft ungenutzt bleibt, weil viele Arbeitnehmer nicht über die Einkommensgrenzen informiert sind.
Einkommensgrenzen und staatliche Förderung
- Arbeitgeberbeitrag: bis zu 40 Euro monatlich
- Jährlicher Verlust: bis zu 480 Euro
- Einkommensgrenze für Sparzulage: 40.000 Euro für Alleinstehende
Die Einkommensgrenze für die Arbeitnehmersparzulage liegt seit 2024 bei 40.000 Euro für Alleinstehende und 80.000 Euro für zusammen veranlagte Paare. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen maßgeblich ist. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, deren Bruttoeinkommen über diesen Grenzen liegt, dennoch Anspruch auf die Förderung haben können, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen darunter liegt.
Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über die jährliche Steuererklärung. Arbeitnehmer sollten sich daher frühzeitig informieren und sicherstellen, dass sie alle notwendigen Unterlagen bereitstellen, um von dieser Förderung zu profitieren.
Die Laufzeit von VL-Verträgen
Ein weiterer Aspekt, der oft zu Verwirrung führt, ist die Laufzeit von vermögenswirksamen Verträgen. In der Regel läuft ein VL-Vertrag über sieben Jahre, bestehend aus einer Ansparphase von sechs Jahren und einem Ruhejahr, in dem das Guthaben lediglich liegt. Nach Ablauf dieser Zeit können die Arbeitnehmer frei über ihr angespartes Vermögen verfügen. Es ist wichtig, sich über die genauen Bedingungen des jeweiligen Vertrags zu informieren, um keine finanziellen Nachteile zu erleiden.
Arbeitnehmer sollten sich auch bewusst sein, dass sie nach Ablauf der Ansparphase die Möglichkeit haben, das Geld für verschiedene Zwecke zu verwenden, sei es für den Kauf einer Immobilie, für die Altersvorsorge oder für andere Investitionen. Diese Flexibilität kann entscheidend sein, um die finanzielle Zukunft aktiv zu gestalten.
Fehler vermeiden und Vorteile nutzen
Um von den Vorteilen der vermögenswirksamen Leistungen zu profitieren, sollten Arbeitnehmer einige grundlegende Fehler vermeiden. Der erste Schritt besteht darin, aktiv nachzufragen, ob und in welcher Höhe ihnen VL zustehen. Der zweite Schritt ist die Wahl einer geeigneten Anlageform, die nicht nur das Geld des Arbeitgebers, sondern auch die staatlichen Förderungen optimal nutzt.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die regelmäßige Überprüfung des eigenen Sparplans. Arbeitnehmer sollten sich regelmäßig über die Entwicklungen auf dem Finanzmarkt informieren und gegebenenfalls Anpassungen vornehmen, um sicherzustellen, dass ihr Geld bestmöglich für sie arbeitet. Dies kann durch den Wechsel zu einem anderen Anbieter oder durch die Anpassung der Anlagestrategie geschehen.
Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind eine wertvolle Möglichkeit für Arbeitnehmer, zusätzliches Geld zu sparen und von staatlichen Förderungen zu profitieren. Doch viele verschenken diese Chance, weil sie nicht aktiv nachfragen oder in unattraktive Anlageformen investieren. Durch die richtige Information und eine kluge Anlagestrategie können Arbeitnehmer jedoch erheblich von diesen Leistungen profitieren und ihre finanzielle Zukunft sichern.
Häufige Fragen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie viel Geld kann ich durch VL sparen?
Wie beantrage ich vermögenswirksame Leistungen?
Welche Anlageformen sind für VL geeignet?
Gibt es Einkommensgrenzen für die staatliche Förderung?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Arbeitnehmer profitieren von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: Mikhail Nilov / Pexels


