⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 18.06.2026
Jährlich verschenken Millionen Arbeitnehmer in Deutschland bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Dieser Artikel beleuchtet, wie Arbeitnehmer von diesen Leistungen profitieren können.
- Vermögenswirksame Leistungen bieten bis zu 480 Euro jährlich.
- Fehlendes Wissen führt dazu, dass viele Arbeitnehmer Geld verschenken.
- ETF-Sparpläne bieten die höchste Rendite und staatliche Förderung.
In Deutschland verschenken Millionen Arbeitnehmer jedes Jahr bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen vermögenswirksame Leistungen (VL) zustehen. Diese Leistungen bieten eine einfache Möglichkeit, ohne eigenes Geld ein Vermögen aufzubauen. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie von diesen Leistungen profitieren können und welche Fehler Sie vermeiden sollten.
Was sind vermögenswirksame Leistungen?

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen, die Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt in einen Sparvertrag einzahlen. Diese Zahlungen können je nach Tarif- oder Arbeitsvertrag bis zu 40 Euro pro Monat betragen. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer jährlich bis zu 480 Euro geschenkt bekommen können, ohne einen einzigen Cent aus eigener Tasche zu zahlen. Diese Gelder können in verschiedene Anlageformen fließen, darunter Bausparverträge und Fonds- oder ETF-Sparpläne.
Die Idee hinter den VL ist es, Arbeitnehmer zu ermutigen, Vermögen aufzubauen und für die Zukunft vorzusorgen. Besonders für junge Arbeitnehmer oder Auszubildende kann dies der erste Schritt in die Welt der Geldanlage sein. Allerdings wissen viele nicht, dass ihnen diese Leistungen zustehen, was dazu führt, dass sie das Geld ungenutzt lassen.
Warum verschenken Arbeitnehmer Geld?
Ein häufiges Problem ist, dass viele Arbeitnehmer nicht aktiv nachfragen, ob ihnen vermögenswirksame Leistungen zustehen. Oft sind die Informationen über die eigenen Ansprüche im Arbeits- oder Tarifvertrag versteckt. In einigen Branchen, wie dem öffentlichen Dienst, sind die Beiträge oft gering, während in anderen, wie der Metall- und Elektroindustrie, deutlich höhere Beträge gezahlt werden. Arbeitnehmer sollten sich daher proaktiv an ihre Personalabteilung wenden, um zu klären, ob und in welcher Höhe sie Anspruch auf VL haben.
Ein weiterer Fehler, den viele machen, ist die Wahl einer ungeeigneten Anlageform. Traditionell dominieren Bausparverträge die VL-Landschaft, doch diese bieten oft nur geringe Zinsen und können durch hohe Gebühren die Rendite schmälern. Stattdessen sollten Arbeitnehmer in Betracht ziehen, ihr Geld in einen Fonds- oder ETF-Sparplan zu investieren, um von höheren Renditen zu profitieren.
Die Vorteile von ETF-Sparplänen
- Arbeitgeber zahlen bis zu 40 Euro monatlich für VL
- Jährlich bis zu 480 Euro geschenkt
- Einkommensgrenze für Sparzulage: 40.000 Euro für Singles
ETF-Sparpläne bieten eine attraktive Möglichkeit, von den Vorteilen der Kapitalmärkte zu profitieren. Sie sind kostengünstiger als traditionelle Fondssparpläne und bieten eine breite Diversifikation. Bei vermögenswirksamen Leistungen gibt es zudem eine staatliche Förderung von 20 Prozent auf maximal 400 Euro jährlich, was bis zu 80 Euro zusätzlich bedeutet. Diese Förderung macht ETF-Sparpläne besonders attraktiv für Arbeitnehmer, die ihr Vermögen langfristig aufbauen möchten.
Die durchschnittliche Rendite von weltweit gestreuten Aktien-ETFs liegt historisch bei etwa sechs Prozent pro Jahr nach Kosten. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die ihre VL in einen ETF-Sparplan investieren, nach sieben Jahren über 3.600 Euro angespart haben können, ohne einen Cent selbst einzuzahlen. Mit der staatlichen Förderung können sogar bis zu 480 Euro zusätzlich hinzukommen.
Die Einkommensgrenzen für die Arbeitnehmersparzulage
Um von der Arbeitnehmersparzulage zu profitieren, müssen Arbeitnehmer bestimmte Einkommensgrenzen beachten. Seit 2024 liegt die Grenze für Alleinstehende bei 40.000 Euro zu versteuerndem Einkommen und für zusammen veranlagte Paare bei 80.000 Euro. Es ist wichtig zu beachten, dass nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen entscheidend ist. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer mit einem höheren Bruttogehalt unter Umständen dennoch Anspruch auf die Zulage haben können.
Die Beantragung der Arbeitnehmersparzulage erfolgt über die jährliche Steuererklärung. Arbeitnehmer sollten sicherstellen, dass sie alle notwendigen Unterlagen bereitstellen, um die Förderung zu erhalten. Dies kann einen erheblichen Unterschied in der Rendite ihrer Investitionen ausmachen.
Fehler vermeiden und richtig investieren
Um von vermögenswirksamen Leistungen optimal zu profitieren, sollten Arbeitnehmer einige grundlegende Fehler vermeiden. Zunächst ist es wichtig, aktiv nachzufragen, ob VL im Arbeitsvertrag enthalten sind. Viele Arbeitgeber zahlen freiwillig, wenn dies angefragt wird. Ein kurzer Kontakt zur Personalabteilung kann sich also lohnen.
Darüber hinaus sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass sie ihr Geld in geeignete Anlageformen investieren. ETF-Sparpläne bieten nicht nur die höchste Rendite, sondern auch die beste staatliche Förderung. Wer sein Geld in einen Bausparvertrag anlegt, verschenkt oft die Chance auf höhere Erträge und muss sich mit niedrigen Zinsen und hohen Gebühren auseinandersetzen.
Fazit

Vermögenswirksame Leistungen sind eine hervorragende Möglichkeit für Arbeitnehmer, ohne eigenes Geld ein Vermögen aufzubauen. Jährlich verschenken Millionen Menschen bis zu 40 Euro vom Chef, weil sie nicht wissen, dass ihnen diese Leistungen zustehen. Durch die Wahl der richtigen Anlageform, insbesondere ETF-Sparplänen, können Arbeitnehmer von hohen Renditen und staatlichen Förderungen profitieren. Es ist an der Zeit, aktiv zu werden und die eigenen finanziellen Möglichkeiten zu nutzen.
Häufige Fragen
Was sind vermögenswirksame Leistungen?
Wie viel Geld kann ich durch VL jährlich erhalten?
Welche Anlageformen sind für VL geeignet?
Wie beantrage ich die Arbeitnehmersparzulage?
Warum nutzen viele Arbeitnehmer VL nicht?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Arbeitnehmer profitiert von vermögenswirksamen Leistungen · Foto: www.kaboompics.com / Pexels


