⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 06.09.2026
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) warnt vor gefälschten E-Mails und Schreiben, die eine nicht existierende 19 % Mehrwertsteuer auf den Kauf von Kryptowährungen fordern.
- Gefälschte Schreiben im Namen des BMF kursieren seit September 2026.
- Die Forderung nach 19 % Mehrwertsteuer auf Krypto-Käufe ist rechtlich nicht haltbar.
- Betroffene sollten schnell handeln und ihre Bank sowie die Polizei informieren.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 1. September 2026 eine dringende Warnung herausgegeben, die vor gefälschten E-Mails und Schreiben warnt, die im Namen des Ministeriums versendet werden. Diese betrügerischen Mitteilungen fordern die Empfänger auf, eine nicht existierende 19 % Mehrwertsteuer auf den Kauf von Kryptowährungen zu zahlen. Diese Masche richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, die im Bereich der Kryptowährungen tätig sind.
Was sind gefälschte BMF-Schreiben?

Gefälschte BMF-Schreiben sind betrügerische Dokumente, die so gestaltet sind, dass sie den Anschein erwecken, sie stammen von einer offiziellen Behörde. In diesen Schreiben wird behauptet, dass das BMF ein Unternehmen, wie beispielsweise eine Kryptobörse, bevollmächtigt hat, 19 % Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Kryptowährungen einzufordern. Diese Forderungen sind jedoch rechtlich nicht haltbar und widersprechen dem deutschen Steuerrecht.
Die Betrüger nutzen oft echte Transaktionen, um ihre Forderungen glaubwürdiger erscheinen zu lassen. Dies macht die Masche besonders tückisch, da viele Empfänger möglicherweise tatsächlich mit Kryptowährungen gehandelt haben und daher anfälliger für solche Betrugsversuche sind.
Wie erkenne ich ein gefälschtes Schreiben?
Es gibt mehrere Warnsignale, die darauf hinweisen können, dass ein Schreiben gefälscht ist. Zunächst einmal kommt ein echter Steuerbescheid in der Regel vom örtlich zuständigen Finanzamt und nicht vom Bundesministerium der Finanzen oder von abstrakten „Tax Departments“ im Ausland. Ein weiteres Indiz ist das Fehlen eines konkreten Steuerbescheids oder Aktenzeichens; die Forderung wird oft nur allgemein mit angeblichen „Steuerrückständen aus Kapitalanlagen“ oder „Börsengewinnen“ begründet.
Besonders kritisch sind auch ungewöhnliche Kontoverbindungen, etwa Konten in Drittländern oder Zahlungsaufforderungen in Kryptowährungen. Zudem sind kurze Zahlungsfristen und psychologischer Druck, etwa durch Drohungen mit sofortigen Pfändungen, häufige Merkmale solcher Betrugsversuche. Achten Sie auch auf sprachliche Auffälligkeiten, wie Rechtschreibfehler oder merkwürdige Übersetzungen, die nicht zu professioneller Behördenkorrespondenz passen.
Rechtliche Grundlagen der Steuerforderung
- Datum: 01.09.2026, BMF warnt vor gefälschten Schreiben
- Forderung: 19 % Mehrwertsteuer auf Krypto-Käufe ist nicht existent
- Betrüger nutzen echte Transaktionen zur Täuschung
Die zentrale Behauptung in den gefälschten Schreiben ist die Forderung nach 19 % Mehrwertsteuer auf den Erwerb von Kryptowährungen. Diese Forderung ist jedoch nicht existent und widerspricht dem deutschen Steuerrecht. Der Europäische Gerichtshof hat bereits 2015 entschieden, dass der Austausch von Euro in Bitcoin und zurück von der Mehrwertsteuer befreit ist. Diese Entscheidung wurde in die deutsche Verwaltungspraxis übernommen, sodass der Austausch von Kryptowährungen als steuerfreie Dienstleistung gilt.
Die rechtlichen Grundlagen sind klar: Ein Ministerium ermächtigt niemanden, eine Steuer zu erheben, die nicht existiert. Daher sollten Empfänger solcher Schreiben sofort alarmiert sein und keine Zahlungen leisten.
Was tun bei Erhalt eines gefälschten Schreibens?
Das BMF empfiehlt, dass alle, die auf solche betrügerischen Schreiben reagieren, ihre Steueridentifikationsnummer und andere persönliche Daten im Auge behalten, da diese möglicherweise in Umlauf geraten sind.
Schutzmaßnahmen gegen Betrug
Um sich vor solchen Betrugsversuchen zu schützen, sollten Sie einige grundlegende Vorsichtsmaßnahmen beachten. Seien Sie skeptisch gegenüber unerwarteten Zahlungsaufforderungen, insbesondere wenn diese per E-Mail oder SMS kommen. Überprüfen Sie die Absenderadresse und vergleichen Sie diese mit offiziellen Kontaktdaten der Behörde. Im Zweifelsfall sollten Sie direkt bei der zuständigen Behörde nachfragen.
Zusätzlich ist es ratsam, regelmäßig Ihre Kontobewegungen zu überprüfen und auf verdächtige Aktivitäten zu achten. Eine gute Cyber-Sicherheitsstrategie, einschließlich der Verwendung starker Passwörter und der Aktivierung von Zwei-Faktor-Authentifizierung, kann ebenfalls helfen, Ihre Daten zu schützen.
Fazit

Die aktuelle Warnung des BMF vor gefälschten Schreiben, die eine nicht existierende 19 % Mehrwertsteuer auf Krypto-Käufe fordern, ist ein ernstzunehmendes Signal für alle, die im Bereich der Kryptowährungen tätig sind. Es ist wichtig, wachsam zu sein und sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein, um nicht Opfer von Betrug zu werden. Informieren Sie sich und handeln Sie schnell, wenn Sie auf verdächtige Mitteilungen stoßen.
Häufige Fragen
Was sind gefälschte BMF-Schreiben?
Wie erkenne ich ein gefälschtes Schreiben?
Was soll ich tun, wenn ich ein gefälschtes Schreiben erhalte?
Ist die Forderung nach 19 % Mehrwertsteuer auf Krypto rechtlich gültig?
Wie kann ich mich vor solchen Betrügereien schützen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Warnung vor gefälschten BMF-Schreiben · Foto: Melvin Silva / Pexels


