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Kindergeld oder Kinderfreibetrag richtig nutzen Tipps für Eltern 2026

⏱ 15 Min. Lesezeit

Auf einen Blick

  • Kindergeld ist monatliche Direktzahlung, Kinderfreibetrag wirkt steuerlich.
  • Finanzamt ermittelt jährlich automatisch günstigere Leistungsform.
  • Kinderfreibetrag lohnt sich meist für Besserverdiener, Kindergeld für Niedrigerverdiener.
Fakten auf einen Blick

  • Kinderfreibetrag 2026: 6.828 Euro pro Kind
  • Kindergeld 2026: 183 Euro monatlich, 2.196 Euro jährlich
  • Steuerminderung durch Freibetrag: bis zu 1.500 Euro möglich

Kindergeld oder Kinderfreibetrag richtig nutzen Tipps für Eltern 2026

Für viele Eltern stellt sich jedes Jahr die entscheidende Frage: Kindergeld oder Kinderfreibetrag – welche Option ist für die eigene Familienfinanzierung tatsächlich vorteilhafter? Da beide Leistungen nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden können, lohnt es sich, genau zu verstehen, wie das Finanzamt die optimale Unterstützung berechnet und wie sich dies auf die monatlichen Zahlungen oder die Steuererklärung auswirkt. Im Jahr 2026 gibt es erneut Anpassungen bei den Freibeträgen und dem Kindergeld, die das Ergebnis maßgeblich beeinflussen können.

Während das Kindergeld eine direkte monatliche Zahlung ist, profitieren Eltern beim Kinderfreibetrag von einer Steuerentlastung, die sich erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung zeigt. Für Familien mit niedrigerem Einkommen ist das Kindergeld meist die bessere Wahl, während der Kinderfreibetrag für Besserverdiener finanziell lukrativer sein kann. Durch gezielte Berechnung und Planung lassen sich dadurch erhebliche Vorteile erzielen und Familienbudget sowie Steuerlast optimal steuern.

Damit Eltern 2026 die richtige Entscheidung treffen, ist es wichtig, die geltenden Beträge und gesetzlichen Änderungen im Detail zu kennen. Die Kombination aus praxisnahen Tipps, klaren Beispielen und Erklärungen erleichtert die Bewertung der individuellen Situation und zeigt, wann sich der Wechsel vom Kindergeld zum Kinderfreibetrag lohnt – und umgekehrt.

Warum viele Eltern 2026 erst am Jahresende genau wissen, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist

Eltern in Deutschland erhalten für ihre Kinder entweder das monatliche Kindergeld oder profitieren von einem Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer. Welcher der beiden Wege für sie finanziell vorteilhafter ist, zeigt sich im Regelfall erst nach der Steuerveranlagung am Jahresende. Das liegt daran, dass das Finanzamt automatisch den sogenannten Wechselspiel-Effekt zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag berücksichtigt. Dabei prüft es individuell, ob der Gesamtbetrag der Steuerentlastung durch den Freibetrag höher ist als das im Jahr ausgezahlte Kindergeld.

Der Wechselspiel-Effekt zwischen Kindergeld und Freibetrag bei der Steuerveranlagung

Der Kinderfreibetrag mindert das zu versteuernde Einkommen und führt somit zu einer niedrigeren Einkommensteuer. Das Kindergeld hingegen ist eine monatliche Direktleistung, die unabhängig von der Steuerlast gezahlt wird. Am Jahresende setzt das Finanzamt beide Beträge gegeneinander auf Grundlage Ihrer tatsächlichen Einkünfte ins Verhältnis und entscheidet automatisch, ob der Freibetrag oder das Kindergeld günstiger ist. Für Familien mit mittleren bis hohen Einkommen ist häufig der Kinderfreibetrag vorteilhaft, während bei niedrigerem Einkommen meist das Kindergeld besser absichert.

Konkretes Rechenbeispiel: So wirkt sich der Kinderfreibetrag auf Ihre Steuererstattung aus

Zur Veranschaulichung: 2026 beträgt der Kinderfreibetrag für Elternteile zusammen 6.828 Euro pro Kind. Angenommen, das zu versteuernde Einkommen reduziert sich dadurch entsprechend, kann das zu einer Steuerminderung von bis zu 1.500 Euro führen – je nach Grenzsteuersatz. Wenn das ausgezahlte Kindergeld im Jahr etwa 2.196 Euro beträgt (12 x 183 Euro), lohnt sich der Freibetrag erst dann, wenn die Steuerersparnis diesen Betrag übersteigt. Andernfalls bleibt es beim Kindergeld. Für Familien mit schwankendem Einkommen oder mehreren Kindern ist diese Prüfung oft komplex und kann sich durch unerwartete Steuereffekte ändern.

Wie das Finanzamt die günstigere Option automatisch ermittelt

Die Steuererklärung ist das Instrument, mit dem das Finanzamt nach Ablauf des Kalenderjahres beide Modelle gegeneinander abwägt. Hierfür werden neben dem Kinderfreibetrag auch der sogenannte Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsfreibetrag berücksichtigt, der 2026 zusätzlich zur Entlastung beiträgt. Elternehepaare profitieren dabei vom doppelten Freibetrag in Höhe von 6.828 Euro, Einzelpersonen von der Hälfte. Bei der Veranlagung wird automatisch die Steuerlast mit und ohne Kinderfreibetrag berechnet, und die günstigere Variante wird berücksichtigt. Daraus ergibt sich entweder eine Steuerrückerstattung oder das Kindergeld bleibt unberührt.

Achtung: Die automatische Ermittlung setzt voraus, dass Sie eine Steuererklärung abgeben oder abgeben müssen. Wer nicht verpflichtet ist, hat möglicherweise keinen Nachweis über die günstigere Alternative und bleibt somit bei der Kindergeldzahlung. Gerade bei Eltern mit schwankendem oder sehr niedrigem Einkommen kann die Entscheidung für den Freibetrag sich erst mit dem endgültigen Steuerbescheid herausstellen.

Unterschiedliche Grundlagen von Kindergeld und Kinderfreibetrag: Was Eltern wirklich wissen müssen

Kindergeld: Anspruch, Höhe und Auszahlung 2026 kompakt erklärt

Das Kindergeld ist eine direkte finanzielle Unterstützung des Staates für Eltern und kann grundsätzlich bis zum Alter von 18 Jahren des Kindes, in bestimmten Fällen sogar länger, bezogen werden. Für das Jahr 2026 beträgt das Kindergeld monatlich 250 Euro pro Kind. Es wird in der Regel monatlich ausgezahlt und stellt eine sofortige Liquiditätshilfe dar, die unabhängig vom Einkommen gewährt wird. Anspruch auf Kindergeld haben alle Eltern, die in Deutschland ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben, unabhängig von der Höhe ihres Einkommens. Dabei ist die Beantragung bei der Familienkasse obligatorisch, und die Auszahlung erfolgt meist unkompliziert.

Achtung: Viele Eltern wissen nicht, dass das Kindergeld zwar automatisch ausgezahlt wird, sie aber dennoch verpflichtet sind, ihre Einkommensverhältnisse korrekt anzugeben, da dies Einfluss auf andere Sozialleistungen haben kann.

Kinderfreibetrag: Höhe, Wirkung und Zusammensetzung aus Betreuungs- und Ausbildungskosten-Freibetrag

Der Kinderfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Eltern über die Steuererklärung zugutekommt. Für das Steuerjahr 2026 liegt der Grundfreibetrag für Kinder bei 3.414 Euro pro Elternteil, also 6.828 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Zusätzlich gibt es einen Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf, der in 2026 bei 1.464 Euro pro Elternteil liegt. Zusammengenommen ermöglicht der Kinderfreibetrag somit, bis zu 8.292 Euro (bzw. das Doppelte bei Zusammenveranlagung) vom zu versteuernden Einkommen abzuziehen. Dies führt zu einer geringeren Steuerlast, wirkt sich aber erst im Rahmen der Jahressteuerfestsetzung aus – Eltern erhalten somit keine monatliche Zahlung, sondern Steuervorteile bei der Steuererklärung.

Tipp: Gerade bei höherem Einkommen kann der Kinderfreibetrag im Jahresvergleich günstiger sein als das Kindergeld. Wer häufig die Steuererklärung vernachlässigt, verschenkt potenzielle Steuerersparnisse. Eine genaue Prüfung lohnt sich deshalb insbesondere bei steigenden Einkünften.

Warum Kindergeld und Freibetrag nicht kumulativ, sondern alternativ genutzt werden

Kindergeld und Kinderfreibetrag schließen sich gegenseitig aus, das heißt sie können nicht kumulativ in Anspruch genommen werden. Das Finanzamt prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, welche der beiden Varianten für die Eltern finanziell vorteilhafter ist. Dies geschieht automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung: Stellt das Finanzamt fest, dass der Kinderfreibetrag eine höhere Entlastung bringt als das erhaltene Kindergeld, wird das Kindergeld auf die Steuerschuld angerechnet.

In der Praxis bedeutet dies, dass Familien mit geringerem Einkommen in der Regel vom monatlichen Kindergeld profitieren, während Besserverdiener eher von der Kombination der Freibeträge durch Steuerersparnis profitieren. Ein häufiger Fehler ist es, anzunehmen, man könne beide Leistungen „einfach so“ kombinieren. Eltern sollten daher bei der Steuererklärung genau darauf achten, dass die Günstigerprüfung korrekt durchgeführt wird, um keine finanzielle Benachteiligung zu riskieren.

Hinweis: Für das Kalenderjahr 2026 bleibt die Abwägung zwischen den beiden Varianten bestehen; steuerliche Änderungen könnten jedoch vor allem bei der Zusammensetzung der Freibeträge in den Folgejahren angepasst werden. Bis dahin gilt weiterhin die bewährte Regelung, die auch für Eltern mit mehreren Kindern greift.

So überprüfen und optimieren Sie Ihre persönliche Steuersituation: Praktische Tipps für Eltern

Wer profitiert besonders vom Kinderfreibetrag? Einkommensgrenzen und Steuerprogression richtig einschätzen

Der Kinderfreibetrag ist insbesondere für Eltern mit höherem Einkommen vorteilhaft, da er das zu versteuernde Einkommen mindert und somit die Steuerlast reduziert. Im Jahr 2026 liegt der Kinderfreibetrag bei 3.414 Euro pro Elternteil und Kind, bei gemeinsam Veranlagten entsprechend bei 6.828 Euro. Ob sich der Freibetrag gegenüber dem Kindergeld lohnt, hängt entscheidend vom individuellen Steuersatz ab. Ab einem zu versteuernden Einkommen von etwa 60.000 Euro für Alleinstehende bzw. 120.000 Euro bei gemeinsam Veranlagten in der Steuerklasse III beginnt die Steuerersparnis durch den Freibetrag, da hier die Steuerprogression steigt und der Abzug spürbar wird. Unterhalb dieser Grenzen ist häufig das monatliche Kindergeld die bessere Wahl, da es unmittelbar ausgezahlt wird und keine Steuererklärung abgewartet werden muss. Eine pauschale Aussage ist daher nicht möglich – die persönliche Situation entscheidet.

Wann lohnt sich der Verzicht auf das Kindergeld zugunsten des Freibetrags?

Der Verzicht auf Kindergeld zugunsten des Kinderfreibetrags erfolgt automatisch bei der Einkommensteuerveranlagung, wenn der Freibetrag zu einer höheren Steuerersparnis führt als das erhaltene Kindergeld. Das Finanzamt prüft diese Günstigerprüfung standardmäßig durch und berücksichtigt dabei auch den Freibetrag für Betreuung, Erziehung oder Ausbildung in Höhe von 1.464 Euro pro Elternteil (2.928 Euro bei Zusammenveranlagung). Für Eltern, deren Einkommen und Steuersatz unter den genannten Einkommensgrenzen liegen, ist das Kindergeld meist attraktiver, da es als monatliche Direktzahlung die Liquidität sichert. Ein bewusster „Verzicht“ ist daher kein aktiver Vorgang, sondern Ergebnis der Steuerberechnung. Wichtig ist, dass Eltern dennoch eine Steuererklärung abgeben, wenn sie hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen möchten, um den Freibetrag optimal nutzen zu lassen.

Tipp: Besonders bei wechselnden Einkommenssituationen – beispielsweise bei Unternehmern oder Selbstständigen mit schwankenden Gewinnen – kann eine Simulation mit Steuerprogrammen oder die Beratung durch einen Steuerberater helfen, die optimale Variante zu bestimmen.

Checkliste: So bereiten Sie Ihre Steuererklärung vor, um Freibeträge effektiv zu nutzen

Eine sorgfältige Vorbereitung der Steuererklärung ist entscheidend, um den Kinderfreibetrag maximal auszuschöpfen. Zunächst sollten alle relevanten Unterlagen gesammelt werden: die aktuelle Steueridentifikationsnummer des Kindes, Nachweise über das Kindergeld und gegebenenfalls Belege für Betreuungs- oder Ausbildungskosten. Im nächstens Schritt ist zu prüfen, ob das Kind tatsächlich anspruchsberechtigt ist, beispielsweise nicht älter als 25 Jahre und in Ausbildung oder Studium (eine Ausnahme gilt bei Behinderung). Anschließend sollten Eltern den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres analysieren, um die tatsächliche Steuerbelastung und den individuellen Grenzsteuersatz einzuschätzen. Einige Fehlerquellen sind hierbei typisch: oft werden nicht alle abzugsfähigen Kosten anerkannt oder die Freibeträge werden nicht explizit im Steuerformular beantragt, was die automatische Günstigerprüfung behindern kann.

Achtung: Die Günstigerprüfung berücksichtigt nur den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für Betreuung, nicht aber andere Steuervergünstigungen, die das Ergebnis beeinflussen können. Daher empfiehlt sich, vor Abgabe der Erklärung eine detaillierte Berechnung vorzunehmen oder Steuerberatungssoftware zu nutzen.

Mit einer strukturierten Vorbereitung und fundierter Kenntnis der Einkommensgrenzen sowie der steuerlichen Rahmenbedingungen können Eltern systematisch zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag abwägen und so ihre Steuerlast reduzieren. Weitere Informationen liefern die offiziellen Quellen wie das Familienportal des Bundes und ausführliche Erläuterungen beim Steuerportal.

Neue gesetzliche Anpassungen 2026 und ihre Bedeutung für Kindergeld und Kinderfreibetrag

Erhöhte Freibeträge 2026: Übersicht und Auswirkungen auf die Steuerlast

Für das Jahr 2026 wurden die Kinderfreibeträge erneut angepasst: Der Kinderfreibetrag liegt nun bei 3.414 Euro je Elternteil, also insgesamt 6.828 Euro für zusammenveranlagte Paare. Dieser Freibetrag umfasst sowohl den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf als auch den steuerlichen Kinderfreibetrag. Durch die Erhöhung reduzieren sich automatisch die zu versteuernden Einkommen von Familien stärker, was insbesondere bei höheren Einkommen die Steuerlast deutlich mindern kann. Bei der Steuerveranlagung prüft das Finanzamt, ob der Betrag des Kinderfreibetrags günstiger ist als das bereits erhaltene Kindergeld und gewährt den jeweils besseren Vorteil. Für viele Familien zeigt sich dadurch, dass insbesondere bei höheren Einkommen der Kinderfreibetrag eine finanziell vorteilhaftere Option darstellt als das Kindergeld.

Änderungen bei Kindergeldzahlungen und Kinderkrankentagen – was Eltern beachten sollten

Das monatliche Kindergeld wurde für 2026 leicht erhöht, um der allgemeinen Teuerung Rechnung zu tragen und Familien weiterhin direkt zu entlasten. Gleichzeitig ergeben sich auch Anpassungen bei den Kinderkrankentagen, die Arbeitgeber für Eltern anerkennen müssen. Ab 2026 können Eltern pro Kind bis zu 30 Kinderkrankentage im Jahr in Anspruch nehmen, bei mehreren Kindern sogar bis zu 60 Tage. Diese Regelung wurde verlängert und ausgebaut, um flexiblere Betreuungslösungen bei Erkrankungen zu unterstützen. Wichtig für Eltern ist, dass diese Tage nur nachweislich krankheitsbedingtem Betreuungsbedarf gewährt werden und einer ärztlichen Bescheinigung bedürfen. Zudem gilt zu beachten, dass sowohl Kindergeldzahlungen als auch geltend gemachte Kinderkrankentage nicht als steuerpflichtiges Einkommen zählen und damit steuerneutral sind.

Wichtige rechtliche Abgrenzungen und Fallstricke vermeiden

Eine häufige Fehlerquelle liegt im Missverständnis, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig genutzt werden können. Tatsächlich ist das möglich, aber mit Einschränkungen: Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, während der Kinderfreibetrag erst im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung über die Freibeträge an der Steuerlast verrechnet wird. Eltern sollten daher bei der Steuererklärung sorgfältig prüfen, ob der Kinderfreibetrag zu einer günstigeren Steuerberechnung führt. Tipp: Gerade bei Alleinerziehenden oder getrennt lebenden Eltern kann die Zuordnung der Freibeträge komplex sein, weil nur ein Elternteil den Kinderfreibetrag steuerlich geltend machen kann. Fehlerhafte Angaben können zu Rückforderungen oder Verzögerungen führen. Ein weiterer Fallstrick ist die Altersgrenze für die Berücksichtigung von Kindern, die sich bei Ausbildung und weiterführendem Studium je nach Situation unterschiedlich auswirkt.

Achtung: Die Höhe des Kinderfreibetrags ist nicht der einzige steuerliche Vorteil für Familien – auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende und andere Pflegefreibeträge spielen eine Rolle und sollten bei der Steuerplanung berücksichtigt werden. Das Familienportal des Bundes stellt umfangreiche aktuelle Informationen bereit, die bei der individuellen Einordnung helfen.

Fallstricke und häufige Fehler im Umgang mit Kindergeld und Kinderfreibetrag – so schützen Sie sich

Im Umgang mit Kindergeld und Kinderfreibetrag schleichen sich häufig Fehler ein, die Eltern später finanzielle Nachteile bringen können. Ein klassischer Fallstrick ist die verspätete oder fehlerhafte Beantragung des Kinderfreibetrags in der Steuererklärung. Dabei wird oft übersehen, dass der Freibetrag automatisch im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt wird, sofern er günstiger ist als das ausgezahlte Kindergeld. Eltern, die ihre Steuererklärung zu spät oder unvollständig abgeben, verschenken dadurch Steuerentlastungen und erhalten nicht die volle finanzielle Unterstützung, die ihnen zusteht.

Besonders zu beachten ist, dass Kindergeld und Kinderfreibetrag nie gleichzeitig ausgezahlt werden. Das Finanzamt verrechnet automatisch zum Jahresende den Freibetrag mit dem bereits gezahlten Kindergeld und entscheidet, welche Variante sich für die Eltern mehr lohnt. Der Versuch der Doppelbeanspruchung führt nicht nur zu Rückforderungen, sondern kann auch zu unnötigem bürokratischem Aufwand führen. In der Praxis bedeutet dies: Wer während des Jahres Kindergeld erhält, sollte nicht zusätzlich versuchen, den Kinderfreibetrag separat geltend zu machen, sondern auf die Verrechnung im Rahmen der Steuererklärung vertrauen.

Praxisbeispiele zeigen typische Fehler: So beantragte eine alleinerziehende Mutter im Eifer des Gefechts den Kinderfreibetrag zusätzlich zum Kindergeld, ohne die Steuerklärung korrekt abzugeben. Folge war eine Steuerrückforderung im 4-stelligen Bereich, weil die Freibeträge nicht richtig angerechnet wurden. Ein anderes Beispiel betrifft Familien, die die Altersgrenze für das Kindergeld übersehen und keine Änderung melden, obwohl das Kind bereits über 18 Jahre alt ist und kein weiterführendes Studium oder Ausbildung absolviert. Hier werden zu Unrecht weiter Zahlungen geleistet, die später zurückgefordert werden. Wer aufmerksam bleibt und seine Unterlagen gewissenhaft pflegt, vermeidet solche Überraschungen.

Tipp: Prüfen Sie jährlich frühzeitig, ob sich ein Wechsel vom Kindergeld zum Kinderfreibetrag lohnt, insbesondere bei steigenden Einkommen. Nutzen Sie dafür gezielt Steuerprogramme oder eine Beratung bei einem Lohnsteuerhilfeverein. Achten Sie zudem darauf, alle relevanten Nachweise – etwa zur Ausbildung oder zum Lebensunterhalt des Kindes – vollständig und fristgerecht einzureichen, um Rückfragen und Forderungen zu vermeiden.
Achtung: Eine häufige Verwirrung entsteht durch die gleichzeitige Berücksichtigung des Betreuungs- und Erziehungsfreibetrags neben dem Kinderfreibetrag. Diese beiden Beträge werden gemeinsam angewendet, erhöhen jedoch nicht die Auszahlung von Kindergeld, sondern wirken sich nur steuermindernd aus. Fehlannahmen hierzu führen oft zu falschen Erwartungen und enttäuschen Eltern am Jahresende. Stellen Sie daher sicher, dass Sie genau verstehen, wie die Freibeträge zusammenspielen und welche Leistungen Ihnen tatsächlich zustehen.

Insgesamt ist die korrekte Nutzung von Kindergeld oder Kinderfreibetrag ein Balanceakt zwischen rechtzeitiger Antragstellung, korrekter Steuererklärung und fundierter Kontrolle aller Angaben. Nur wer die Regeln kennt und typische Fehlerquellen meidet, profitiert optimal und vermeidet unnötigen Ärger mit dem Finanzamt. Weiterführende Informationen finden Sie direkt beim Familienportal des Bundes, das die aktuellen Freibeträge und Auszahlungsvoraussetzungen transparent darstellt.

Fazit

Ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag die bessere Option ist, hängt maßgeblich von Ihrer individuellen steuerlichen Situation ab. Während das Kindergeld direkt ausgezahlt wird und vor allem bei niedrigen und mittleren Einkommen Vorteile bietet, kann der Kinderfreibetrag bei höheren Einkünften steuerlich günstiger sein. Prüfen Sie daher frühzeitig Ihre voraussichtliche Steuerlast und nutzen Sie den jährlichen Steuerbescheid als Entscheidungsgrundlage.

Als nächsten Schritt empfiehlt es sich, die Familienkasse regelmäßig über Veränderungen zu informieren und bei der Steuererklärung gezielt die Kinderfreibeträge prüfen zu lassen. So stellen Sie sicher, dass Sie stets die für Ihre Familie optimale finanzielle Unterstützung erhalten.

Häufige Fragen

Wann ist der Kinderfreibetrag 2026 günstiger als Kindergeld?

Der Kinderfreibetrag ist günstiger, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern hoch genug ist, sodass die Steuerersparnis durch den Freibetrag das erhaltene Kindergeld übersteigt. Das Finanzamt verrechnet automatisch die bessere Variante.

Kann ich 2026 Kindergeld und Kinderfreibetrag gleichzeitig nutzen?

Nein, Eltern erhalten entweder Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Das Finanzamt prüft bei der Steuererklärung automatisch, welche Variante für sie günstiger ist.

Wie hoch ist der Kinderfreibetrag und das Kindergeld 2026?

Der Kinderfreibetrag beträgt 3.414 Euro pro Elternteil, also 6.828 Euro bei Zusammenveranlagung. Das monatliche Kindergeld wurde 2026 leicht erhöht, um Familien stärker zu unterstützen.

Welche Tipps helfen Eltern 2026, Kindergeld oder Kinderfreibetrag optimal zu nutzen?

Eltern sollten ihre Steuerlast regelmäßig prüfen und bei höherem Einkommen die Steuererklärung machen, damit der Kinderfreibetrag wirkungsvoll angewendet wird. Auch das Beantragen von Betreuungskosten- und Betreuungsfreibeträgen kann helfen.

Julia Hoffmann
Julia Hoffmann
Julia Hoffmann ist bei Finanz-Echo für die Themen Immobilien und Baufinanzierung zuständig. Sie erklärt, worauf es bei Kauf, Finanzierung und Vermietung ankommt, und behält dabei aktuelle Entwicklungen am Markt im Blick. Ihre Artikel richten sich sowohl an angehende Eigentümer als auch an alle, die ihre Immobilie als Geldanlage betrachten.
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