⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 24.06.2026
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Qualifizierung von Fahrtzeiten als Arbeitszeit hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnabrechnung 2026. Unternehmen müssen nun ihre Abrechnungspraktiken anpassen, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen.
- Fahrtzeiten gelten als Arbeitszeit
- Unternehmen müssen Löhne neu berechnen
- Mindestlohn von 13,90 Euro muss eingehalten werden
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober 2025 hat weitreichende Folgen für die Lohnabrechnung in Deutschland. Ab Juli 2026 müssen Unternehmen die Fahrtzeiten ihrer Mitarbeiter neu berechnen, da diese nun als Arbeitszeit gelten. Dies betrifft insbesondere Beschäftigte ohne festen Arbeitsplatz, die regelmäßig zu wechselnden Einsatzorten fahren. Die Entscheidung des EuGH stellt sicher, dass die Rechte der Arbeitnehmer gewahrt bleiben und der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde eingehalten wird.
Was ist das EuGH-Urteil zur Lohnabrechnung?

Das Urteil des EuGH besagt, dass Fahrtzeiten, die vom Arbeitgeber organisiert werden, als Arbeitszeit zu betrachten sind. Dies gilt sowohl für die Hin- als auch für die Rückfahrt, sofern der Arbeitgeber die Strecke, das Transportmittel und die Abfahrtszeiten vorgibt. Diese Regelung ist besonders relevant für Branchen wie das Baugewerbe, das Handwerk und die Pflege, wo häufig wechselnde Einsatzorte anfallen.
Die Entscheidung hat direkte Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, da Unternehmen sicherstellen müssen, dass der effektive Stundenlohn, der auch die Fahrtzeiten umfasst, den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet. Bei Verstößen drohen Nachzahlungsansprüche, die bis zu mehreren Tausend Euro betragen können, insbesondere bei langen täglichen Anfahrten.
Auswirkungen auf die Lohnabrechnung 2026
Die Neuregelung zwingt Unternehmen dazu, ihre Lohnabrechnungssysteme zu überarbeiten. Die korrekte Erfassung der Arbeitszeiten wird entscheidend, um rechtlichen Konsequenzen zu entgehen. Arbeitgeber müssen nun die Fahrtzeiten in die Berechnung des effektiven Stundenlohns einbeziehen. Dies bedeutet, dass die Löhne neu kalkuliert werden müssen, um sicherzustellen, dass der Mindestlohn von 13,90 Euro pro Stunde eingehalten wird.
Die Verjährungsfrist für Nachzahlungsansprüche beträgt drei Jahre ab Jahresende. Unternehmen sollten daher schnell handeln, um mögliche rechtliche Probleme zu vermeiden. Eine transparente und fehlerfreie Abrechnung ist unerlässlich, um das Vertrauen der Mitarbeiter zu sichern und rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Relevanz für die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt
- EuGH-Urteil vom 9. Oktober 2025
- Mindestlohn seit Januar 2026: 13,90 Euro pro Stunde
- Verjährungsfrist für Nachzahlungsansprüche: drei Jahre
Das EuGH-Urteil hat nicht nur Auswirkungen auf die Lohnabrechnung, sondern auch auf die gesamte Wirtschaft. Unternehmen müssen sich an die neuen Regelungen anpassen, was zusätzliche Kosten und administrativen Aufwand mit sich bringen kann. Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen könnte dies eine Herausforderung darstellen, da sie oft nicht über die Ressourcen verfügen, um umfangreiche Änderungen schnell umzusetzen.
Die Einhaltung des Mindestlohns ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Faktor für die Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung. Unternehmen, die die neuen Regelungen nicht einhalten, riskieren nicht nur finanzielle Einbußen durch Nachzahlungen, sondern auch einen Verlust an Vertrauen und Reputation auf dem Arbeitsmarkt.
Steuerliche Aspekte und Pendlerpauschale
Zusätzlich zu den Änderungen in der Lohnabrechnung gibt es auch steuerliche Neuerungen, die ab Juli 2026 in Kraft treten. Die Luftverkehrsteuer wird gesenkt, was eine spürbare Entlastung für betriebliche Flugreisen bedeutet. Diese steuerlichen Anpassungen könnten Unternehmen helfen, die zusätzlichen Kosten, die durch die Neuberechnung der Lohnabrechnung entstehen, teilweise auszugleichen.
Die Pendlerpauschale bleibt ebenfalls ein wichtiges Thema. Arbeitnehmer, die regelmäßig zu wechselnden Einsatzorten fahren, können unter bestimmten Voraussetzungen von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Unternehmen sollten ihre Mitarbeiter über die Möglichkeiten der Pendlerpauschale informieren, um deren finanzielle Belastung zu reduzieren.
Fazit

Das EuGH-Urteil zur Qualifizierung von Fahrtzeiten als Arbeitszeit hat erhebliche Auswirkungen auf die Lohnabrechnung 2026. Unternehmen sind gefordert, ihre Abrechnungspraktiken zu überarbeiten und sicherzustellen, dass der gesetzliche Mindestlohn eingehalten wird. Die Neuregelungen bringen sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich, die es zu nutzen gilt, um die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen und rechtliche Risiken zu minimieren.
Häufige Fragen
Was besagt das EuGH-Urteil zur Lohnabrechnung?
Wie wirkt sich das Urteil auf den Mindestlohn aus?
Welche Fristen gelten für Nachzahlungsansprüche?
Wer ist von den Änderungen betroffen?
Wie sollten Unternehmen auf das Urteil reagieren?
Quellen: Google News
Symbolbild: Lohnabrechnung und EuGH-Urteil 2026 · Foto: Tima Miroshnichenko / Pexels


