⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 23.06.2026
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober 2025 hat weitreichende Konsequenzen für die Lohnabrechnung in Deutschland. Unternehmen müssen nun Fahrtzeiten als Arbeitszeit anerkennen, was eine Neuberechnung der Löhne zur Folge hat.
- EuGH-Urteil zur Arbeitszeit betrifft Fahrtzeiten
- Neuberechnung der Lohnabrechnung notwendig
- Auswirkungen auf Pendlerpauschale und Vergütung
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober 2025 hat weitreichende Konsequenzen für die Lohnabrechnung in Deutschland. In einem wegweisenden Beschluss stellte der EuGH fest, dass Fahrtzeiten zu Einsatzorten, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden, als Arbeitszeit gelten. Dies betrifft nicht nur die Arbeitnehmer, die selbst fahren, sondern auch mitfahrende Beschäftigte. Die Entscheidung zwingt Unternehmen dazu, ihre Lohnabrechnung für das Jahr 2026 grundlegend zu überarbeiten.
Was ist das EuGH-Urteil zur Lohnabrechnung?

Das Urteil des EuGH (Az. C-110/24) bezieht sich auf die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union, die besagt, dass Arbeitszeit jede Zeitspanne ist, in der ein Arbeitnehmer arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Der Gerichtshof entschied, dass die Zeit für die Hin- und Rückfahrt von einem vom Arbeitgeber festgelegten Treffpunkt zu dem Ort, an dem die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen ist, als Arbeitszeit zu qualifizieren ist. Dies bedeutet, dass Unternehmen nun verpflichtet sind, diese Zeiten in die Lohnabrechnung einzubeziehen.
Warum ist das Urteil so bedeutend?
Die Entscheidung des EuGH hat nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Implikationen. Für viele Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungssektor, kann die Neuberechnung der Lohnabrechnung zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Anerkennung von Fahrtzeiten als Arbeitszeit könnte die Lohnkosten in die Höhe treiben, was sich auf die Preisgestaltung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken könnte. In einem wirtschaftlichen Umfeld, das bereits von Inflation und steigenden Zinsen geprägt ist, könnte dies zusätzliche Herausforderungen für die Unternehmen darstellen.
Auswirkungen auf die Pendlerpauschale
- Urteil des EuGH: 09.10.2025
- Az. C-110/24
- Reisezeiten als Arbeitszeit anerkannt
- Betrifft auch mitfahrende Beschäftigte
- Neuberechnung der Lohnabrechnung notwendig
Ein weiterer Aspekt, der durch das EuGH-Urteil betroffen ist, ist die Pendlerpauschale. Da Fahrtzeiten nun als Arbeitszeit anerkannt werden, könnte dies auch die steuerliche Behandlung von Pendlerpauschalen beeinflussen. Arbeitnehmer, die regelmäßig zu wechselnden Einsatzorten fahren, könnten von einer Neuregelung profitieren, die es ihnen ermöglicht, Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Dies könnte insbesondere für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort von Bedeutung sein, die häufig reisen müssen, um ihre Arbeit zu erledigen.
Praktische Schritte für Unternehmen
Unternehmen sollten umgehend Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Urteils auf ihre Lohnabrechnung zu bewerten. Es ist ratsam, die bestehenden Vergütungsregelungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Lohnabrechnung den neuen Anforderungen entspricht. Zudem sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter über die Änderungen informieren und gegebenenfalls Schulungen anbieten, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die neuen Regelungen verstehen.
Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen
Das EuGH-Urteil stellt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiterfassung in Deutschland auf den Prüfstand. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Unterbleibt dies, kann dies bei behördlichen Kontrollen problematisch werden. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie über geeignete Systeme zur Erfassung der Arbeitszeiten verfügen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.
Fazit

Das Urteil des EuGH zur Anerkennung von Fahrtzeiten als Arbeitszeit hat weitreichende Konsequenzen für die Lohnabrechnung in Deutschland. Unternehmen müssen sich auf eine Neuberechnung der Löhne einstellen, was in einem bereits angespannten wirtschaftlichen Umfeld zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt. Die Auswirkungen auf die Pendlerpauschale und die rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern eine sorgfältige Prüfung und Anpassung der bestehenden Vergütungsregelungen. Unternehmen sind gut beraten, proaktiv zu handeln, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
Häufige Fragen
Was besagt das EuGH-Urteil zur Lohnabrechnung?
Wie wirkt sich das Urteil auf die Lohnabrechnung aus?
Was bedeutet das für die Pendlerpauschale?
Gilt das Urteil für alle Arbeitnehmer?
Wie sollten Unternehmen auf das Urteil reagieren?
Symbolbild: Lohnabrechnung 2026: Auswirkungen des EuGH-Urteils · Foto: Liliana Drew / Pexels


