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Lohnabrechnung 2026: EuGH-Urteil zwingt Neuberechnung von Fahrtzeiten

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⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 23.06.2026

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober 2025 hat weitreichende Konsequenzen für die Lohnabrechnung in Deutschland. Unternehmen müssen nun Fahrtzeiten als Arbeitszeit anerkennen, was eine Neuberechnung der Löhne zur Folge hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • EuGH-Urteil zur Arbeitszeit betrifft Fahrtzeiten
  • Neuberechnung der Lohnabrechnung notwendig
  • Auswirkungen auf Pendlerpauschale und Vergütung

Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober 2025 hat weitreichende Konsequenzen für die Lohnabrechnung in Deutschland. In einem wegweisenden Beschluss stellte der EuGH fest, dass Fahrtzeiten zu Einsatzorten, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden, als Arbeitszeit gelten. Dies betrifft nicht nur die Arbeitnehmer, die selbst fahren, sondern auch mitfahrende Beschäftigte. Die Entscheidung zwingt Unternehmen dazu, ihre Lohnabrechnung für das Jahr 2026 grundlegend zu überarbeiten.

Was ist das EuGH-Urteil zur Lohnabrechnung?

Lohnabrechnung 2026: Auswirkungen des EuGH-Urteils
Symbolbild: Lohnabrechnung 2026: Auswirkungen des EuGH-Urteils · Foto: RDNE Stock project / Pexels

Das Urteil des EuGH (Az. C-110/24) bezieht sich auf die Arbeitszeitrichtlinie der Europäischen Union, die besagt, dass Arbeitszeit jede Zeitspanne ist, in der ein Arbeitnehmer arbeitet, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht und seine Tätigkeit ausübt oder Aufgaben wahrnimmt. Der Gerichtshof entschied, dass die Zeit für die Hin- und Rückfahrt von einem vom Arbeitgeber festgelegten Treffpunkt zu dem Ort, an dem die eigentliche Arbeitsleistung zu erbringen ist, als Arbeitszeit zu qualifizieren ist. Dies bedeutet, dass Unternehmen nun verpflichtet sind, diese Zeiten in die Lohnabrechnung einzubeziehen.

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Warum ist das Urteil so bedeutend?

Die Entscheidung des EuGH hat nicht nur rechtliche, sondern auch wirtschaftliche Implikationen. Für viele Unternehmen, insbesondere im Dienstleistungssektor, kann die Neuberechnung der Lohnabrechnung zu erheblichen Mehrkosten führen. Die Anerkennung von Fahrtzeiten als Arbeitszeit könnte die Lohnkosten in die Höhe treiben, was sich auf die Preisgestaltung und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen auswirken könnte. In einem wirtschaftlichen Umfeld, das bereits von Inflation und steigenden Zinsen geprägt ist, könnte dies zusätzliche Herausforderungen für die Unternehmen darstellen.

Auswirkungen auf die Pendlerpauschale

Fakten auf einen Blick

  • Urteil des EuGH: 09.10.2025
  • Az. C-110/24
  • Reisezeiten als Arbeitszeit anerkannt
  • Betrifft auch mitfahrende Beschäftigte
  • Neuberechnung der Lohnabrechnung notwendig

Ein weiterer Aspekt, der durch das EuGH-Urteil betroffen ist, ist die Pendlerpauschale. Da Fahrtzeiten nun als Arbeitszeit anerkannt werden, könnte dies auch die steuerliche Behandlung von Pendlerpauschalen beeinflussen. Arbeitnehmer, die regelmäßig zu wechselnden Einsatzorten fahren, könnten von einer Neuregelung profitieren, die es ihnen ermöglicht, Fahrtkosten steuerlich geltend zu machen. Dies könnte insbesondere für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort von Bedeutung sein, die häufig reisen müssen, um ihre Arbeit zu erledigen.

Praktische Schritte für Unternehmen

Unternehmen sollten umgehend Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen des Urteils auf ihre Lohnabrechnung zu bewerten. Es ist ratsam, die bestehenden Vergütungsregelungen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Lohnabrechnung den neuen Anforderungen entspricht. Zudem sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter über die Änderungen informieren und gegebenenfalls Schulungen anbieten, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die neuen Regelungen verstehen.

Rechtliche Rahmenbedingungen und Herausforderungen

Das EuGH-Urteil stellt auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Arbeitszeiterfassung in Deutschland auf den Prüfstand. Arbeitgeber sind verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten systematisch zu erfassen. Unterbleibt dies, kann dies bei behördlichen Kontrollen problematisch werden. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie über geeignete Systeme zur Erfassung der Arbeitszeiten verfügen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

Fazit

Lohnabrechnung 2026: Auswirkungen des EuGH-Urteils
Symbolbild: Lohnabrechnung 2026: Auswirkungen des EuGH-Urteils · Foto: AI25.Studio AI GENERATIVE / Pexels

Das Urteil des EuGH zur Anerkennung von Fahrtzeiten als Arbeitszeit hat weitreichende Konsequenzen für die Lohnabrechnung in Deutschland. Unternehmen müssen sich auf eine Neuberechnung der Löhne einstellen, was in einem bereits angespannten wirtschaftlichen Umfeld zusätzliche Herausforderungen mit sich bringt. Die Auswirkungen auf die Pendlerpauschale und die rechtlichen Rahmenbedingungen erfordern eine sorgfältige Prüfung und Anpassung der bestehenden Vergütungsregelungen. Unternehmen sind gut beraten, proaktiv zu handeln, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Häufige Fragen

Was besagt das EuGH-Urteil zur Lohnabrechnung?
Das EuGH-Urteil vom 9. Oktober 2025 besagt, dass Fahrtzeiten zu Einsatzorten, die vom Arbeitgeber vorgegeben werden, als Arbeitszeit gelten. Dies betrifft auch mitfahrende Beschäftigte.
Wie wirkt sich das Urteil auf die Lohnabrechnung aus?
Unternehmen müssen die Lohnabrechnung anpassen, um die Fahrtzeiten als Arbeitszeit zu berücksichtigen. Dies kann zu höheren Lohnkosten führen.
Was bedeutet das für die Pendlerpauschale?
Die Neuregelung könnte auch Auswirkungen auf die Pendlerpauschale haben, da Fahrtzeiten nun als Arbeitszeit anerkannt werden.
Gilt das Urteil für alle Arbeitnehmer?
Das Urteil gilt insbesondere für Arbeitnehmer ohne festen Arbeitsort, die regelmäßig zu wechselnden Einsatzorten fahren.
Wie sollten Unternehmen auf das Urteil reagieren?
Unternehmen sollten ihre Vergütungsregelungen überprüfen und sicherstellen, dass die Lohnabrechnung den neuen Anforderungen entspricht.

Symbolbild: Lohnabrechnung 2026: Auswirkungen des EuGH-Urteils · Foto: Liliana Drew / Pexels

Markus Brandt
Markus Brandt
Markus Brandt verfolgt die Entwicklungen rund um Digitalisierung, Fintech und Kryptowährungen. Er ordnet neue Trends ein und erklärt, was hinter aktuellen Schlagworten wirklich steckt – mit einem gesunden Maß an Skepsis. Sein Anspruch ist es, Chancen und Risiken gleichermaßen darzustellen, statt einseitig zu begeistern oder zu warnen.
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