⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 30.06.2026
Im Jahr 2026 stehen viele Ehepaare vor der Herausforderung, wie sie ihr Vermögen, insbesondere das Eigenheim, rechtssicher regeln können, um ihre Partner vor einem Verkaufszwang zu schützen.
- Berliner Testament kann zu Pflichtteilsansprüchen führen
- Pflichtteil beträgt 50% des gesetzlichen Erbteils
- Ehepartner sollten rechtzeitig planen
Im Jahr 2026 stehen viele Ehepaare vor der Herausforderung, wie sie ihr Vermögen, insbesondere das Eigenheim, rechtssicher regeln können, um ihre Partner vor einem Verkaufszwang zu schützen. Die steigenden Immobilienpreise und die Unsicherheiten im Erbrecht machen eine durchdachte Planung unerlässlich. Besonders das Berliner Testament, das häufig zur Absicherung des überlebenden Ehepartners genutzt wird, birgt Risiken, die nicht unterschätzt werden sollten.
Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanspruch, der in der Regel 50% des gesetzlichen Erbteils beträgt. Dies bedeutet, dass Kinder oder andere Pflichtteilsberechtigte, die durch ein Testament enterbt wurden oder nur gering bedacht sind, einen Anspruch auf diesen Betrag haben. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldanspruch, was bedeutet, dass die Berechtigten keine Anteile an Immobilien oder Konten fordern können, sondern lediglich eine Zahlung verlangen können.
Diese Regelung kann für den überlebenden Ehepartner zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden, insbesondere wenn das Vermögen in Form von Immobilien gebunden ist. In vielen Fällen müssen Ehepartner Kredite aufnehmen oder Vermögenswerte verkaufen, um den Pflichtteil auszuzahlen, was zu einem Verkaufszwang des Eigenheims führen kann.
Die Risiken des Berliner Testaments
Das Berliner Testament ist eine beliebte Form der Testamentsgestaltung, bei der sich Ehegatten gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und die Kinder als Schlusserben nach dem Tod des zuletzt Versterbenden bestimmen. Diese Regelung hat den Vorteil, dass der überlebende Ehepartner wirtschaftlich abgesichert ist. Allerdings führt sie häufig dazu, dass die Kinder beim ersten Todesfall enterbt sind und somit Pflichtteilsansprüche geltend machen können.
Die Konflikte, die aus diesen Pflichtteilsansprüchen resultieren, können erheblich sein. Besonders in Fällen, in denen das Vermögen in einer wertvollen Immobilie gebunden ist, kann der überlebende Ehegatte in eine Zwickmühle geraten. Entweder muss er einen Kredit aufnehmen, um den Pflichtteil auszuzahlen, oder er sieht sich gezwungen, das Eigenheim zu verkaufen, um die finanziellen Verpflichtungen zu erfüllen.
Strategien zur Vermeidung von Verkaufszwang
- Jahr: 2026
- Pflichtteil: 50% des gesetzlichen Erbteils
- Berliner Testament: häufige Konflikte
- Verjährungsfrist: 3 Jahre
Um den Verkaufszwang des Eigenheims zu vermeiden, sollten Ehepaare frühzeitig über die Gestaltung ihres Testaments nachdenken. Eine Möglichkeit besteht darin, klare Regelungen im Testament zu treffen, die den Pflichtteil von Anfang an berücksichtigen. Dazu gehören Ausgleichsregelungen, Vermächtnisse oder Stundungsmöglichkeiten, die die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit des überlebenden Ehegatten sichern.
Ein weiterer Ansatz ist der Abschluss eines Pflichtteilsverzichtsvertrags mit den Kindern. Dieser muss notariell beurkundet werden, um wirksam zu sein. Ein solcher Vertrag kann insbesondere bei Unternehmensnachfolgen oder größeren Immobilienvermögen sinnvoll sein, um klare wirtschaftliche Verhältnisse zu schaffen und spätere Pflichtteilsstreitigkeiten zu vermeiden.
Die Rolle der Immobilienbewertung
Bei der Berechnung des Pflichtteils spielt die Bewertung von Immobilien eine entscheidende Rolle. Der Pflichtteilsanspruch wird auf Basis des Verkehrswertes des gesamten Nachlasses berechnet. Daher ist es wichtig, eine realistische Bewertung der Immobilie vorzunehmen, um sicherzustellen, dass der Pflichtteil korrekt berechnet wird.
In der Praxis kommt es häufig zu Konflikten zwischen Erben und Pflichtteilsberechtigten, da die Erben den Wert der Immobilie oft niedriger ansetzen, um ihre eigene Auszahlungslast zu senken. Ein neutrales Sachverständigengutachten kann hier eine objektive Lösung bieten, auch wenn dies mit Kosten verbunden ist. Ehepaare sollten daher rechtzeitig klären, wie die Immobilienbewertung erfolgen soll, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Rechtliche Rahmenbedingungen und aktuelle Entwicklungen
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Pflichtteilsansprüche haben sich in den letzten Jahren weiterentwickelt. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen klargestellt, dass Pflichtteilsberechtigte umfassende Auskunftsansprüche gegenüber den Erben haben. Dies bedeutet, dass sie ein vollständiges Nachlassverzeichnis verlangen können, um ihren Anspruch korrekt zu berechnen.
Die Verjährungsfrist für den Pflichtteilsanspruch beträgt in der Regel drei Jahre nach dem Schluss des Jahres, in dem der Berechtigte vom Erbfall und seiner Enterbung Kenntnis erlangt hat. Ehepartner sollten sich dieser Fristen bewusst sein und rechtzeitig handeln, um ihre Ansprüche geltend zu machen.
Fazit

Die Gestaltung des Pflichtteils und der Schutz des Eigenheims sind zentrale Themen für Ehepaare im Jahr 2026. Durch eine frühzeitige und durchdachte Planung können Ehepartner vor einem Verkaufszwang geschützt werden. Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit einem Notar oder einem Fachanwalt für Erbrecht zusammenzusetzen, um individuelle Lösungen zu finden, die den spezifischen Bedürfnissen der Familie gerecht werden.
Häufige Fragen
Was ist der Pflichtteil?
Wie kann ich meinen Ehepartner vor Verkaufszwang schützen?
Was passiert, wenn ein Pflichtteilsanspruch geltend gemacht wird?
Wie lange habe ich Zeit, um meinen Pflichtteilsanspruch geltend zu machen?
Was sind Pflichtteilsstrafklauseln?
Quellen: Google News
Symbolbild: Ehepartner planen ihr Eigenheim und Pflichtteil · Foto: Kampus Production / Pexels


