⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 03.08.2026
Schwerbehinderte Mieter können seit April 2026 notwendige Umbauten in ihren Wohnungen beantragen. Der Antrag muss jedoch vor der Durchführung der Maßnahmen gestellt werden.
- KfW-Förderung für barrierefreie Umbauten
- Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden
- Zuschüsse bis zu 6.250 Euro möglich
Schwerbehinderte Mieter stehen oft vor der Herausforderung, ihre Wohnungen an ihre Bedürfnisse anzupassen. Seit April 2026 ist es jedoch möglich, notwendige Umbauten durch einen Antrag auf KfW-Förderung zu finanzieren. Diese Maßnahme ist besonders relevant in Zeiten steigender Lebenshaltungskosten und Inflation, da sie finanzielle Entlastung für Betroffene bieten kann.
Was ist das KfW-Programm 455-B?

Das KfW-Programm 455-B, das seit dem 8. April 2026 wieder Anträge entgegennimmt, fördert bauliche Maßnahmen zur Barrierereduzierung in bestehenden Wohngebäuden. Ziel ist es, die Wohnqualität für Menschen mit Behinderungen zu verbessern und ihnen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die Bundesregierung hat für 2026 ein Budget von 50 Millionen Euro bereitgestellt, um diese wichtigen Umbauten zu unterstützen.
Die Förderung umfasst verschiedene Maßnahmen, darunter den Einbau von Treppenliften, Rampen, bodengleichen Duschen und Türverbreiterungen. Diese Maßnahmen sind nicht nur für Menschen mit Schwerbehinderung von Bedeutung, sondern auch für ältere Menschen, die ihre Wohnsituation anpassen möchten, um länger selbstständig leben zu können.
Wie hoch sind die Zuschüsse für Umbauten?
Die KfW erstattet 10 Prozent der förderfähigen Kosten für Einzelmaßnahmen, maximal jedoch 2.500 Euro je Wohneinheit. Um von dieser Förderung profitieren zu können, müssen die Investitionskosten mindestens 2.000 Euro betragen. Für umfassendere Umbauten, die den Standard „Altersgerechtes Haus“ erreichen, können bis zu 12,5 Prozent der Kosten erstattet werden, was maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit bedeutet.
Diese finanziellen Anreize sind besonders wichtig, da sie es Mietern ermöglichen, notwendige Anpassungen vorzunehmen, ohne dass sie in finanzielle Schwierigkeiten geraten. In einer Zeit, in der die Inflation viele Haushalte belastet, kann diese Unterstützung entscheidend sein, um die Lebensqualität zu erhalten.
Wer kann einen Antrag auf KfW-Förderung stellen?
- KfW-Programm 455-B seit April 2026 wieder verfügbar
- Maximal 2.500 Euro Zuschuss für Einzelmaßnahmen
- Mindestinvestition: 2.000 Euro
Antragsberechtigt sind sowohl private Eigentümer als auch Mieter. Mieter müssen jedoch die Zustimmung des Vermieters einholen, wenn bauliche Veränderungen an der Substanz der Wohnung vorgenommen werden. Dies ist ein wichtiger Schritt, da viele Vermieter möglicherweise Bedenken hinsichtlich der Auswirkungen solcher Umbauten auf ihre Immobilien haben.
Es ist ratsam, die Zustimmung des Vermieters schriftlich festzuhalten, um spätere Missverständnisse zu vermeiden. Zudem sollten Mieter darauf achten, dass der Antrag bei der KfW erst nach Erhalt dieser Zustimmung eingereicht wird, um sicherzustellen, dass die Förderung gewährt wird.
Was muss ich beachten, bevor ich einen Antrag stelle?
Bevor ein Antrag auf KfW-Förderung gestellt wird, sollten einige wichtige Punkte beachtet werden. Zunächst muss der Antrag vor dem Abschluss eines Handwerkervertrags eingereicht werden. Dies bedeutet, dass Mieter und Eigentümer sich im Vorfeld über die geplanten Maßnahmen und deren Kosten im Klaren sein sollten.
Darüber hinaus müssen alle Arbeiten von einem Fachunternehmen ausgeführt werden, das die technischen Mindestanforderungen der KfW erfüllt. Eigenleistungen sind nicht förderfähig, was bedeutet, dass die Arbeiten professionell durchgeführt werden müssen, um die Zuschüsse zu erhalten.
Was passiert, wenn ich nach dem Umbau ausziehe?
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, was passiert, wenn der Mieter nach dem Umbau aus der Wohnung auszieht. In der Regel muss der Mieter mit einem Rückbau rechnen, sofern keine anderslautende Vereinbarung mit dem Vermieter getroffen wurde. Dies bedeutet, dass der Mieter möglicherweise die Kosten für den Rückbau der baulichen Veränderungen tragen muss, was in finanzieller Hinsicht eine erhebliche Belastung darstellen kann.
Um diese Situation zu vermeiden, sollten Mieter im Vorfeld klären, ob der Vermieter bereit ist, die Umbauten dauerhaft zu akzeptieren oder ob eine Rückbausicherheit verlangt wird. Eine schriftliche Vereinbarung kann hier Klarheit schaffen und spätere Konflikte vermeiden.
Fazit

Die Möglichkeit, notwendige Umbauten für schwerbehinderte Mieter durch das KfW-Programm 455-B zu finanzieren, stellt einen wichtigen Schritt in Richtung Barrierefreiheit dar. Die finanziellen Zuschüsse können helfen, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen erheblich zu verbessern. Es ist jedoch entscheidend, dass Mieter und Eigentümer die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen genau beachten, um von dieser Förderung profitieren zu können. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Unsicherheiten zunehmen, ist es umso wichtiger, dass solche Unterstützungsangebote bekannt sind und genutzt werden.
Häufige Fragen
Was ist das KfW-Programm 455-B?
Wie hoch sind die Zuschüsse für Umbauten?
Wer kann einen Antrag auf KfW-Förderung stellen?
Was muss ich beachten, bevor ich einen Antrag stelle?
Was passiert, wenn ich nach dem Umbau ausziehe?
Quellen: Google News
Symbolbild: Barrierefreier Umbau für Schwerbehinderte · Foto: Eren Li / Pexels


