⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 25.06.2026
In Rheinland-Pfalz müssen Schüler und Studenten bei Ferienjobs oft Steuern zahlen, können diese jedoch in vielen Fällen zurückerhalten. Ein Überblick über die steuerlichen Regelungen und Rückerstattungsmöglichkeiten.
- Ferienjobs bieten Schülern und Studenten die Möglichkeit, Geld zu verdienen.
- Steuern fallen an, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen überschreitet.
- Die Abgabe einer Steuererklärung kann zu Rückerstattungen führen.
In Rheinland-Pfalz nutzen viele Schüler und Studenten die Sommerferien, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Doch bei der Aufnahme eines Ferienjobs stellen sich oft Fragen zur Steuerpflicht. Grundsätzlich gilt: Auch Schüler und Studenten sind steuerpflichtig, wenn sie Einkommen erzielen. Die entscheidende Frage ist, ab wann genau Steuern auf den Lohn eines Ferienjobs anfallen.
Wann müssen Schüler und Studenten Steuern zahlen?

Die Steuerpflicht für Schüler und Studenten in Rheinland-Pfalz hängt von der Höhe des Einkommens ab. Verdienen sie mehr als 1.402 Euro im Monat oder 46,83 Euro pro Tag, fällt in der Steuerklasse I Lohnsteuer an. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, Lohnsteuer und gegebenenfalls Kirchensteuer abzuziehen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein 18-jähriger Schüler, der im Juli und August 2025 monatlich 1.500 Euro brutto verdient, hat einen Lohnsteuerabzug von insgesamt 26,50 Euro für zwei Monate.
Wie funktioniert die Rückerstattung der Lohnsteuer?
Viele Schüler und Studenten sind sich nicht bewusst, dass sie die einbehaltene Lohnsteuer durch die Abgabe einer Steuererklärung zurückholen können. Dies geschieht in der Regel im Folgejahr. Die Abgabe der Steuererklärung kann schnell und unkompliziert über das Online-Portal „Mein ELSTER“ erfolgen, das von der Finanzverwaltung bereitgestellt wird. Hierbei ist es wichtig, dass die Steuererklärung fristgerecht eingereicht wird, um die Rückerstattung der Lohnsteuer zu sichern.
Die Rückerstattung erfolgt, wenn das gesamte Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt. In diesem Fall wird die einbehaltene Lohnsteuer in voller Höhe zurückgezahlt. Dies ist besonders relevant für Schüler und Studenten, die oft nur temporär arbeiten und daher in der Regel unter diesem Freibetrag bleiben.
Was müssen Schüler und Studenten beachten?
- Jahresarbeitslohn bis 16.835 Euro steuerfrei in Steuerklasse I
- Lohnsteuerabzug bei über 1.402 Euro monatlich
- Steuererklärung notwendig für Rückerstattung
Bevor Schüler oder Studenten einen Ferienjob antreten, sollten sie einige wichtige Punkte beachten. Zunächst müssen sie dem Arbeitgeber ihre Steueridentifikationsnummer und ihr Geburtsdatum mitteilen. Diese Informationen sind notwendig, damit der Arbeitgeber die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen kann. Zudem müssen sie angeben, ob es sich um ein Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt.
Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die Sozialversicherung. Bei einem Ferienjob kann es sein, dass auch Sozialversicherungsbeiträge fällig werden. Hierfür benötigen Arbeitgeber die Sozialversicherungsnummer der Arbeitnehmer. Schüler sollten sich daher im Vorfeld über die Regelungen zur Sozialversicherung informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Minijobs und ihre steuerlichen Vorteile
Für viele Schüler und Studenten ist ein Minijob eine attraktive Möglichkeit, während der Ferienzeit Geld zu verdienen. Minijobs sind auf ein Einkommen von maximal 450 Euro pro Monat begrenzt. Bei dieser Einkommensgrenze werden die Steuern und Sozialabgaben in der Regel pauschal vom Arbeitgeber übernommen. Dies bedeutet, dass der Verdienst für die Schüler faktisch steuerfrei bleibt.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass bei individueller Besteuerung auch hier die Höhe des gesamten Jahreseinkommens entscheidend ist. Schüler sollten darauf achten, dass sie bei mehreren Minijobs die Einkünfte zusammenrechnen, um den steuerlichen Grundfreibetrag nicht zu überschreiten.
Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schüler und Studenten in Rheinland-Pfalz bei Ferienjobs grundsätzlich steuerpflichtig sind, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Die gute Nachricht ist, dass viele von ihnen durch die Abgabe einer Steuererklärung die einbehaltene Lohnsteuer zurückerhalten können. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Regelungen zu informieren und die notwendigen Schritte zur Rückerstattung einzuleiten. So können Schüler und Studenten nicht nur wertvolle Berufserfahrungen sammeln, sondern auch finanziell von ihrem Ferienjob profitieren.
Häufige Fragen
Wann müssen Schüler Steuern auf ihren Ferienjob zahlen?
Wie hoch ist der steuerliche Grundfreibetrag für 2026?
Wie können Schüler ihre einbehaltenen Steuern zurückholen?
Was passiert, wenn Schüler mehrere Ferienjobs haben?
Was ist bei Minijobs zu beachten?
Quellen: Google News
Symbolbild: Schüler bei der Arbeit im Ferienjob · Foto: Mikhail Nilov / Pexels


