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Steuerbegünstigung für Arbeiten im Alter: Ein neuer Anreiz

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 12.09.2026

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat ein Gesetzespaket zur Steuerbegünstigung für Arbeiten im Alter verabschiedet, das ab 1. Januar 2027 in Kraft tritt und zahlreiche Vorteile für ältere Arbeitnehmer bietet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro monatlich
  • Gilt für Selbstständige und unselbstständig Beschäftigte
  • Ziel: Förderung der Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat am Mittwoch ein umfassendes Gesetzespaket verabschiedet, das die Steuerbegünstigung für Arbeiten im Alter regelt. Diese neue Regelung, die ab dem 1. Januar 2027 in Kraft tritt, zielt darauf ab, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern und ihnen finanzielle Anreize zu bieten, weiterhin aktiv im Berufsleben zu bleiben.

Was ist die Steuerbegünstigung für Arbeiten im Alter?

Ältere Arbeitnehmer profitieren von Steuerbegünstigungen.
Symbolbild: Ältere Arbeitnehmer profitieren von Steuerbegünstigungen. · Foto: Kampus Production / Pexels

Die Steuerbegünstigung, auch als „Aktivpension“ bezeichnet, ermöglicht es Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, bis zu 1.250 Euro pro Monat steuerfrei zu verdienen. Dies gilt sowohl für unselbstständig Beschäftigte als auch für Selbstständige. Die Regelung soll dazu beitragen, dass ältere Arbeitnehmer weiterhin aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen können, ohne dass ihre Pension dadurch negativ beeinflusst wird.

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Ein zentraler Aspekt dieser Regelung ist die Voraussetzung, dass die betroffenen Personen mindestens 40 Versicherungsjahre nachweisen müssen. Für Frauen ist eine spezielle Einschleifregelung bis 2033 vorgesehen, die es ihnen ermöglicht, bereits ab 34 Versicherungsjahren von der Steuerbegünstigung zu profitieren. Diese Maßnahme ist besonders wichtig, um den demografischen Wandel zu berücksichtigen und die Erwerbsquote älterer Arbeitnehmer zu erhöhen.

Welche Vorteile bietet die Regelung?

Die Einführung der Steuerbegünstigung wird voraussichtlich rund 68.000 Personen zugutekommen, darunter etwa 40.000 Selbstständige und 22.000 Personen, die ihre Pension aufschieben. Diese Regelung soll nicht nur die finanzielle Situation der älteren Arbeitnehmer verbessern, sondern auch einen Anreiz schaffen, weiterhin aktiv zu arbeiten. Die Regierung erwartet, dass diese Maßnahme dazu beiträgt, die Fachkräftesituation in vielen Branchen zu stabilisieren.

Ein weiterer Vorteil der Regelung ist, dass Personen, die vor dem 1. Juli 2026 in Pension gegangen sind, die Möglichkeit haben, sich nachträglich in die steuerliche Begünstigung „hineinzuarbeiten“. Das bedeutet, dass sie weiterhin arbeiten können, um die erforderlichen Versicherungsjahre zu erreichen und somit von der Steuerbegünstigung zu profitieren.

Finanzielle Auswirkungen der Steuerbegünstigung

Fakten auf einen Blick

  • Steuerfreibetrag: bis zu 1.250 Euro pro Monat
  • Gültig ab: 1. Januar 2027
  • Voraussetzung: mindestens 40 Versicherungsjahre
  • Erwarteter Steuerentfall: 125 Mio. Euro 2027
  • Zielgruppe: rund 68.000 Personen

Das Finanzministerium rechnet mit einem Steuerentfall von rund 125 Millionen Euro im Jahr 2027 und etwa 186 Millionen Euro ab 2028. Diese Mindereinnahmen werden teilweise durch den Finanzausgleich auf Länder und Gemeinden verteilt. Die Einführung der Steuerbegünstigung wird auch mit zusätzlichen Kosten von mehr als 1,1 Milliarden Euro im Zuständigkeitsbereich des Sozialministeriums über einen Zeitraum von vier Jahren verbunden sein.

Die Regelung könnte auch Auswirkungen auf die allgemeine Wirtschaft haben, insbesondere in Bezug auf die Inflation und die Zinsen. Wenn mehr ältere Arbeitnehmer aktiv am Arbeitsmarkt teilnehmen, könnte dies zu einer Stabilisierung der Löhne und damit zu einer positiven Entwicklung der Kaufkraft führen. Dies könnte wiederum die Inflation beeinflussen und die Zinsentwicklung auf dem Kapitalmarkt stabilisieren.

Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge

Das Gesetzespaket umfasst auch zahlreiche Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge. Ab 2028 haben Beschäftigte die Möglichkeit, ihre Abfertigungsansprüche in einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) bei einer betrieblichen Vorsorgekasse zu veranlagen. Diese neuen Regelungen sollen es den Arbeitnehmern ermöglichen, von risikoreicheren und potenziell profitableren Anlagen zu profitieren, wobei die Kapitalgarantie entfällt.

Zusätzlich können Arbeitnehmer ihre erworbenen Abfertigungsanwartschaften kostenfrei in eine Pensionskasse für eine lebenslange Zusatzpension übertragen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die finanzielle Absicherung im Alter zu verbessern und den Arbeitnehmern mehr Flexibilität bei der Gestaltung ihrer Altersvorsorge zu bieten.

Fazit

Ältere Arbeitnehmer profitieren von Steuerbegünstigungen.
Symbolbild: Ältere Arbeitnehmer profitieren von Steuerbegünstigungen. · Foto: Kampus Production / Pexels

Die neue Steuerbegünstigung für Arbeiten im Alter stellt einen wichtigen Schritt dar, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern und ihnen finanzielle Anreize zu bieten. Mit einem Steuerfreibetrag von bis zu 1.250 Euro pro Monat und der Möglichkeit, sich in die steuerliche Begünstigung „hineinzuarbeiten“, wird die Regelung voraussichtlich positive Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Wirtschaft insgesamt haben. Die Änderungen in der betrieblichen Altersvorsorge ergänzen diese Maßnahmen und bieten den Arbeitnehmern zusätzliche Möglichkeiten zur finanziellen Absicherung im Alter.

Häufige Fragen

Was ist die Steuerbegünstigung für Arbeiten im Alter?
Die Steuerbegünstigung ermöglicht es Personen, die das gesetzliche Pensionsalter erreicht haben, bis zu 1.250 Euro monatlich steuerfrei zu verdienen, während sie weiterhin arbeiten.
Wer profitiert von der Steuerbegünstigung?
Rund 68.000 Personen, darunter Selbstständige und unselbstständig Beschäftigte, können von dieser Regelung profitieren.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Um die Steuerbegünstigung in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens 40 Versicherungsjahre nachgewiesen werden.
Wann tritt die Regelung in Kraft?
Die Steuerbegünstigung gilt ab dem 1. Januar 2027.
Wie wirkt sich die Regelung auf die Pensionsversicherung aus?
Beschäftigte im Pensionsalter müssen keine Pensionsversicherungsbeiträge mehr zahlen, während Selbstständige weiterhin den fiktiven Dienstgeberbeitrag leisten.

Quellen: Google News

Symbolbild: Ältere Arbeitnehmer profitieren von Steuerbegünstigungen. · Foto: Ron Lach / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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