⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 29.06.2026
Rentner müssen für ihre Steuererklärung keine Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt.
- Rentner benötigen keine separate Bescheinigung mehr.
- Datenübermittlung erfolgt automatisch seit 2019.
- Steuererklärung ist erforderlich, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird.
Die steuerlichen Anforderungen an Rentner haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Ein zentraler Punkt ist, dass Rentner für ihre Steuererklärung keine separate Bescheinigung über ihre bezogene Rente mehr anfordern müssen. Diese Neuerung wurde von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Nordbayern in einer aktuellen Pressemitteilung bekannt gegeben. Die relevanten Daten werden nun automatisch an das Finanzamt übermittelt, was den Prozess für viele Rentner erheblich vereinfacht.
Was ist die neue Regelung für Rentner?

Die DRV hat klargestellt, dass die Bescheinigung, die früher für die Steuererklärung erforderlich war, nicht mehr notwendig ist. Diese Bescheinigung, offiziell als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bezeichnet, wurde früher von vielen Rentnern angefordert, um ihre Einkünfte nachzuweisen. Seit 2019 werden jedoch alle relevanten Daten direkt von der Rentenversicherung an das Finanzamt übermittelt. Dies bedeutet, dass Rentner die Informationen nicht mehr selbst in ihre Steuererklärung eintragen müssen, was den Aufwand erheblich reduziert.
Die automatische Datenübertragung hat nicht nur den Vorteil, dass Rentner weniger Papierkram haben, sondern auch, dass sie sich auf die Richtigkeit der übermittelten Daten verlassen können. Die DRV informiert, dass diese Regelung für alle Rentner gilt, die eine gesetzliche Rente beziehen, einschließlich Hinterbliebenenrenten und anderen Rentenarten.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Obwohl die Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist, müssen viele Rentner dennoch eine Steuererklärung abgeben. Dies ist der Fall, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag bei 12.096 Euro für Alleinstehende und 24.192 Euro für Verheiratete. Jeder Euro, der über diesen Betrag hinausgeht, muss versteuert werden. Daher ist es für Rentner wichtig, ihre Einkünfte genau zu prüfen und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen.
Die DRV weist darauf hin, dass Rentner, die sich unsicher sind, ob sie eine Steuererklärung abgeben müssen, sich an einen Steuerberater wenden oder die Informationen auf der Website der DRV einsehen sollten. Dies kann helfen, mögliche finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Wie funktioniert die Datenübermittlung?
- Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr nötig
- Daten werden automatisch an das Finanzamt übermittelt
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende
Die Datenübermittlung erfolgt automatisch und ohne dass Rentner aktiv werden müssen. Die DRV übermittelt die relevanten Informationen über die bezogene Rente direkt an das Finanzamt. Dies umfasst alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das entsprechende Jahr gelten. Rentner, die sich dennoch eine Übersicht über ihre Rente verschaffen möchten, können die Bescheinigung weiterhin anfordern, jedoch ist dies nicht mehr zwingend erforderlich.
Die DRV hat zudem angekündigt, dass Rentner, die die Bescheinigung einmal beantragt haben, diese in den Folgejahren automatisch zugesendet bekommen. Dies geschieht in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende Februar des Folgejahres, sodass Rentner rechtzeitig vor der Abgabefrist ihrer Steuererklärung informiert sind.
Praktische Tipps für Rentner
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass Rentner, die ihre Steuererklärung online über Steuerprogramme wie Elster abgeben, die Rentendaten nicht mehr manuell eintragen müssen. Dies spart Zeit und reduziert die Fehleranfälligkeit. Dennoch sollten Rentner darauf achten, dass sie alle anderen Einkünfte, wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitalerträge, korrekt angeben.
Auswirkungen auf die finanzielle Planung
Die Änderungen in der Steuererklärung für Rentner haben auch Auswirkungen auf die finanzielle Planung im Ruhestand. Da die Renten in Deutschland nachgelagert besteuert werden, sollten Rentner ihre Einkünfte und Ausgaben genau im Blick behalten. Eine frühzeitige Planung kann helfen, steuerliche Vorteile zu nutzen und die finanzielle Situation im Alter zu optimieren.
In Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ist es für Rentner besonders wichtig, ihre Finanzen im Griff zu haben. Eine gut durchdachte Steuererklärung kann dazu beitragen, Rückerstattungen zu maximieren und die finanzielle Belastung zu minimieren. Daher sollten Rentner die neuen Regelungen im Hinterkopf behalten und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.
Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Rentner für ihre Steuererklärung keine separate Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern müssen. Die automatische Datenübermittlung durch die Deutsche Rentenversicherung vereinfacht den Prozess erheblich. Dennoch sollten Rentner darauf achten, ihre steuerlichen Pflichten zu erfüllen, insbesondere wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Eine frühzeitige Planung und gegebenenfalls die Inanspruchnahme von Beratung können helfen, die finanzielle Situation im Ruhestand zu optimieren.
Häufige Fragen
Warum ist die Bescheinigung für die Steuererklärung nicht mehr nötig?
Was ist der Grundfreibetrag für Rentner?
Wie können Rentner ihre Steuererklärung abgeben?
Wann wird die Bescheinigung für die Steuererklärung ausgestellt?
Was sollten Rentner beachten, wenn sie eine Steuererklärung abgeben?
Quellen: Google News
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels


