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Steuererklärung in der Rente: Bescheinigung nicht mehr nötig

⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 14.06.2026

Rentner in Deutschland müssen für ihre Steuererklärung keine separate Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rentner benötigen keine separate Bescheinigung mehr.
  • Daten werden seit 2019 automatisch übermittelt.
  • Steuererklärungspflicht besteht bei Überschreitung des Grundfreibetrags.

Die Steuererklärung ist für viele Rentner in Deutschland ein wichtiges Thema, da sie oft verpflichtet sind, ihre Einkommensteuer zu erklären. Ein zentraler Aspekt, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Notwendigkeit einer Bescheinigung über die bezogene Rente. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat kürzlich klargestellt, dass diese Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für viele Rentner, die sich mit den Anforderungen der Steuererklärung auseinandersetzen müssen.

Was ist die Bescheinigung über die bezogene Rente?

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: SHVETS production / Pexels

Die Bescheinigung über die bezogene Rente, offiziell als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bezeichnet, diente früher dazu, Rentnern einen Nachweis über ihre Renteneinkünfte zu liefern. Viele Rentner beantragten diese Bescheinigung bei den Auskunfts- und Servicestellen der DRV, um ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen zu können. Die DRV hat jedoch in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass diese Bescheinigung seit 2019 nicht mehr notwendig ist, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Automatische Datenübermittlung: Ein großer Vorteil

Die automatische Übermittlung der Rentendaten an das Finanzamt stellt einen bedeutenden Fortschritt dar. Rentner müssen sich nicht mehr um die Beantragung und den Erhalt der Bescheinigung kümmern, was Zeit und Mühe spart. Diese Regelung gilt für alle Rentner, die ihre Steuererklärung abgeben müssen. Die DRV Nordbayern betont, dass die relevanten Daten direkt an die Finanzverwaltung übermittelt werden, sodass Rentner keine separate Bescheinigung mehr anfordern müssen.

Steuererklärungspflicht und Grundfreibetrag

Fakten auf einen Blick

  • Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr erforderlich.
  • Datenübermittlung an das Finanzamt erfolgt automatisch seit 2019.
  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende, 24.192 Euro für Verheiratete.

Obwohl die Bescheinigung über die bezogene Rente nicht mehr erforderlich ist, müssen viele Rentner dennoch eine Steuererklärung abgeben. Dies ist der Fall, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Rentner, die mit ihrem Einkommen über diesen Beträgen liegen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.

Praktische Hinweise zur Steuererklärung für Rentner

Tipp: Rentner sollten sich frühzeitig mit den Anforderungen ihrer Steuererklärung vertraut machen. Auch wenn die Bescheinigung über die bezogene Rente nicht mehr notwendig ist, sollten Rentner ihre Unterlagen gut organisieren. Es ist sinnvoll, Nachweise zu Sonderausgaben, außergewöhnlichen Belastungen, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen oder haushaltsnahen Dienstleistungen bereitzuhalten, wenn diese steuerlich geltend gemacht werden sollen.

Die Rolle der Rentenerhöhungen

Ein weiterer wichtiger Aspekt, den Rentner im Auge behalten sollten, sind mögliche Rentenerhöhungen. Ab dem 1. Juli 2026 wird eine Rentenerhöhung von 4,24 Prozent erwartet. Diese Anpassung kann dazu führen, dass einige Rentner erstmals den Grundfreibetrag überschreiten und somit zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Es ist daher ratsam, die eigenen Einkünfte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln.

Fazit

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels

Die aktuelle Regelung zur Steuererklärung für Rentner bringt erhebliche Erleichterungen mit sich. Die Notwendigkeit, eine Bescheinigung über die bezogene Rente anzufordern, entfällt, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dennoch bleibt es wichtig, dass Rentner ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Informationen können Rentner ihre Steuererklärung effizient und unkompliziert abwickeln.

Häufige Fragen

Warum benötigen Rentner keine Bescheinigung mehr?
Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt, wodurch eine separate Bescheinigung überflüssig wird.
Was ist der Grundfreibetrag für 2025?
Der Grundfreibetrag liegt für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro.
Wie beantrage ich die Bescheinigung, falls ich sie benötige?
Die Bescheinigung kann über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, indem die persönliche Rentenversicherungsnummer angegeben wird.
Wann wird die Bescheinigung automatisch zugeschickt?
Nach dem ersten Antrag wird die Bescheinigung in den Folgejahren automatisch bis Ende Februar zugeschickt.
Was passiert, wenn mein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt?
Wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt, sind Rentner verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.

Quellen: Google News

Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels

Julia Hoffmann
Julia Hoffmann
Julia Hoffmann ist bei Finanz-Echo für die Themen Immobilien und Baufinanzierung zuständig. Sie erklärt, worauf es bei Kauf, Finanzierung und Vermietung ankommt, und behält dabei aktuelle Entwicklungen am Markt im Blick. Ihre Artikel richten sich sowohl an angehende Eigentümer als auch an alle, die ihre Immobilie als Geldanlage betrachten.
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