⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 15.06.2026
Rentner in Deutschland müssen für ihre Steuererklärung keine separate Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt.
- Rentner benötigen keine separate Bescheinigung mehr.
- Datenübermittlung erfolgt automatisch seit 2019.
- Steuererklärungspflicht besteht bei Überschreitung des Grundfreibetrags.
Die Steuererklärung ist für viele Rentner in Deutschland ein zentrales Thema, insbesondere in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheiten und steigender Lebenshaltungskosten. Ein wichtiger Aspekt, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Notwendigkeit einer Bescheinigung über die bezogene Rente. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat kürzlich klargestellt, dass diese Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist. Dies stellt eine erhebliche Erleichterung für viele Rentner dar, die sich mit den Anforderungen der Steuererklärung auseinandersetzen müssen.
Was ist die Bescheinigung über die bezogene Rente?

Die Bescheinigung, offiziell als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bezeichnet, diente früher dazu, Rentnern einen Nachweis über ihre Renteneinkünfte zu liefern. Viele Rentner beantragten diese Bescheinigung bei den Auskunfts- und Servicestellen der DRV, um ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen zu können. Die DRV hat jedoch in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass diese Bescheinigung seit 2019 nicht mehr notwendig ist, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Diese Änderung ist besonders relevant in einem wirtschaftlichen Umfeld, in dem Rentner oft mit steigenden Preisen und Inflation konfrontiert sind. Die Erleichterung, keine separate Bescheinigung mehr anfordern zu müssen, spart Zeit und Nerven, was in der aktuellen wirtschaftlichen Lage von großem Vorteil ist.
Automatische Datenübermittlung seit 2019
Die DRV hat die automatische Übermittlung der Rentendaten an das Finanzamt im Jahr 2019 eingeführt. Dies bedeutet, dass Rentner, die ihre Steuererklärung abgeben, die Daten über ihre gesetzliche Rente nicht mehr selbst in die Formulare eintragen müssen. Die Rentenversicherung übernimmt diese Aufgabe, was den Prozess erheblich vereinfacht. Diese Maßnahme ist Teil einer breiteren Digitalisierungsoffensive, die darauf abzielt, bürokratische Hürden abzubauen und den Rentnern die Verwaltung ihrer Finanzen zu erleichtern.
Die Tatsache, dass Rentner sich nicht mehr um die Beantragung dieser Bescheinigung kümmern müssen, ist besonders wichtig, da viele von ihnen möglicherweise nicht über die technischen Kenntnisse oder die Geduld verfügen, um sich durch die bürokratischen Prozesse zu kämpfen. In einer Zeit, in der digitale Lösungen immer wichtiger werden, ist dies ein Schritt in die richtige Richtung.
Steuererklärungspflicht und Grundfreibetrag
- Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr erforderlich
- Datenübermittlung an das Finanzamt erfolgt automatisch seit 2019
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende, 24.192 Euro für Verheiratete
Trotz der Erleichterung durch die automatische Datenübermittlung müssen viele Rentner dennoch eine Steuererklärung abgeben. Dies ist der Fall, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Rentner, die mit ihrem Einkommen über diesen Beträgen liegen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Diese Regelung ist besonders relevant in Zeiten, in denen die Inflation steigt und die Lebenshaltungskosten zunehmen. Rentner, die möglicherweise von Rentenerhöhungen profitieren, sollten daher genau prüfen, ob sie erstmals in die Steuerpflicht rutschen. Es ist wichtig, sich über die eigenen finanziellen Verhältnisse im Klaren zu sein, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.
Praktische Hinweise für Rentner
Die DRV bietet zudem eine Broschüre mit Informationen zum Steuerrecht für Versicherte und Rentner an, die kostenlos heruntergeladen werden kann. Diese Informationen sind besonders wertvoll, um sich einen Überblick über die steuerlichen Verpflichtungen zu verschaffen und um sicherzustellen, dass alle relevanten Aspekte berücksichtigt werden.
Die Rolle der Digitalisierung in der Rentenverwaltung
Die Digitalisierung spielt eine zunehmend wichtige Rolle in der Rentenverwaltung und der Steuererklärung. Die Möglichkeit, Daten automatisch zu übermitteln, ist ein Beispiel dafür, wie technologische Fortschritte den Verwaltungsaufwand für Rentner reduzieren können. Dies ist besonders relevant in einer Zeit, in der viele Rentner möglicherweise nicht mehr in der Lage sind, sich mit den komplexen Anforderungen der Steuererklärung auseinanderzusetzen.
Die DRV hat erkannt, dass viele Rentner nicht über die notwendigen digitalen Fähigkeiten verfügen, um ihre Steuererklärung effizient zu bearbeiten. Daher ist die automatische Übermittlung der Daten ein Schritt, der nicht nur den bürokratischen Aufwand verringert, sondern auch dazu beiträgt, die finanzielle Sicherheit der Rentner zu gewährleisten.
Fazit

Die aktuelle Regelung zur Steuererklärung für Rentner bringt erhebliche Erleichterungen mit sich. Die Notwendigkeit, eine Bescheinigung über die bezogene Rente anzufordern, entfällt, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dennoch bleibt es wichtig, dass Rentner ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Informationen können Rentner ihre Steuererklärung effizient und unkompliziert abwickeln.
Häufige Fragen
Warum brauchen Rentner keine Bescheinigung mehr?
Was ist der Grundfreibetrag für 2025?
Wie beantrage ich die Bescheinigung, falls ich sie benötige?
Wann wird die Bescheinigung zugeschickt?
Was passiert, wenn mein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt?
Quellen: Google News
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels


