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Steuererklärung in der Rente: Bescheinigung nicht mehr nötig

⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 28.06.2026

Rentner müssen für ihre Steuererklärung keine separate Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rentner benötigen keine separate Bescheinigung mehr.
  • Datenübermittlung erfolgt automatisch seit 2019.
  • Steuererklärungspflicht besteht bei Überschreitung des Grundfreibetrags.

Die steuerlichen Verpflichtungen für Rentner haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Ein zentraler Aspekt, der in diesem Zusammenhang immer wieder diskutiert wird, ist die Notwendigkeit einer Bescheinigung über die bezogene Rente für die Steuererklärung. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat kürzlich klargestellt, dass diese Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für viele Rentner, die sich mit den Anforderungen der Steuererklärung auseinandersetzen müssen.

Was ist die Bescheinigung über die bezogene Rente?

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Helena Lopes / Pexels

Die Bescheinigung, offiziell als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bezeichnet, diente früher dazu, Rentnern einen Nachweis über ihre Renteneinkünfte zu liefern. Diese Bescheinigung war besonders wichtig, um sicherzustellen, dass alle steuerlich relevanten Informationen korrekt in die Steuererklärung eingetragen werden konnten. Allerdings hat sich die Situation seit der Einführung der automatischen Datenübermittlung durch die DRV im Jahr 2019 grundlegend geändert.

Die DRV übermittelt nun alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt. Dies bedeutet, dass Rentner ihre Renteneinkünfte nicht mehr selbst in die Steuerformulare eintragen müssen. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Verwaltungsaufwand für Rentner zu reduzieren und sicherzustellen, dass alle steuerlich relevanten Informationen zeitnah und korrekt an die Finanzbehörden weitergeleitet werden.

Automatische Datenübermittlung seit 2019

Die automatische Übermittlung der Rentendaten an das Finanzamt ist ein bedeutender Fortschritt im deutschen Steuersystem. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Prozess der Steuererklärung für Rentner zu vereinfachen. Seit 2019 müssen Rentner keine separate Bescheinigung mehr anfordern, da alle relevanten Informationen bereits an die Finanzbehörden übermittelt werden.

Diese Änderung hat nicht nur den Aufwand für Rentner verringert, sondern auch dazu beigetragen, dass die Steuererklärungen schneller und effizienter bearbeitet werden können. Rentner, die ihre Steuererklärung abgeben, müssen sich also keine Gedanken mehr über die Anforderung einer Bescheinigung machen, da die DRV alle notwendigen Daten automatisch bereitstellt.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Fakten auf einen Blick

  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende
  • Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr erforderlich
  • Automatische Datenübermittlung an das Finanzamt seit 2019

Trotz der Erleichterungen durch die automatische Datenübermittlung sind viele Rentner weiterhin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies ist der Fall, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Jeder Cent, der über dieser Schwelle liegt, muss versteuert werden.

Die nachgelagerte Besteuerung von Renten, die seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 gilt, bedeutet, dass Rentner ihre Renteneinkünfte versteuern müssen, nachdem sie den Grundfreibetrag überschritten haben. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch andere Rentenarten wie Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.

Praktische Hinweise für Rentner

Tipp: Auch wenn die Bescheinigung über die bezogene Rente nicht mehr erforderlich ist, sollten Rentner ihre Steuerunterlagen nicht vollständig vernachlässigen. Es ist ratsam, alle relevanten Belege und Nachweise zu sammeln, insbesondere für Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese können steuerlich geltend gemacht werden und helfen, das zu versteuernde Einkommen zu senken.

Die DRV bietet zudem die Möglichkeit, die Bescheinigung über die bezogene Rente weiterhin kostenlos über den Online-Service anzufordern, falls Rentner diese für ihre eigenen Unterlagen benötigen. Die Bescheinigung kann jedoch erst im Jahr nach dem Jahr ausgestellt werden, für das die Rentner ihre Steuern erklären wollen.

Fazit

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels

Die aktuelle Regelung zur Steuererklärung für Rentner bringt erhebliche Erleichterungen mit sich. Die Notwendigkeit, eine separate Bescheinigung über die bezogene Rente anzufordern, entfällt, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dennoch bleibt es wichtig, dass Rentner ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Mit diesen Änderungen wird der Prozess der Steuererklärung für viele Rentner deutlich einfacher und weniger zeitaufwendig.

Häufige Fragen

Warum ist die Bescheinigung über die Rente nicht mehr nötig?
Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt, wodurch die Bescheinigung überflüssig wird.
Was ist der Grundfreibetrag für 2025?
Der Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt bei 12.096 Euro, für Verheiratete bei 24.192 Euro.
Wie können Rentner ihre Steuererklärung vorbereiten?
Rentner sollten alle relevanten Belege sammeln und können Steuerprogramme wie Elster nutzen, um ihre Steuererklärung zu erstellen.
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Eine Steuererklärung ist erforderlich, wenn das zu versteuernde Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet.
Wie beantrage ich die Bescheinigung, falls ich sie benötige?
Die Bescheinigung kann über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden, indem die persönliche Rentenversicherungsnummer angegeben wird.

Quellen: Google News

Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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