⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 20.08.2026
Die Unterstützung von Freunden bei der Steuererklärung kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Wer gegen die gesetzlichen Vorgaben verstößt, riskiert Bußgelder von bis zu 50.000 Euro.
- Steuerberatungsgesetz regelt, wer helfen darf
- Hilfe von Freunden kann als unzulässig gelten
- Bußgelder können bis zu 50.000 Euro betragen
Die Unterstützung von Freunden bei der Steuererklärung kann schwerwiegende finanzielle Folgen haben. In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, wer bei der Erstellung einer Steuererklärung helfen darf. Nur bestimmte Personen und Vereinigungen, wie Steuerberater, Rechtsanwälte und Lohnsteuerhilfevereine, sind dazu befugt. Wer gegen diese Regelungen verstößt, muss mit hohen Bußgeldern rechnen, die im Extremfall bis zu 50.000 Euro betragen können.
Was ist das Steuerberatungsgesetz?

Das Steuerberatungsgesetz (StBerG) legt fest, dass nur Angehörige im Sinne von § 15 der Abgabenordnung unentgeltlich bei der Steuererklärung helfen dürfen. Dazu zählen Ehegatten, Lebenspartner, Geschwister und direkte Verwandte. Freunde, Bekannte oder Nachbarn sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Diese strengen Vorgaben sollen sicherstellen, dass Steuerpflichtige vor Fehlberatungen geschützt werden und nur fachkundige Personen Unterstützung leisten.
Risiken bei der Hilfe von Freunden
Wer trotz der gesetzlichen Vorgaben Hilfe leistet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann nicht nur zu einem Bußgeld führen, sondern auch dazu, dass das Finanzamt die eingereichte Steuererklärung abweist. In solchen Fällen müssen Steuerpflichtige mit erheblichen finanziellen Nachteilen rechnen, da sie möglicherweise keine Rückerstattungen erhalten oder sogar Nachzahlungen leisten müssen. Die Höhe der Bußgelder kann variieren, aber im schlimmsten Fall sind bis zu 50.000 Euro möglich.
Was bedeutet „geschäftsmäßige Hilfeleistung“?
- Bußgeld bis zu 50.000 Euro möglich
- Hilfe von Freunden oft unzulässig
- Steuerberatungsgesetz regelt Unterstützung
Die Unterstützung wird als geschäftsmäßig eingestuft, wenn sie mit der Absicht erfolgt, regelmäßig zu wiederholen, unabhängig davon, ob eine Bezahlung stattfindet oder nicht. Selbst unentgeltliche Hilfe kann als unzulässig gelten, wenn sie dauerhaft oder wiederholt erfolgt. Juristen sprechen in diesem Zusammenhang von einer „geschäftsmäßigen“ Hilfeleistung. Es reicht bereits aus, wenn die Hilfe regelmäßig geleistet wird.
Ausnahmen für Angehörige
Es gibt jedoch Ausnahmen, die es bestimmten Angehörigen erlauben, unentgeltlich zu helfen. Dazu zählen Verlobte, Ehegatten, Geschwister und deren Kinder sowie Pflegeeltern und Pflegekinder. Diese Unterstützung darf jedoch nicht wiederholt und nicht gegen Entgelt erfolgen. Ein einmaliger Freundschaftsdienst, der nicht auf Wiederholung angelegt ist, könnte unter Umständen als zulässig gelten, solange er nicht als geschäftsmäßig eingestuft wird.
Wie kann man rechtliche Probleme vermeiden?
Um rechtliche Probleme zu vermeiden, ist es ratsam, sich an einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein zu wenden. Diese Fachleute sind mit den aktuellen Gesetzen und Vorschriften vertraut und können wertvolle Unterstützung bieten. Zudem können sie helfen, die Steuererklärung korrekt auszufüllen und sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen eingehalten werden.
Fazit

Die Unterstützung von Freunden bei der Steuererklärung kann teuer werden, wenn sie nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Es ist wichtig, sich über die rechtlichen Rahmenbedingungen im Klaren zu sein und im Zweifelsfall professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. So lassen sich hohe Bußgelder und rechtliche Konsequenzen vermeiden.
Häufige Fragen
Wer darf bei der Steuererklärung helfen?
Was passiert, wenn ich Freunden bei der Steuer helfe?
Gibt es Ausnahmen für die Hilfe bei der Steuer?
Wie kann ich rechtliche Probleme vermeiden?
Was sind die Konsequenzen unzulässiger Hilfe?
Quellen: Google News
Symbolbild: Freunde helfen bei der Steuererklärung · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels


