⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 10.06.2026
Viele Ferienjobber zahlen Steuern, obwohl sie oft unter dem Freibetrag bleiben. Hier erfahren Sie, wie sie ihr Geld zurückholen können.
- Ferienjobber zahlen häufig Lohnsteuer
- Steuerfreibetrag für 2026 liegt bei 12.348 Euro
- Steuererklärung ermöglicht Rückerstattung
Für viele Schüler und Studierende sind Ferienjobs eine hervorragende Möglichkeit, erste Berufserfahrungen zu sammeln und gleichzeitig eigenes Geld zu verdienen. Doch oft müssen sie dabei auch Steuern zahlen, obwohl sie in vielen Fällen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben. Im Jahr 2026 liegt dieser Freibetrag für ledige Personen bei 12.348 Euro. Das bedeutet, dass viele Ferienjobber am Ende des Jahres eine Steuererklärung einreichen sollten, um eventuell zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen.
Warum werden Steuern abgezogen?

Die Abzüge von Lohnsteuer bei Ferienjobs sind häufig ein Ärgernis für junge Arbeitnehmer. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Lohnsteuer abzuziehen, auch wenn die Beschäftigten möglicherweise unter dem Freibetrag bleiben. Dies geschieht, weil die Arbeitgeber pauschale oder individuelle steuerliche Regelungen anwenden müssen. Insbesondere bei befristeten Ferienjobs wird oft Lohnsteuer einbehalten, obwohl am Ende des Jahres keine Steuerpflicht besteht.
Die Steuerpflicht hängt nicht vom Alter ab, sondern ausschließlich von der Höhe des Einkommens. Das bedeutet, dass auch Schüler und Studierende, die in den Ferien arbeiten, steuerpflichtig sind, sobald sie Einkommen erzielen. Daher ist es wichtig, die eigene Einkommenssituation im Blick zu behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung einzureichen.
Wie funktioniert die Rückerstattung?
Um zu viel gezahlte Steuern zurückzuholen, sollten Ferienjobber am Ende des Jahres eine Steuererklärung bei ihrem zuständigen Finanzamt einreichen. Dies ist ein einfacher Prozess, der oft zu einer Rückerstattung führt, da viele Ferienjobber aufgrund ihres geringen Einkommens unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben. Die Steuererklärung ermöglicht es, die einbehaltenen Steuern zurückzufordern.
Es ist ratsam, sich nach dem Ferienjob eine Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung ist wichtig, um die einbehaltenen Steuern nachweisen zu können. Wenn die Steuererklärung korrekt ausgefüllt ist und alle notwendigen Unterlagen beigefügt sind, steht einer Rückerstattung in der Regel nichts im Wege.
Besonderheiten bei Minijobs
- Jahresfreibetrag 2026: 12.348 Euro
- Lohnsteuer kann zurückgeholt werden
- Ferienjobber sind oft steuerpflichtig
Bei Minijobs, die häufig von Studierenden ausgeübt werden, gelten besondere Regelungen. Verdient man bis zu 556 Euro im Monat, wird dieser Job über die Minijob-Zentrale angemeldet. In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine pauschale Besteuerung von 2 Prozent vornehmen, was bedeutet, dass keine weiteren Steuern anfallen. Wenn jedoch keine Pauschalbesteuerung erfolgt, wird der Ferienjobber in der Regel in Steuerklasse 1 eingestuft, was bei geringen Verdiensten oft zu keiner Steuerpflicht führt.
Eine weitere Möglichkeit für Ferienjobber ist die kurzfristige Beschäftigung. Hierbei handelt es sich um Jobs, die nicht regelmäßig wiederkehren und zeitlich begrenzt sind. Arbeitgeber können den Lohn dann pauschal mit 25 Prozent versteuern, wenn die Beschäftigung maximal 18 Tage dauert. Diese Regelung ist besonders vorteilhaft für junge Beschäftigte, da sie in der Regel keine weiteren steuerlichen Verpflichtungen haben.
Steuererklärung: Ein wichtiger Schritt
Die Abgabe einer Steuererklärung ist für viele Ferienjobber ein wichtiger Schritt, um ihre finanziellen Angelegenheiten in Ordnung zu bringen. Auch wenn es zunächst mühsam erscheinen mag, kann die Rückerstattung von Steuern eine willkommene finanzielle Entlastung darstellen. Besonders in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ist es für junge Menschen wichtig, jeden Euro zu sparen.
Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung endet in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Es ist daher ratsam, sich frühzeitig um die notwendigen Unterlagen zu kümmern und die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen. Wer unsicher ist, kann sich auch an Steuerberater oder Lohnsteuerhilfevereine wenden, die Unterstützung bieten.
Fazit

Ferienjobber sollten sich bewusst sein, dass sie in vielen Fällen Steuern zahlen, obwohl sie unter dem steuerlichen Grundfreibetrag bleiben. Durch die Abgabe einer Steuererklärung können sie jedoch zu viel gezahlte Steuern zurückholen. Es ist wichtig, die eigenen Einkünfte im Blick zu behalten und sich rechtzeitig um die notwendigen Unterlagen zu kümmern. In einer Zeit, in der finanzielle Sicherheit immer wichtiger wird, kann die Rückerstattung von Steuern eine wertvolle Unterstützung sein.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Steuerfreibetrag für Ferienjobber?
Muss ich eine Steuererklärung abgeben?
Wann kann ich meine Steuererklärung einreichen?
Was passiert, wenn ich keine Steuer-ID angegeben habe?
Sind Ferienjobs sozialversicherungsfrei?
Quellen: Google News
Symbolbild: Ferienjobber bei der Steuererklärung · Foto: Benyamin Alwani Bin Basir / Pexels


