⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 06.09.2026
Immer mehr Anleger ziehen in Betracht, ihre Aktien und ETFs durch Auswanderung steuerfrei zu verkaufen. Dieser Artikel beleuchtet die aktuellen Möglichkeiten und Herausforderungen.
- Auswandern kann helfen, die Abgeltungsteuer zu umgehen.
- Wegzugsbesteuerung betrifft vor allem größere Beteiligungen.
- Steuerfreiheit in verschiedenen Ländern ist möglich.
Immer mehr Anleger in Deutschland stehen vor der Herausforderung, ihre Aktien und ETFs zu verkaufen, ohne die hohe Abgeltungsteuer von 25 % plus Solidaritätszuschlag zu zahlen. Diese Steuerlast kann bei hohen Kursgewinnen schnell zu einer erheblichen finanziellen Belastung werden. Ein zunehmend beliebter Ansatz, um diese Steuer zu umgehen, ist das Auswandern in Länder, in denen Kapitalgewinne steuerfrei sind. In diesem Artikel beleuchten wir die aktuellen Möglichkeiten und Herausforderungen, die mit dieser Strategie verbunden sind.
Was ist die Abgeltungsteuer?

Die Abgeltungsteuer ist eine pauschale Steuer auf Kapitalerträge, die in Deutschland seit 2009 erhoben wird. Sie beträgt 25 % und wird auf Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne erhoben. Hinzu kommt ein Solidaritätszuschlag von 5,5 %, was die effektive Steuerlast auf etwa 26,4 % bis 28 % erhöht. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Anleger in Deutschland lebt oder nicht, solange das Depot bei einer deutschen Bank geführt wird. Für viele Anleger stellt sich daher die Frage, wie sie ihre Gewinne realisieren können, ohne einen großen Teil davon an den Staat abgeben zu müssen.
Wegzugsbesteuerung: Ein zentraler Aspekt
Ein wichtiger Punkt, den Anleger beim Verkauf ihrer Aktien und ETFs beachten müssen, ist die Wegzugsbesteuerung. Diese greift, wenn jemand in den letzten fünf Jahren zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt war oder in den letzten zwölf Jahren mindestens sieben Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig war. In solchen Fällen wird beim Wegzug so getan, als wären die Anteile zum Marktwert verkauft worden, und auf den fiktiven Gewinn wird Steuer fällig, obwohl kein Geld geflossen ist. Für die meisten Anleger mit einem klassischen ETF- oder Aktiendepot im Privatvermögen greift diese Regel jedoch nicht.
Steuerfreiheit in verschiedenen Ländern
Ein entscheidender Vorteil des Auswanderns ist die Möglichkeit, in Ländern zu leben, in denen Kapitalgewinne steuerfrei sind. Zu den häufig genannten Ländern gehören:
- Schweiz: Private Kapitalgewinne bleiben unter bestimmten Bedingungen steuerfrei, während gewerbsmäßiges Trading besteuert wird.
- Singapur: Hier gibt es keine Steuer auf private Kapitalgewinne, Dividenden und Zinsen.
- VAE (Dubai): Es gibt keine Einkommen- oder Kapitalertragsteuer für Privatpersonen.
- Zypern: Die Non-Dom-Regelung ermöglicht es, ausländische Kapitalgewinne über viele Jahre weitgehend steuerfrei zu halten.
- Monaco: Keine Steuer auf Kapitalerträge für Privatpersonen, mit Ausnahmen für französische Staatsbürger.
Diese Länder bieten attraktive Bedingungen für Anleger, die ihre Gewinne ohne hohe Steuerlast realisieren möchten. Allerdings ist es wichtig, sich über die spezifischen steuerlichen Regelungen im neuen Wohnsitzland zu informieren.
Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2024
- Abgeltungsteuer: 25 % plus Solidaritätszuschlag
- Wegzugsbesteuerung greift bei bestimmten Beteiligungen
- Steuerfreiheit in Ländern wie Schweiz, Singapur und VAE
Mit dem Jahressteuergesetz 2024, das am 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wird eine eigene Wegzugsbesteuerung für Investmentanteile eingeführt. Diese Regelung besagt, dass beim Wegzug ein Fondsanteil als verkauft gilt, wenn entweder die Anschaffungskosten in einem einzelnen Fonds mindestens 500.000 Euro betragen oder der Anleger innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 1 % der Anteile gehalten hat. Diese Änderungen könnten für viele Anleger von Bedeutung sein, da sie die steuerlichen Konsequenzen eines Wegzugs erheblich beeinflussen können.
Depotübertrag: Ein wichtiger Schritt
Ein zentraler Aspekt für Anleger, die ins Ausland ziehen möchten, ist der Depotübertrag. Viele deutsche Broker, insbesondere Neobroker, kündigen das Depot aktiv oder verlangen dessen Auflösung, wenn der Wohnsitz ins Ausland verlegt wird. Daher ist es ratsam, frühzeitig zu prüfen, ob ein Depotübertrag zu einem internationalen Anbieter möglich ist. Internationale Broker wie Interactive Brokers sind empfehlenswert, da sie nicht an einen deutschen Wohnsitz gebunden sind und Depotüberträge aus Deutschland akzeptieren. Dies ermöglicht es Anlegern, ihre Investitionen langfristig und geografisch flexibel zu halten.
Steuerliche Beratung: Ein Muss
Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das Auswandern für viele Anleger eine attraktive Möglichkeit darstellt, um die Abgeltungsteuer auf Aktien und ETFs zu umgehen. Durch einen rechtzeitigen Depotübertrag zu einem internationalen Broker und die Einholung steuerlicher Beratung können Anleger erhebliche finanzielle Vorteile erzielen. Es ist jedoch wichtig, sich umfassend über die steuerlichen Regelungen im neuen Wohnsitzland zu informieren und die individuellen Umstände zu berücksichtigen. Die Wegzugsbesteuerung betrifft vor allem größere Beteiligungen und sehr große Fondspositionen, sodass die meisten Anleger mit einem klassischen, breit gestreuten Depot weniger betroffen sind, als zunächst angenommen.
Häufige Fragen
Was ist die Abgeltungsteuer?
Wie funktioniert die Wegzugsbesteuerung?
In welchen Ländern kann ich steuerfrei verkaufen?
Was muss ich beim Depotübertrag beachten?
Wie kann ich die Wegzugsbesteuerung optimieren?
Quellen: Google News
Symbolbild: Aktien und ETFs verkaufen durch Auswandern · Foto: Markus Spiske / Pexels


