⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 21.08.2026
Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden in Deutschland zur Norm. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung der Steuerverwaltung dar.
- Ab 2027 erfolgt die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden.
- Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe ist bis Ende 2026 erforderlich.
- Die Umstellung soll die Effizienz der Steuerverwaltung erhöhen.
Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden in Deutschland zur Norm. Dies stellt einen bedeutenden Schritt in der Digitalisierung der Steuerverwaltung dar und wird die Effizienz der Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden erheblich verbessern. Die Änderungen basieren auf der Neufassung des § 122a der Abgabenordnung (AO), die im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung des Mindeststeuergesetzes und zur Umsetzung weiterer Maßnahmen verabschiedet wurde.
Was ist die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden?

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden bedeutet, dass Steuerpflichtige ihre Bescheide künftig über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto erhalten. Dies umfasst unter anderem Einkommensteuerbescheide und Entscheidungen über Einsprüche. Die Steuerpflichtigen werden per E-Mail informiert, sobald ein Bescheid in ihrem Nutzerkonto bereitsteht. Diese Umstellung soll die Bearbeitungszeiten verkürzen und den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduzieren.
Bis zum 31. Dezember 2026 müssen Steuerpflichtige jedoch aktiv in die elektronische Bekanntgabe einwilligen, um diese Form der Zustellung nutzen zu können. Ohne diese Einwilligung erfolgt die Bekanntgabe weiterhin auf dem traditionellen postalischen Weg. Diese Regelung gilt auch für Vollmachtnehmer, die eine elektronische Vollmacht besitzen.
Änderungen ab 2027: Der Regelfall wird digital
Mit der Neufassung des § 122a AO wird die elektronische Bekanntgabe ab dem 1. Januar 2027 zum Regelfall. Steuerpflichtige, die über ein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen, müssen keine ausdrückliche Einwilligung mehr erteilen. Dies bedeutet, dass die Finanzverwaltung automatisch davon ausgeht, dass auch der Steuerbescheid elektronisch übermittelt werden soll, solange kein Antrag auf postalische Bekanntgabe gestellt wird.
Die postalische Bekanntgabe wird somit zur Ausnahme. Dies ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer vollständig digitalen Steuerverwaltung, die nicht nur die Effizienz erhöht, sondern auch die Umweltbelastung durch Papierverbrauch reduziert.
Vorteile der elektronischen Bekanntgabe
- Gesetzesänderung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
- Elektronische Bekanntgabe wird ab 1. Januar 2027 der Regelfall.
- Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe ist bis Ende 2026 erforderlich.
Die Vorteile der elektronischen Bekanntgabe sind vielfältig. Zum einen ermöglicht sie eine schnellere Zustellung der Steuerbescheide, was für Steuerpflichtige eine erhebliche Erleichterung darstellt. Zudem können Steuerpflichtige ihre Bescheide jederzeit und von überall aus einsehen, was die Planung und Verwaltung ihrer Finanzen erleichtert.
Ein weiterer Vorteil ist die Reduzierung des Papierverbrauchs. In Zeiten, in denen Nachhaltigkeit und Umweltschutz immer wichtiger werden, ist die digitale Bekanntgabe ein Schritt in die richtige Richtung. Die Finanzverwaltung wird durch die Digitalisierung nicht nur effizienter, sondern auch umweltfreundlicher.
Was gilt für das Jahr 2026?
Im Jahr 2026 bleibt die bestehende Vorgehensweise bei der Bekanntgabe von Verwaltungsakten unverändert. Die elektronische Bekanntgabe wird nur dann erfolgen, wenn der Steuerpflichtige oder sein Empfangsbevollmächtigter zuvor in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt hat. Diese Einwilligung kann auch noch im Jahr 2026 erteilt werden, was den Steuerpflichtigen die Möglichkeit gibt, sich auf die bevorstehenden Änderungen vorzubereiten.
In allen anderen Fällen erfolgt die Bekanntgabe der Verwaltungsakte weiterhin postalisch. Dies bedeutet, dass Steuerpflichtige, die noch kein ELSTER-Konto haben oder ihre Einwilligung nicht erteilt haben, weiterhin auf die traditionelle Form der Bekanntgabe angewiesen sind.
Technische Voraussetzungen und Herausforderungen
Die elektronische Bekanntgabe ist derzeit nur für bestimmte Steuerarten möglich, darunter Einkommensteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer. Für andere Steuerarten, wie beispielsweise die Umsatzsteuer, ist eine elektronische Bekanntgabe aus technischen Gründen noch nicht möglich. Dies stellt eine Herausforderung dar, die die Finanzverwaltung in den kommenden Jahren angehen muss, um eine umfassende Digitalisierung zu gewährleisten.
Steuerpflichtige, die über kein aktives ELSTER-Nutzerkonto verfügen, müssen weiterhin mit einer postalischen Bekanntgabe rechnen, auch wenn sie keinen Antrag auf postalische Bekanntgabe stellen. Daher ist es ratsam, ein ELSTER-Konto einzurichten, um von den Vorteilen der digitalen Bekanntgabe zu profitieren.
Fazit

Die Einführung der elektronischen Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab dem 1. Januar 2027 stellt einen bedeutenden Fortschritt in der Digitalisierung der Steuerverwaltung dar. Steuerpflichtige sollten sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut machen und gegebenenfalls ihre Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe im Jahr 2026 erteilen. Die Umstellung auf digitale Prozesse wird nicht nur die Effizienz der Steuerverwaltung erhöhen, sondern auch den Verwaltungsaufwand für alle Beteiligten reduzieren.
Häufige Fragen
Was ändert sich mit der elektronischen Bekanntgabe?
Was gilt für das Jahr 2026?
Welche Steuerarten sind betroffen?
Wie kann ich meine Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe erteilen?
Was passiert, wenn ich kein ELSTER-Konto habe?
Quellen: Google News
Symbolbild: Digitale Steuerbescheide und ELSTER-Nutzung · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels


