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BMF: Elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden ab 2027

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 20.08.2026

Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zur Regel. Dies bedeutet eine grundlegende Veränderung in der Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Elektronische Bekanntgabe wird ab 2027 Standard
  • Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe nicht mehr nötig
  • Steuerpflichtige ohne ELSTER-Konto erhalten weiterhin Post

Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden in Deutschland zur Regel. Dies ist eine bedeutende Neuerung, die die Art und Weise, wie Steuerpflichtige mit den Finanzbehörden kommunizieren, grundlegend verändern wird. Die Einführung dieser Maßnahme wurde durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beschlossen und ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Steuerverwaltung.

Was ist die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden?

Digitale Steuerbescheide im ELSTER-Konto
Symbolbild: Digitale Steuerbescheide im ELSTER-Konto · Foto: Firmbee.com / Pexels

Die elektronische Bekanntgabe bezieht sich auf die Bereitstellung von Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten über das ELSTER-Nutzerkonto. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Steuerpflichtige keine ausdrückliche Einwilligung mehr geben, um ihre Bescheide elektronisch zu erhalten. Stattdessen wird die elektronische Bekanntgabe zur Standardmethode, solange kein Antrag auf postalische Bekanntgabe gestellt wird.

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Diese Änderung bedeutet, dass Steuerpflichtige, die über ein aktives ELSTER-Konto verfügen, automatisch per E-Mail benachrichtigt werden, sobald ihre Steuerbescheide bereitstehen. Dies ermöglicht eine schnellere und effizientere Abwicklung von Steuerangelegenheiten, da die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden digitalisiert wird.

Die Rolle von ELSTER in der digitalen Steuerverwaltung

Das ELSTER-System (Elektronische Steuererklärung) spielt eine zentrale Rolle in der digitalen Steuerverwaltung in Deutschland. Es ermöglicht Steuerpflichtigen, ihre Steuererklärungen online einzureichen und ihre Steuerbescheide digital abzurufen. Mit der Einführung der elektronischen Bekanntgabe wird die Nutzung von ELSTER noch wichtiger, da es der Hauptkanal für die Kommunikation mit den Finanzbehörden wird.

Steuerpflichtige, die bereits in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben oder dies im Jahr 2026 tun, profitieren von der neuen Regelung bereits vor 2027. Für alle anderen bleibt die postalische Bekanntgabe bis Ende 2026 die Norm, es sei denn, sie entscheiden sich aktiv für die elektronische Variante.

Vorteile der elektronischen Bekanntgabe

Fakten auf einen Blick

  • Einführung der elektronischen Bekanntgabe ab 1. Januar 2027
  • Keine ausdrückliche Einwilligung mehr erforderlich
  • Steuerbescheide werden künftig digital bereitgestellt

Die Umstellung auf die elektronische Bekanntgabe bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen wird der Papierverbrauch erheblich reduziert, was nicht nur umweltfreundlicher ist, sondern auch die Kosten für die Finanzverwaltung senkt. Zum anderen ermöglicht die digitale Bereitstellung eine schnellere Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, da Bescheide sofort nach ihrer Erstellung im ELSTER-Konto bereitgestellt werden können.

Ein weiterer Vorteil ist die erhöhte Transparenz für Steuerpflichtige. Sie können jederzeit auf ihre Steuerbescheide zugreifen und haben somit eine bessere Übersicht über ihre steuerlichen Verpflichtungen. Dies kann insbesondere in Zeiten von Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit von Bedeutung sein, da Steuerpflichtige ihre Finanzen besser im Blick behalten können.

Was passiert, wenn kein ELSTER-Konto vorhanden ist?

Steuerpflichtige, die kein aktives ELSTER-Nutzerkonto haben, erhalten ihre Steuerbescheide weiterhin in Papierform. Dies gilt auch für Vollmachtnehmer, die ihre Empfangsvollmacht nicht elektronisch übermittelt haben. Es ist daher ratsam, ein ELSTER-Konto zu erstellen, um von den Vorteilen der elektronischen Bekanntgabe zu profitieren.

Für Steuerpflichtige, die sich gegen die elektronische Bekanntgabe entscheiden, wird es ab 2027 notwendig sein, einen Antrag auf postalische Bekanntgabe zu stellen. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Finanzbehörde eingehen, bevor die letzte Behördenhandlung erfolgt, also bevor der Bescheid zur Verfügung gestellt wird.

Rechtsfragen und Übergangsregelungen

Die Einführung der elektronischen Bekanntgabe wirft auch rechtliche Fragen auf. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die neue Regelung, die besagt, dass die Bekanntgabe von Verwaltungsakten grundsätzlich elektronisch erfolgt, sofern kein Antrag auf postalische Bekanntgabe vorliegt. Für das Jahr 2026 bleibt die bestehende Regelung in Kraft, wonach die elektronische Bekanntgabe nur erfolgt, wenn der Steuerpflichtige zuvor seine Einwilligung gegeben hat.

Diese Übergangsregelung ermöglicht es Steuerpflichtigen, sich schrittweise an die neue digitale Form der Bekanntgabe zu gewöhnen. Es ist wichtig, dass Steuerpflichtige sich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls ihre Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe rechtzeitig erteilen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.

Fazit

Digitale Steuerbescheide im ELSTER-Konto
Symbolbild: Digitale Steuerbescheide im ELSTER-Konto · Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden, die ab dem 1. Januar 2027 zur Regel wird, stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Steuerverwaltung dar. Steuerpflichtige profitieren von einer schnelleren, effizienteren und umweltfreundlicheren Kommunikation mit den Finanzbehörden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls ein ELSTER-Konto zu erstellen, um die Vorteile der digitalen Steuerverwaltung voll auszuschöpfen.

Häufige Fragen

Was ändert sich mit der elektronischen Bekanntgabe?
Ab 2027 erfolgt die Bekanntgabe von Steuerbescheiden elektronisch, ohne dass eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich ist. Steuerpflichtige werden per E-Mail informiert, sobald ihre Bescheide im ELSTER-Konto bereitstehen.
Wer erhält weiterhin Steuerbescheide per Post?
Steuerpflichtige, die kein aktives ELSTER-Nutzerkonto haben, erhalten ihre Bescheide weiterhin in Papierform. Dies gilt auch für Vollmachtnehmer, die ihre Vollmacht nicht elektronisch übermittelt haben.
Wie funktioniert die elektronische Bekanntgabe?
Die elektronische Bekanntgabe erfolgt durch die Bereitstellung der Steuerbescheide im ELSTER-Nutzerkonto. Steuerpflichtige werden per E-Mail benachrichtigt und können die Bescheide dort abrufen.
Was passiert, wenn ich der elektronischen Bekanntgabe nicht zustimme?
Wenn Steuerpflichtige keine elektronische Bekanntgabe wünschen, können sie dies über ihr ELSTER-Konto beantragen. Anträge auf postalische Bekanntgabe sind ab 2027 erforderlich.
Welche Vorteile bietet die elektronische Bekanntgabe?
Die elektronische Bekanntgabe spart Papier und ermöglicht eine schnellere und effizientere Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden. Zudem wird der gesamte Prozess digitalisiert.

Quellen: Google News

Symbolbild: Digitale Steuerbescheide im ELSTER-Konto · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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