⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 20.08.2026
Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden zur Regel. Dies bedeutet eine grundlegende Veränderung in der Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden.
- Elektronische Bekanntgabe wird ab 2027 Standard
- Einwilligung in die elektronische Bekanntgabe nicht mehr nötig
- Steuerpflichtige ohne ELSTER-Konto erhalten weiterhin Post
Ab dem 1. Januar 2027 wird die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden in Deutschland zur Regel. Dies ist eine bedeutende Neuerung, die die Art und Weise, wie Steuerpflichtige mit den Finanzbehörden kommunizieren, grundlegend verändern wird. Die Einführung dieser Maßnahme wurde durch das Bundesministerium der Finanzen (BMF) beschlossen und ist Teil der fortschreitenden Digitalisierung der Steuerverwaltung.
Was ist die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden?

Die elektronische Bekanntgabe bezieht sich auf die Bereitstellung von Steuerbescheiden und anderen Verwaltungsakten über das ELSTER-Nutzerkonto. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Steuerpflichtige keine ausdrückliche Einwilligung mehr geben, um ihre Bescheide elektronisch zu erhalten. Stattdessen wird die elektronische Bekanntgabe zur Standardmethode, solange kein Antrag auf postalische Bekanntgabe gestellt wird.
Diese Änderung bedeutet, dass Steuerpflichtige, die über ein aktives ELSTER-Konto verfügen, automatisch per E-Mail benachrichtigt werden, sobald ihre Steuerbescheide bereitstehen. Dies ermöglicht eine schnellere und effizientere Abwicklung von Steuerangelegenheiten, da die Kommunikation zwischen Steuerpflichtigen und Finanzbehörden digitalisiert wird.
Die Rolle von ELSTER in der digitalen Steuerverwaltung
Das ELSTER-System (Elektronische Steuererklärung) spielt eine zentrale Rolle in der digitalen Steuerverwaltung in Deutschland. Es ermöglicht Steuerpflichtigen, ihre Steuererklärungen online einzureichen und ihre Steuerbescheide digital abzurufen. Mit der Einführung der elektronischen Bekanntgabe wird die Nutzung von ELSTER noch wichtiger, da es der Hauptkanal für die Kommunikation mit den Finanzbehörden wird.
Steuerpflichtige, die bereits in die elektronische Bekanntgabe eingewilligt haben oder dies im Jahr 2026 tun, profitieren von der neuen Regelung bereits vor 2027. Für alle anderen bleibt die postalische Bekanntgabe bis Ende 2026 die Norm, es sei denn, sie entscheiden sich aktiv für die elektronische Variante.
Vorteile der elektronischen Bekanntgabe
- Einführung der elektronischen Bekanntgabe ab 1. Januar 2027
- Keine ausdrückliche Einwilligung mehr erforderlich
- Steuerbescheide werden künftig digital bereitgestellt
Die Umstellung auf die elektronische Bekanntgabe bietet zahlreiche Vorteile. Zum einen wird der Papierverbrauch erheblich reduziert, was nicht nur umweltfreundlicher ist, sondern auch die Kosten für die Finanzverwaltung senkt. Zum anderen ermöglicht die digitale Bereitstellung eine schnellere Bearbeitung von Steuerangelegenheiten, da Bescheide sofort nach ihrer Erstellung im ELSTER-Konto bereitgestellt werden können.
Ein weiterer Vorteil ist die erhöhte Transparenz für Steuerpflichtige. Sie können jederzeit auf ihre Steuerbescheide zugreifen und haben somit eine bessere Übersicht über ihre steuerlichen Verpflichtungen. Dies kann insbesondere in Zeiten von Inflation und wirtschaftlicher Unsicherheit von Bedeutung sein, da Steuerpflichtige ihre Finanzen besser im Blick behalten können.
Was passiert, wenn kein ELSTER-Konto vorhanden ist?
Steuerpflichtige, die kein aktives ELSTER-Nutzerkonto haben, erhalten ihre Steuerbescheide weiterhin in Papierform. Dies gilt auch für Vollmachtnehmer, die ihre Empfangsvollmacht nicht elektronisch übermittelt haben. Es ist daher ratsam, ein ELSTER-Konto zu erstellen, um von den Vorteilen der elektronischen Bekanntgabe zu profitieren.
Für Steuerpflichtige, die sich gegen die elektronische Bekanntgabe entscheiden, wird es ab 2027 notwendig sein, einen Antrag auf postalische Bekanntgabe zu stellen. Dieser Antrag muss bei der zuständigen Finanzbehörde eingehen, bevor die letzte Behördenhandlung erfolgt, also bevor der Bescheid zur Verfügung gestellt wird.
Rechtsfragen und Übergangsregelungen
Die Einführung der elektronischen Bekanntgabe wirft auch rechtliche Fragen auf. Ab dem 1. Januar 2027 gilt die neue Regelung, die besagt, dass die Bekanntgabe von Verwaltungsakten grundsätzlich elektronisch erfolgt, sofern kein Antrag auf postalische Bekanntgabe vorliegt. Für das Jahr 2026 bleibt die bestehende Regelung in Kraft, wonach die elektronische Bekanntgabe nur erfolgt, wenn der Steuerpflichtige zuvor seine Einwilligung gegeben hat.
Diese Übergangsregelung ermöglicht es Steuerpflichtigen, sich schrittweise an die neue digitale Form der Bekanntgabe zu gewöhnen. Es ist wichtig, dass Steuerpflichtige sich über die Änderungen informieren und gegebenenfalls ihre Einwilligung zur elektronischen Bekanntgabe rechtzeitig erteilen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Fazit

Die elektronische Bekanntgabe von Steuerbescheiden, die ab dem 1. Januar 2027 zur Regel wird, stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Digitalisierung der Steuerverwaltung dar. Steuerpflichtige profitieren von einer schnelleren, effizienteren und umweltfreundlicheren Kommunikation mit den Finanzbehörden. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und gegebenenfalls ein ELSTER-Konto zu erstellen, um die Vorteile der digitalen Steuerverwaltung voll auszuschöpfen.
Häufige Fragen
Was ändert sich mit der elektronischen Bekanntgabe?
Wer erhält weiterhin Steuerbescheide per Post?
Wie funktioniert die elektronische Bekanntgabe?
Was passiert, wenn ich der elektronischen Bekanntgabe nicht zustimme?
Welche Vorteile bietet die elektronische Bekanntgabe?
Quellen: Google News
Symbolbild: Digitale Steuerbescheide im ELSTER-Konto · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels


