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Cum-Cum-Geschäfte: Der größere Bruder von Cum-Ex

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⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 14.08.2026

Cum-Cum-Geschäfte, die als größere Variante der umstrittenen Cum-Ex-Deals gelten, stehen derzeit im Fokus der Finanzaufsicht. Die DekaBank sieht sich aufgrund ihrer Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen mit ernsthaften Vorwürfen konfrontiert.

Das Wichtigste in Kürze

  • Cum-Cum-Geschäfte verursachten einen geschätzten Steuerschaden von 28,5 Milliarden Euro.
  • Die BaFin prüft die DekaBank wegen möglicher Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften.
  • 54 Banken haben an Cum-Cum-Transaktionen teilgenommen, was zu erheblichen Rückforderungen führte.

Die Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte hat in den letzten Jahren an Intensität gewonnen, insbesondere im Kontext der Finanzkrise und der damit verbundenen Steuerdebatten. Diese Geschäfte, die als größere Variante der bereits umstrittenen Cum-Ex-Deals gelten, haben nicht nur die Aufmerksamkeit der Finanzaufsicht auf sich gezogen, sondern auch das Vertrauen in die Bankenlandschaft erschüttert. Aktuell steht die DekaBank im Fokus der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die den Konzernabschluss der Bank für das Jahr 2024 prüft.

Was sind Cum-Cum-Geschäfte?

Cum-Cum-Geschäfte im Finanzsektor
Symbolbild: Cum-Cum-Geschäfte im Finanzsektor · Foto: Matheus Natan / Pexels

Cum-Cum-Geschäfte sind eine Form von Finanztransaktionen, bei denen ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder Fonds verleihen oder verkaufen. Diese Banken können sich dann die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen, während die ausländischen Anleger dies nicht können. Nach der Rückgabe der Aktien teilen sich die Beteiligten die Erstattungsbeträge. Diese Praxis hat in der Vergangenheit zu erheblichen Steuerschäden für den deutschen Staat geführt.

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Die BaFin hat in einer früheren Umfrage festgestellt, dass 54 Banken in Deutschland an solchen Geschäften beteiligt waren. Der geschätzte Schaden für den Fiskus beläuft sich auf etwa 28,5 Milliarden Euro, was die Dimension dieser Geschäfte verdeutlicht. Im Vergleich zu Cum-Ex-Deals, bei denen es um die Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern ging, stellen Cum-Cum-Geschäfte eine noch größere Herausforderung für die Finanzverwaltung dar.

Aktuelle Entwicklungen bei der DekaBank

Die DekaBank hat im Rahmen ihrer Bilanzierung Steuererstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro aktiviert, die sich auf Aktienhandelsgeschäfte aus den Jahren 2013 bis 2018 beziehen. Diese Ansprüche wurden jedoch von der Finanzverwaltung nicht anerkannt, was zu einer Rückzahlung dieser Summe führte. Die BaFin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank fälschlicherweise davon ausgegangen ist, eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung sei überwiegend wahrscheinlich.

Die Prüfung durch die BaFin konzentriert sich nicht auf die steuerliche Wirksamkeit der Geschäfte selbst, sondern darauf, ob die Voraussetzungen für die Aktivierung solcher Steuererstattungsansprüche gemäß den International Financial Reporting Standards (IFRS) korrekt angewendet wurden. Dies könnte weitreichende Konsequenzen für die DekaBank und möglicherweise auch für andere Banken haben, die ähnliche Geschäfte durchgeführt haben.

Die Rolle der BaFin und die rechtlichen Implikationen

Fakten auf einen Blick

  • Schaden durch Cum-Cum-Geschäfte: 28,5 Milliarden Euro
  • DekaBank hat 478 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt
  • 54 Banken haben an Cum-Cum-Geschäften teilgenommen

Die BaFin spielt eine zentrale Rolle bei der Aufarbeitung von Cum-Cum-Geschäften in Deutschland. Sie erhebt Daten, führt Sonderprüfungen durch und bewertet die Risiken für die Stabilität des Finanzsystems. Die Behörde hat bereits mehrfach Abfragen zu Cum-Cum-Geschäften durchgeführt, um das Ausmaß der Geschäfte zu ermitteln und mögliche aufsichtsrechtliche Risiken zu bewerten.

Die rechtliche Einordnung dieser Geschäfte ist komplex. Der Bundesfinanzhof hat bereits 2015 entschieden, dass Cum-Cum-Geschäfte in ihrer typischen Ausprägung illegal sind. Dennoch sind viele dieser Geschäfte bisher juristisch kaum aufgearbeitet worden, was zu einem erheblichen Vertrauensverlust in die Banken führt. Die BaFin hat angekündigt, die Ergebnisse ihrer aktuellen Untersuchung nach Abschluss zu veröffentlichen, was für die betroffenen Banken von großer Bedeutung sein wird.

Finanzielle Belastungen und Rückstellungen

Die finanziellen Belastungen, die durch Cum-Cum-Geschäfte entstanden sind, summieren sich auf gut 4,6 Milliarden Euro, wie die BaFin in ihrer Umfrage festgestellt hat. Die Banken haben Rückstellungen von insgesamt 638 Millionen Euro für künftige Zahlungspflichten gebildet. Diese Rückstellungen sind ein Indikator für die potenziellen finanziellen Risiken, die mit diesen Geschäften verbunden sind.

Die DekaBank hat bereits einen Teil dieser Rückstellungen in Höhe von 478 Millionen Euro zurückgezahlt, was die Ernsthaftigkeit der Situation unterstreicht. Die Bankenlandschaft in Deutschland steht vor der Herausforderung, das Vertrauen der Anleger zurückzugewinnen und gleichzeitig die rechtlichen und finanziellen Implikationen dieser Geschäfte zu bewältigen.

Auswirkungen auf die Finanzmärkte

Die Diskussion um Cum-Cum-Geschäfte hat auch Auswirkungen auf die Finanzmärkte. Anleger und Investoren sind zunehmend besorgt über die Integrität der Banken und die möglichen finanziellen Risiken, die mit solchen Geschäften verbunden sind. Dies könnte zu einer erhöhten Volatilität an den Märkten führen, insbesondere wenn weitere Banken in ähnliche Skandale verwickelt sind.

Die Unsicherheit über die rechtlichen Konsequenzen und die finanziellen Belastungen könnte auch Auswirkungen auf die Zinsen und die allgemeine wirtschaftliche Stabilität haben. In einem Umfeld, in dem Inflation und Zinsen bereits eine Herausforderung darstellen, könnte die Unsicherheit über Cum-Cum-Geschäfte zusätzliche Risiken für die Märkte mit sich bringen.

Fazit

Cum-Cum-Geschäfte im Finanzsektor
Symbolbild: Cum-Cum-Geschäfte im Finanzsektor · Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die Cum-Cum-Geschäfte stellen eine erhebliche Herausforderung für die deutsche Bankenlandschaft dar. Die DekaBank sieht sich aufgrund ihrer Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen mit ernsthaften Vorwürfen konfrontiert, während die BaFin die Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften prüft. Die finanziellen Belastungen durch diese Geschäfte sind enorm und könnten weitreichende Auswirkungen auf die Stabilität des Finanzsystems haben. In einer Zeit, in der Anleger und Investoren nach Sicherheit suchen, ist es entscheidend, dass die Banken transparent mit diesen Herausforderungen umgehen und das Vertrauen der Öffentlichkeit zurückgewinnen.

Häufige Fragen

Was sind Cum-Cum-Geschäfte?
Cum-Cum-Geschäfte sind Transaktionen, bei denen ausländische Anleger ihre Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder Fonds verleihen, um Kapitalertragsteuer zu umgehen.
Wie hoch ist der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Geschäfte?
Der geschätzte Schaden für den deutschen Staat durch Cum-Cum-Geschäfte beläuft sich auf etwa 28,5 Milliarden Euro.
Welche Rolle spielt die BaFin bei Cum-Cum-Geschäften?
Die BaFin prüft die Einhaltung von Rechnungslegungsvorschriften und untersucht, ob Banken wie die DekaBank ihre Steuererstattungsansprüche korrekt bilanziert haben.
Was sind die Konsequenzen für die DekaBank?
Die DekaBank hat bereits 478 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt und sieht sich nun einer umfassenden Prüfung durch die BaFin gegenüber.
Wie viele Banken sind an Cum-Cum-Geschäften beteiligt?
Laut einer Umfrage der BaFin haben 54 Banken in Deutschland an Cum-Cum-Geschäften teilgenommen.

Quellen: Google News

Symbolbild: Cum-Cum-Geschäfte im Finanzsektor · Foto: Fabio Riccobono / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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