⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 08.06.2026
Die Bafin hat eine Untersuchung des Konzernabschlusses der Dekabank für 2024 eingeleitet, nachdem Unregelmäßigkeiten bei sogenannten Cum-Cum-Geschäften festgestellt wurden.
- Bafin prüft Dekabank wegen Rechnungslegungsverstößen
- 478 Millionen Euro Steuererstattungsansprüche bilanziert
- Cum-Cum-Geschäfte verursachten hohen Fiskusschaden
Am 8. Juni 2026 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) eine Untersuchung des Konzernabschlusses der Dekabank für das Jahr 2024 eingeleitet. Diese Maßnahme erfolgt im Zusammenhang mit Unregelmäßigkeiten, die bei den sogenannten Cum-Cum-Geschäften der Bank festgestellt wurden. Die Bafin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die Dekabank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, was zu einer intensiven Prüfung ihrer finanziellen Praktiken führt.
Was sind Cum-Cum-Geschäfte?

Cum-Cum-Geschäfte sind eine Form von Finanztransaktionen, die darauf abzielen, steuerliche Vorteile für ausländische Anleger zu generieren. Bei diesen Geschäften werden Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder Fonds übertragen. Diese inländischen Institutionen können sich dann die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen, während die ausländischen Anleger von den steuerlichen Vorteilen profitieren. Diese Praxis ist rechtlich umstritten und wird von der Bafin kritisch betrachtet, insbesondere im Hinblick auf die Einhaltung der Rechnungslegungsvorschriften.
Die Rolle der Bafin
Die Bafin hat die Aufgabe, die Stabilität und Integrität des Finanzsystems in Deutschland zu überwachen. Im Fall der Dekabank hat die Aufsicht konkrete Anhaltspunkte gefunden, die darauf hindeuten, dass die Bank möglicherweise fälschlicherweise davon ausgegangen ist, dass ihre Steuererstattungsansprüche von den Finanzbehörden anerkannt werden. Dies könnte bedeuten, dass die Dekabank ihre Bilanzierungspraxis nicht im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS) durchgeführt hat.
Details zur Untersuchung
Die Bafin prüft insbesondere die bilanzierten Steuererstattungsansprüche der Dekabank, die sich auf insgesamt 478 Millionen Euro belaufen. Diese Ansprüche beziehen sich auf Aktienhandelsgeschäfte, die zwischen 2013 und 2018 getätigt wurden. Die Finanzaufsicht hat festgestellt, dass die Anrechnung dieser Ansprüche durch die Finanzverwaltung versagt wurde, was die Rechtmäßigkeit der Bilanzierung in Frage stellt.
Finanzielle Auswirkungen und Risiken
- Untersuchung durch die Bafin eingeleitet
- Konzernabschluss 2024 betroffen
- Steuererstattungsansprüche: 478 Millionen Euro
- Zeitraum der Geschäfte: 2013 bis 2018
- Schaden für den Fiskus: 28 Milliarden Euro
Die Cum-Cum-Geschäfte haben dem deutschen Fiskus einen geschätzten Schaden von 28 Milliarden Euro verursacht, was die Dimension des Problems verdeutlicht. Die Bafin hat in der Vergangenheit bereits festgestellt, dass solche Geschäfte weit verbreitet sind und auch bei anderen Banken, einschließlich Sparkassen, durchgeführt wurden. Die Untersuchung der Dekabank könnte daher nicht nur Auswirkungen auf die Bank selbst haben, sondern auch auf das gesamte Finanzsystem in Deutschland.
Reaktionen der Dekabank
Die Dekabank hat bereits auf die Vorwürfe reagiert und die fast 500 Millionen Euro, die aus den umstrittenen Cum-Cum-Geschäften stammen, an die Finanzverwaltung zurückgezahlt. Die Bank hat betont, dass sie überzeugt ist, dass ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Bafin-Prüfung weiterhin als IFRS-konform angesehen werden kann. Diese Zuversicht könnte jedoch durch die Ergebnisse der laufenden Untersuchung beeinflusst werden.
Ausblick und mögliche Konsequenzen
Die Bafin wird die Ergebnisse ihrer Untersuchung veröffentlichen, sobald diese abgeschlossen ist. Die Entscheidung darüber, ob die Dekabank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, könnte weitreichende Konsequenzen für die Bank und möglicherweise auch für andere Finanzinstitute haben, die in ähnliche Geschäfte verwickelt sind. Die Aufsicht hat bereits signalisiert, dass sie die Praktiken im Bereich der Cum-Cum-Geschäfte weiterhin genau beobachten wird.
Fazit

Die laufende Untersuchung der Bafin bezüglich des Konzernabschlusses der Dekabank für 2024 wirft ein Schlaglicht auf die Problematik der Cum-Cum-Geschäfte und deren Auswirkungen auf das deutsche Finanzsystem. Die Bafin hat konkrete Anhaltspunkte für mögliche Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften gefunden, was die Notwendigkeit einer gründlichen Prüfung unterstreicht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung werden entscheidend dafür sein, wie die Dekabank und möglicherweise auch andere Banken in Zukunft mit solchen Geschäften umgehen werden.
Häufige Fragen
Was sind Cum-Cum-Geschäfte?
Warum untersucht die Bafin die Dekabank?
Wie hoch sind die bilanzierten Steuererstattungsansprüche?
Was könnte das Ergebnis der Bafin-Untersuchung sein?
Wie reagiert die Dekabank auf die Bafin-Untersuchung?
Quellen: Google News
Symbolbild: Bafin untersucht Dekabank wegen Cum-Cum-Geschäften · Foto: Alec Adriano / Pexels


