⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 09.06.2026
Die DekaBank sieht sich erneut mit einer Prüfung durch die Bafin konfrontiert, die sich auf umstrittene Cum-Cum-Deals bezieht. Im Fokus stehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro.
- Bafin untersucht DekaBank wegen Cum-Cum-Deals
- 478 Millionen Euro Steuererstattungsansprüche betroffen
- DekaBank hat Rückzahlung an Finanzverwaltung bereits geleistet
Die DekaBank sieht sich erneut mit einer Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) konfrontiert. Diese Untersuchung betrifft die Bilanzierung von Steuererstattungsansprüchen im Zusammenhang mit umstrittenen Cum-Cum-Deals. Die Bafin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen haben könnte, was die Bank in eine schwierige Lage bringt.
Was sind Cum-Cum-Deals?

Cum-Cum-Deals sind Finanztransaktionen, die darauf abzielen, Steuervorteile für ausländische Anleger zu generieren. Diese Geschäfte funktionieren, indem Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder Fonds übertragen werden. Diese inländischen Institute können sich die fällige Kapitalertragsteuer erstatten lassen, während die ausländischen Anleger dies nicht können. Die DekaBank hat in der Vergangenheit an solchen Geschäften teilgenommen, was nun zu den aktuellen Problemen mit der Bafin führt.
Im Gegensatz zu Cum-Ex-Deals, bei denen es um die Erstattung nicht gezahlter Kapitalertragsteuern geht, zielen Cum-Cum-Deals darauf ab, die steuerlichen Vorteile für ausländische Investoren zu maximieren. Diese Praktiken haben in der Vergangenheit zu erheblichen finanziellen Schäden für den deutschen Fiskus geführt, die auf etwa 28 Milliarden Euro geschätzt werden.
Die Bafin-Prüfung im Detail
Die Bafin hat den Konzernabschluss der DekaBank für das Jahr 2024 ins Visier genommen. Im Mittelpunkt der Prüfung stehen Steuererstattungsansprüche in Höhe von 478 Millionen Euro, die die DekaBank in ihrem Abschluss bilanziert hat. Diese Ansprüche beziehen sich auf Aktienhandelsgeschäfte, die zwischen 2013 und 2018 durchgeführt wurden. Die Finanzverwaltung hat jedoch die Anrechnung dieser Ansprüche verweigert, was die Bafin zu der Annahme führt, dass die DekaBank möglicherweise gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat.
Die Bafin prüft nicht die steuerliche Wirksamkeit der Cum-Cum-Geschäfte selbst, sondern die Voraussetzungen, unter denen solche Steuererstattungsansprüche in der Bilanz aktiviert werden dürfen. Nach den IFRS-Standards dürfen solche Ansprüche nur dann aktiviert werden, wenn es überwiegend wahrscheinlich ist, dass die Steuerbehörden die steuerliche Behandlung des Unternehmens akzeptieren. Die Bafin hat konkrete Anhaltspunkte dafür, dass die DekaBank fälschlicherweise davon ausging, dass eine Anerkennung durch die Finanzverwaltung überwiegend wahrscheinlich sei.
Reaktionen der DekaBank
- Bafin prüft Konzernabschluss der DekaBank für 2024
- Steuererstattungsansprüche: 478 Millionen Euro
- Untersuchung wegen möglicher Verstöße gegen Rechnungslegungsvorschriften
Die DekaBank hat auf die laufende Prüfung reagiert, indem sie die fast 500 Millionen Euro an die Finanzverwaltung zurückgezahlt hat, die aus den umstrittenen Cum-Cum-Deals stammen. In einer offiziellen Stellungnahme erklärte die Bank, dass sie überzeugt sei, dass ihre Bilanzierungspraxis nach Abschluss der Prüfung weiterhin als IFRS-konform angesehen werden kann. Diese Rückzahlung zeigt, dass die DekaBank die Ernsthaftigkeit der Vorwürfe anerkennt und bereit ist, die notwendigen Schritte zu unternehmen, um das Vertrauen der Aufsicht zurückzugewinnen.
Die DekaBank hat betont, dass sie die Prüfung der Bafin als Chance sieht, ihre internen Prozesse zu überprüfen und gegebenenfalls zu optimieren. Die Bank ist bestrebt, die Transparenz und Integrität ihrer Finanzberichterstattung zu gewährleisten, um zukünftige Probleme zu vermeiden.
Hintergrund zu Cum-Cum-Deals
Die Cum-Cum-Deals sind in der Finanzwelt umstritten, da sie oft als Umgehung des deutschen Steuerrechts angesehen werden. Diese Geschäfte waren nicht nur bei der DekaBank, sondern auch bei vielen anderen Banken weit verbreitet. Eine frühere Umfrage der Bafin ergab, dass 54 Banken an solchen Deals beteiligt waren. Die Aufsicht schätzte die finanziellen Belastungen durch Rückforderungen aus diesen Geschäften auf über 4,6 Milliarden Euro.
Der Verein Finanzwende hat die mangelnde juristische Aufarbeitung der Cum-Cum-Deals kritisiert. Dabei wurde bereits 2015 vom Bundesfinanzhof entschieden, dass Cum-Cum-Geschäfte in ihrer typischen Ausprägung illegal sind. Trotz dieser klaren rechtlichen Vorgaben haben viele Banken weiterhin an solchen Praktiken festgehalten, was zu den aktuellen Problemen führt.
Auswirkungen auf die DekaBank
Die laufende Prüfung durch die Bafin könnte erhebliche Auswirkungen auf die DekaBank haben. Sollte sich herausstellen, dass die Bank gegen Rechnungslegungsvorschriften verstoßen hat, könnte dies nicht nur zu finanziellen Strafen führen, sondern auch das Vertrauen der Anleger und Kunden in die Bank beeinträchtigen. In einem Markt, der bereits von Unsicherheiten geprägt ist, könnte dies die Wettbewerbsfähigkeit der DekaBank weiter gefährden.
Die DekaBank muss nun darauf achten, wie sie auf die Ergebnisse der Bafin-Prüfung reagiert. Eine transparente Kommunikation und gegebenenfalls notwendige Anpassungen in der Unternehmensstrategie könnten entscheidend sein, um das Vertrauen der Stakeholder zurückzugewinnen und zukünftige Probleme zu vermeiden.
Fazit

Die DekaBank steht erneut im Fokus der Bafin aufgrund umstrittener Cum-Cum-Deals, die zu einer Prüfung des Konzernabschlusses für 2024 führen. Mit Steuererstattungsansprüchen in Höhe von 478 Millionen Euro und der Rückzahlung an die Finanzverwaltung zeigt die Bank, dass sie die Vorwürfe ernst nimmt. Die Entwicklungen rund um die Cum-Cum-Deals werfen ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, mit denen Banken in der heutigen Finanzlandschaft konfrontiert sind, und die Notwendigkeit, die Compliance-Standards zu wahren.
Häufige Fragen
Was sind Cum-Cum-Deals?
Warum prüft die Bafin die DekaBank?
Wie hoch sind die betroffenen Steuererstattungsansprüche?
Was ist der Unterschied zwischen Cum-Cum- und Cum-Ex-Deals?
Wie reagiert die DekaBank auf die Bafin-Prüfung?
Quellen: Google News
Symbolbild: DekaBank und Bafin im Fokus · Foto: Fabio Riccobono / Pexels


