⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 08.06.2026
Rentner müssen für ihre Steuererklärung keine Bescheinigung über ihre Rente mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt.
- Rentner benötigen keine separate Bescheinigung mehr.
- Datenübermittlung erfolgt automatisch seit 2019.
- Steuererklärungspflicht besteht bei Überschreitung des Grundfreibetrags.
Die Steuererklärung ist für viele Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ein wichtiges Thema, da sie oft verpflichtet sind, ihre Einkommensteuer zu erklären. Ein zentraler Aspekt, der in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen hat, ist die Notwendigkeit einer Bescheinigung über die bezogene Rente. Doch die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat kürzlich klargestellt, dass diese Bescheinigung nicht mehr erforderlich ist. Dies bedeutet eine erhebliche Erleichterung für viele Rentner, die sich mit den Anforderungen der Steuererklärung auseinandersetzen müssen.
Was ist die Bescheinigung über die bezogene Rente?

Die Bescheinigung über die bezogene Rente, offiziell als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bezeichnet, diente früher dazu, Rentnern einen Nachweis über ihre Renteneinkünfte zu liefern. Viele Rentner beantragten diese Bescheinigung bei den Auskunfts- und Servicestellen der DRV, um ihre Steuererklärung korrekt ausfüllen zu können. Die DRV hat jedoch in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass diese Bescheinigung seit 2019 nicht mehr notwendig ist, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.
Automatische Datenübermittlung seit 2019
Die automatische Übermittlung der Rentendaten an das Finanzamt ist ein bedeutender Fortschritt im deutschen Steuersystem. Diese Regelung wurde eingeführt, um den Verwaltungsaufwand für Rentner zu reduzieren und sicherzustellen, dass alle steuerlich relevanten Informationen zeitnah und korrekt an die Finanzbehörden weitergeleitet werden. Dadurch entfällt die Notwendigkeit, dass Rentner ihre Renteneinkünfte selbst in die Steuerformulare eintragen müssen, was den Prozess erheblich vereinfacht.
Die DRV informiert, dass Rentner, die ihre Steuererklärung abgeben, die Daten über ihre gesetzliche Rente nicht mehr in die „Anlage R“ und „Altersvorsorgeaufwand“ eintragen müssen. Dies bedeutet, dass Rentner weniger Zeit mit der Vorbereitung ihrer Steuererklärung verbringen müssen, was besonders für diejenigen von Vorteil ist, die möglicherweise Schwierigkeiten mit der digitalen Abwicklung haben.
Wann ist eine Steuererklärung notwendig?
- Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr nötig
- Daten werden seit 2019 automatisch an das Finanzamt übermittelt
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende
Obwohl die Bescheinigung über die bezogene Rente nicht mehr erforderlich ist, müssen viele Rentner dennoch eine Steuererklärung abgeben. Dies ist der Fall, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag überschreitet. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Rentner, die mit ihrem Einkommen über diesen Beträgen liegen, sind verpflichtet, eine Steuererklärung einzureichen.
Die nachgelagerte Besteuerung von Renten, die seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 gilt, bedeutet, dass Rentner ihre Renteneinkünfte versteuern müssen, nachdem sie den Grundfreibetrag überschritten haben. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch andere Rentenarten wie Erwerbsminderungsrenten und Hinterbliebenenrenten.
Wie können Rentner die Bescheinigung anfordern?
Obwohl die Bescheinigung nicht mehr für die Steuererklärung benötigt wird, kann sie für Rentner, die ihre Steuererklärung mithilfe von Steuerprogrammen oder Online-Diensten wie Elster vorbereiten möchten, dennoch nützlich sein. Die DRV bietet die Möglichkeit, die Bescheinigung über den Online-Service kostenlos anzufordern. Rentner müssen dazu ihre persönliche Rentenversicherungsnummer angeben. Für Hinterbliebenenrenten ist die Versicherungsnummer des Verstorbenen erforderlich.
Einmal beantragt, wird die Bescheinigung in den Folgejahren automatisch bis Ende Februar zugesendet. Dies erleichtert den Rentnern die Planung und Vorbereitung ihrer Steuererklärung erheblich.
Praktische Tipps für Rentner bei der Steuererklärung
Darüber hinaus sollten Rentner darauf achten, dass sie alle Einkünfte, die sie im Laufe des Jahres erzielt haben, korrekt angeben. Dazu gehören neben der Rente auch Einkünfte aus Vermietungen oder Kapitalanlagen. Eine sorgfältige Dokumentation kann helfen, mögliche steuerliche Vorteile zu nutzen und die Steuerlast zu minimieren.
Fazit

Die aktuelle Regelung zur Steuererklärung für Rentner bringt erhebliche Erleichterungen mit sich. Die Notwendigkeit, eine Bescheinigung über die bezogene Rente anzufordern, entfällt, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dennoch bleibt es wichtig, dass Rentner ihre steuerlichen Verpflichtungen im Blick behalten und gegebenenfalls eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag überschreitet. Mit der richtigen Vorbereitung und den notwendigen Informationen können Rentner ihre Steuererklärung effizient und unkompliziert abwickeln.
Häufige Fragen
Warum brauchen Rentner keine Bescheinigung mehr?
Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?
Wie können Rentner ihre Daten für die Steuererklärung abrufen?
Was ist der Grundfreibetrag für 2025?
Wie funktioniert die automatische Datenübermittlung?
Quellen: Google News
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels


