StartImmobilien & FinanzierungEffizienzhaus 55-Plus: Bundesförderung bis Ende 2026 verlängert

Effizienzhaus 55-Plus: Bundesförderung bis Ende 2026 verlängert

⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 07.07.2026

Die Bundesregierung hat die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung bis zum 31. Dezember 2026 verlängert, um den Bauüberhang im Wohnungsbau zu aktivieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern.

Das Wichtigste in Kürze

  • Förderung für Neubauten und Ersterwerb von Wohngebäuden
  • Zinsverbilligte Kredite von bis zu 100.000 Euro
  • Fossile Energieträger sind ausgeschlossen

Die Bundesregierung hat die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung bis zum 31. Dezember 2026 verlängert. Diese Maßnahme zielt darauf ab, den Bauüberhang im Wohnungsbau zu aktivieren und die Nutzung erneuerbarer Energien zu fördern. Bis zum 15. Juni 2026 konnten bereits rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von etwa 3,2 Milliarden Euro gefördert werden. Der aktuelle Stand zeigt, dass noch 343 Millionen Euro im Fördertopf verbleiben, was die Dringlichkeit unterstreicht, diese Mittel schnellstmöglich zu nutzen.

Was ist die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung?

Energieeffizientes Neubauprojekt in Deutschland
Symbolbild: Energieeffizientes Neubauprojekt in Deutschland · Foto: Budget Bizar / Pexels

Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist ein Programm, das von der Bundesregierung ins Leben gerufen wurde, um den Neubau und den Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden zu unterstützen. Die Gebäude müssen im Effizienzhausstandard 55 geplant werden, was bedeutet, dass sie nur 55 Prozent der Energie im Vergleich zu herkömmlichen Gebäuden verbrauchen. Ein zentrales Kriterium ist, dass die Wärmeerzeugung zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen muss. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind somit ausgeschlossen, während Technologien wie Wärmepumpen, Solarwärme und Biomasse gefördert werden.

Wer kann die Förderung beantragen?

Die Förderung steht sowohl privaten als auch gewerblichen Investoren offen. Auch Kommunen können Zuschüsse beantragen. Ein entscheidendes Kriterium für die Antragstellung ist, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen muss. Dies bedeutet, dass die Bauvorhaben bereits genehmigt sein müssen, jedoch noch nicht mit dem Bau begonnen wurde. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Fördermittel gezielt für Projekte eingesetzt werden, die tatsächlich in der Umsetzung sind.

Wie hoch ist der Kredithöchstbetrag?

Der Kredithöchstbetrag für die Förderung beträgt 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Kredite sind zinsverbilligt und können über einen Zeitraum von bis zu 35 Jahren zurückgezahlt werden. Der Zinssatz wird aus Bundesmitteln verbilligt und liegt aktuell bei einem effektiven Jahreszins von 1,0 Prozent für eine Laufzeit von zehn Jahren. Diese attraktiven Konditionen sollen dazu beitragen, den Wohnungsbau in Deutschland zu stimulieren und gleichzeitig die Energiewende voranzutreiben.

Welche Energieträger sind förderfähig?

Fakten auf einen Blick

  • Förderung bis 31. Dezember 2026
  • Kredithöchstbetrag: 100.000 Euro pro Wohneinheit
  • Verfügbares Fördervolumen: 343 Millionen Euro

Ein zentrales Element der Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist die ausschließliche Nutzung erneuerbarer Energien für die Wärmeerzeugung. Dies umfasst Technologien wie Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse. Fossile Energieträger sind nicht förderfähig, was die Bundesregierung in ihrem Bestreben unterstützt, die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu reduzieren und den Klimaschutz zu fördern. Diese Maßnahme ist besonders relevant in Zeiten steigender Energiepreise und einer zunehmenden Inflation, die viele Haushalte und Unternehmen vor Herausforderungen stellt.

Wie lange läuft die Förderung?

Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung läuft bis zum 31. Dezember 2026 oder bis die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind. Aktuell stehen noch 343 Millionen Euro zur Verfügung, was bedeutet, dass Interessierte schnell handeln sollten, um von dieser Förderung zu profitieren. Die Verlängerung der Förderung ist ein positives Signal für den Immobilienmarkt, der in den letzten Jahren mit einem signifikanten Bauüberhang konfrontiert war. Rund 760.000 Wohnungen sind in Deutschland genehmigt, aber aufgrund gestiegener Finanzierungskosten nicht umgesetzt worden.

Einfluss auf den Immobilienmarkt

Die Verlängerung der Effizienzhaus 55-Plus-Förderung hat das Potenzial, den Immobilienmarkt in Deutschland erheblich zu beeinflussen. Angesichts der aktuellen wirtschaftlichen Lage, die von Inflation und steigenden Zinsen geprägt ist, könnte diese Förderung dazu beitragen, den Bauüberhang abzubauen und gleichzeitig die Energiewende voranzutreiben. Investoren und Bauherren erhalten durch die zinsverbilligten Kredite eine finanzielle Entlastung, die es ihnen ermöglicht, Projekte zu realisieren, die sonst möglicherweise nicht wirtschaftlich umsetzbar wären.

Fazit

Energieeffizientes Neubauprojekt in Deutschland
Symbolbild: Energieeffizientes Neubauprojekt in Deutschland · Foto: Mike van Schoonderwalt / Pexels

Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist ein wichtiger Schritt der Bundesregierung, um den Wohnungsbau in Deutschland zu fördern und gleichzeitig die Nutzung erneuerbarer Energien zu stärken. Mit der Verlängerung bis Ende 2026 und einem verbleibenden Fördervolumen von 343 Millionen Euro wird ein Anreiz geschaffen, um den Bauüberhang abzubauen und die Energiewende aktiv zu unterstützen. Investoren sollten die Gelegenheit nutzen, um von den attraktiven Konditionen zu profitieren und somit einen Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung im Immobiliensektor zu leisten.

Häufige Fragen

Was ist die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung?
Die Effizienzhaus 55-Plus-Förderung ist ein Programm der Bundesregierung, das zinsverbilligte Kredite für den Neubau und Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden bietet, die im Effizienzhausstandard 55 geplant sind.
Wer kann die Förderung beantragen?
Die Förderung kann von privaten und gewerblichen Investoren sowie von Kommunen beantragt werden. Voraussetzung ist eine gültige Baugenehmigung zum Zeitpunkt der Antragstellung.
Wie hoch ist der Kredithöchstbetrag?
Der Kredithöchstbetrag beträgt 100.000 Euro pro Wohneinheit. Die Kredite sind zinsverbilligt und können über einen Zeitraum von bis zu 35 Jahren zurückgezahlt werden.
Welche Energieträger sind förderfähig?
Förderfähig sind ausschließlich erneuerbare Energien wie Wärmepumpen, Fernwärme, Solarwärme und Biomasse. Fossile Energieträger wie Gas und Öl sind ausgeschlossen.
Wie lange läuft die Förderung?
Die Förderung läuft bis zum 31. Dezember 2026 oder bis die bereitgestellten Mittel aufgebraucht sind. Aktuell stehen noch 343 Millionen Euro zur Verfügung.

Quellen: Google News

Symbolbild: Energieeffizientes Neubauprojekt in Deutschland · Foto: Skyler Ewing / Pexels

Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt
Tobias Reinhardt schreibt über Geldanlage, ETFs und Steuern. Er legt Wert auf einen langfristigen, kostenbewussten Blick auf das Investieren und erklärt Strategien so, dass sie auch für Einsteiger nachvollziehbar bleiben. In seinen Beiträgen geht es ihm weniger um schnelle Gewinne als um fundierte, langfristige Entscheidungen.
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