⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 05.09.2026
Die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für die Jahre 2026 und 2027 steht vor der Tür. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf wichtige Änderungen einstellen.
- Neues Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2027 veröffentlicht.
- Wichtige Änderungen in der Bescheinigung für die Aktivrente.
- Frist zur Übermittlung der Bescheinigungen bis Ende Februar 2028.
Die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für die Jahre 2026 und 2027 ist ein zentrales Thema für Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Deutschland. Am 13. August 2026 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) das offizielle Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2027 veröffentlicht. Diese Neuerung bringt nicht nur Änderungen im Format, sondern auch in den zu meldenden Informationen, insbesondere in Bezug auf die Aktivrente.
Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?

Die Lohnsteuerbescheinigung ist ein wichtiges Dokument, das Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter ausstellen. Sie dokumentiert die einbehaltene Lohnsteuer sowie weitere steuerliche Abzüge wie den Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Diese Bescheinigung ist für die Steuererklärung der Arbeitnehmer von großer Bedeutung, da sie die Grundlage für die Berechnung der zu zahlenden oder zu erstattenden Steuer bildet.
Gemäß § 51 Absatz 4 Nummer 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist das BMF befugt, das Muster für die Lohnsteuerbescheinigung zu bestimmen. Die Bescheinigung muss im Format DIN A4 ausgestellt werden und kann vom amtlichen Muster abweichen, solange alle erforderlichen Angaben in der richtigen Reihenfolge enthalten sind.
Neuerungen für die Lohnsteuerbescheinigung 2027
Eine der bedeutendsten Änderungen in der Lohnsteuerbescheinigung 2027 ist die Einführung von Zeile 16c. In dieser Zeile wird der nach § 3 Nummer 21 EStG steuerfrei belassene Arbeitslohn für die sogenannte Aktivrente bescheinigt. Diese Neuerung ist besonders relevant für Arbeitnehmer, die in den Genuss dieser Steuerbefreiung kommen, da sie bis zu 24.000 Euro jährlich steuerfrei verdienen können.
Zusätzlich müssen Arbeitgeber sicherstellen, dass im elektronischen Datensatz der monatlich aufgrund der Aktivrente steuerfrei belassene Arbeitslohn übermittelt wird. Dies bedeutet, dass die Lohnabrechnungssoftware entsprechend angepasst werden muss, um die neuen Anforderungen zu erfüllen. Arbeitgeber sollten daher frühzeitig Maßnahmen ergreifen, um diese Änderungen in ihren Lohnabrechnungsprozessen zu integrieren.
Fristen zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen
- Bekanntmachung des BMF: 13. August 2026
- Format: DIN A4 für Lohnsteuerbescheinigungen
- Übermittlungsfrist für 2027: bis 29. Februar 2028
Die Frist zur Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen für das Jahr 2027 endet am 29. Februar 2028. Dies ist besonders wichtig für Arbeitgeber, die ihre Lohnkonten rechtzeitig abschließen müssen, um die Bescheinigungen fristgerecht an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Die Einhaltung dieser Frist ist entscheidend, um mögliche Strafen oder Verzögerungen bei der Bearbeitung der Steuererklärungen der Arbeitnehmer zu vermeiden.
Für das Jahr 2026 gelten ähnliche Fristen, da die Bescheinigungen für 2026 ebenfalls zeitnah ausgestellt werden müssen. Arbeitgeber sollten sich daher gut organisieren, um die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigungen sicherzustellen.
Die Bedeutung der Aktivrente
Die Aktivrente ist eine Steuerbefreiung, die für bestimmte Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit gilt. Arbeitnehmer, die die Voraussetzungen erfüllen, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen, was insgesamt 24.000 Euro pro Jahr entspricht. Diese Regelung gilt für Leistungen, die ab dem Folgemonat nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze erbracht werden.
Die Einführung der Aktivrente in die Lohnsteuerbescheinigung 2027 hat weitreichende Auswirkungen auf die Lohnabrechnung. Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass sie die entsprechenden Beträge korrekt ausweisen und die monatlichen steuerfrei belassenen Beträge im elektronischen Datensatz übermitteln. Dies erfordert eine genaue Dokumentation und möglicherweise Anpassungen in der Lohnabrechnungssoftware.
Praktische Hinweise für Arbeitgeber
Zusätzlich sollten Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die Änderungen informieren, insbesondere über die Möglichkeiten der Steuerbefreiung durch die Aktivrente. Dies kann nicht nur die Zufriedenheit der Mitarbeiter erhöhen, sondern auch dazu beitragen, dass die Lohnabrechnung reibungslos verläuft.
Fazit

Die Ausstellung der Lohnsteuerbescheinigungen für 2026 und 2027 bringt wichtige Neuerungen mit sich, insbesondere in Bezug auf die Aktivrente. Arbeitgeber und Arbeitnehmer müssen sich auf die Änderungen einstellen und sicherstellen, dass alle erforderlichen Informationen korrekt und fristgerecht übermittelt werden. Die rechtzeitige Anpassung der Lohnabrechnungsprozesse ist entscheidend, um die neuen Anforderungen zu erfüllen und mögliche Probleme zu vermeiden.
Häufige Fragen
Was ist die Lohnsteuerbescheinigung?
Wann müssen die Lohnsteuerbescheinigungen für 2026 und 2027 übermittelt werden?
Was ändert sich mit der Lohnsteuerbescheinigung 2027?
Wie wirkt sich die Aktivrente auf die Lohnsteuerbescheinigung aus?
Wo finde ich das offizielle Muster für die Lohnsteuerbescheinigung 2027?
Quellen: Google News
Symbolbild: Arbeitnehmer bei der Steuerbescheinigung · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels


