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Feiern und Steuern sparen: Absetzbarkeit von Einstand und Ausstand

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 10.06.2026

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Einstand und Ausstand gewinnt zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Urteile zeigen, wie Unternehmen und Arbeitnehmer von diesen Regelungen profitieren können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Einstand und Ausstand sind beruflich veranlasst
  • Bewirtungskosten sind in voller Höhe absetzbar
  • Feiern als 'Fest des Arbeitgebers' vermeiden steuerpflichtigen Arbeitslohn

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Einstand und Ausstand ist ein Thema, das in der aktuellen Wirtschaftslage zunehmend an Bedeutung gewinnt. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und der Inflation suchen viele Unternehmen und Arbeitnehmer nach Möglichkeiten, ihre Ausgaben zu optimieren. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. November 2025 hat die Rahmenbedingungen für die steuerliche Behandlung solcher Feiern klarer definiert und bietet damit neue Chancen zur Steuerersparnis.

Was sind Einstand und Ausstand?

Feier zur Verabschiedung im Unternehmen
Symbolbild: Feier zur Verabschiedung im Unternehmen · Foto: 🇻🇳🇻🇳Nguyễn Tiến Thịnh 🇻🇳🇻🇳 / Pexels

Einstand und Ausstand sind Anlässe, die häufig in Unternehmen gefeiert werden. Der Einstand bezeichnet in der Regel den Beginn einer neuen Anstellung, während der Ausstand die Verabschiedung eines Mitarbeiters, oft in den Ruhestand, darstellt. Diese Feiern sind nicht nur eine Gelegenheit, um den Mitarbeitern für ihre Arbeit zu danken, sondern auch um den Teamgeist zu stärken und die Unternehmenskultur zu fördern. In der Vergangenheit wurden die Kosten für solche Veranstaltungen oft als nicht abzugsfähig angesehen, da sie als persönliche Repräsentation gewertet wurden.

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Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen

Die Finanzämter haben lange Zeit die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten bei Einstand und Ausstand verweigert, da sie diese als persönliche Ausgaben betrachteten. Doch die Rechtsprechung hat sich gewandelt. Der BFH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die Kosten für solche Feiern als beruflich veranlasst gelten und somit als Werbungskosten absetzbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Veranstaltung in einem betrieblichen Kontext stattfindet und die Gäste aus dem Kollegenkreis stammen.

Steuerliche Vorteile für Unternehmen

Ein zentraler Vorteil für Unternehmen besteht darin, dass die Bewirtungskosten für Einstand und Ausstand in voller Höhe absetzbar sind, wenn die Veranstaltung als betriebliche Feier organisiert wird. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Kosten nicht nur teilweise, sondern vollständig von der Steuer absetzen können. Dies ist besonders relevant in Zeiten von Inflation und steigenden Betriebskosten, da Unternehmen so ihre steuerliche Belastung reduzieren können.

Die Bedeutung des BFH-Urteils vom 19. November 2025

Fakten auf einen Blick

  • BFH-Urteil vom 19.11.2025: Kosten für Verabschiedungen steuerfrei
  • Bewirtungskosten für Einstand und Ausstand sind absetzbar
  • Maximal 110 Euro pro Person für lohnsteuerfreie Feiern

Das Urteil des BFH vom 19. November 2025 hat die steuerliche Behandlung von Verabschiedungsfeiern entscheidend beeinflusst. Der BFH entschied, dass die Kosten einer vom Arbeitgeber getragenen Feier zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen, wenn die Veranstaltung als „Fest des Arbeitgebers“ eingestuft wird. Dies bedeutet, dass die Art der Veranstaltung und die Rolle des Arbeitgebers entscheidend sind. Wenn die Feier als betriebliche Veranstaltung organisiert wird, können selbst hohe Kosten steuerlich unproblematisch sein.

Wie Unternehmen die steuerlichen Vorteile nutzen können

Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Unternehmen bei der Planung von Einstands- und Ausstandsfeiern einige Punkte beachten. Zunächst ist es wichtig, dass die Veranstaltung als betriebliche Feier gestaltet wird. Dazu gehört, dass die Einladung im Namen des Unternehmens erfolgt, die Gästeliste durch die Personalabteilung oder Geschäftsleitung festgelegt wird und die Feier in betrieblichen oder repräsentativen Räumen stattfindet. Je stärker diese Punkte betont werden, desto eher kann die Veranstaltung als „Fest des Arbeitgebers“ eingestuft werden.

Praktische Hinweise zur Absetzbarkeit

Tipp: Unternehmen sollten darauf achten, dass die Kosten für die Bewirtung nicht die Freigrenze von 110 Euro pro Person überschreiten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Diese Grenze bezieht sich auf die lohnsteuerliche Behandlung und ist besonders relevant, wenn die Veranstaltung auch private Gäste, wie Familienangehörige, einbezieht. In solchen Fällen können die Kosten für die Familienangehörigen ebenfalls steuerlich unproblematisch sein, solange die Veranstaltung als gesellschaftlich üblich angesehen wird.

Fazit

Feier zur Verabschiedung im Unternehmen
Symbolbild: Feier zur Verabschiedung im Unternehmen · Foto: Mick Latter / Pexels

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Einstand und Ausstand bietet sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern erhebliche Vorteile. Durch die aktuelle Rechtsprechung des BFH wird es einfacher, diese Feiern als betriebliche Veranstaltungen zu gestalten und somit steuerliche Belastungen zu minimieren. Unternehmen sollten die Rahmenbedingungen genau beachten und die Veranstaltungen entsprechend planen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.

Häufige Fragen

Wann sind Kosten für Einstand und Ausstand absetzbar?
Kosten sind absetzbar, wenn sie beruflich veranlasst sind, wie bei Einstand und Ausstand.
Was sagt der Bundesfinanzhof zu Verabschiedungsfeiern?
Der BFH entschied, dass Kosten für Verabschiedungen steuerfrei bleiben können, wenn es sich um ein Fest des Arbeitgebers handelt.
Gibt es eine Kostenobergrenze für lohnsteuerfreie Feiern?
Ja, Aufwendungen über 110 Euro pro Person können als steuerpflichtiger Arbeitslohn gelten.
Wie können Unternehmen die steuerlichen Vorteile nutzen?
Unternehmen sollten die Veranstaltungen als betriebliche Feiern gestalten, um steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Welche Nachweise sind für die Absetzbarkeit erforderlich?
Rechnungen des Cateringservices oder Einkaufsbelege sind ausreichend, formelle Bewirtungsbelege sind nicht notwendig.

Quellen: Google News

Symbolbild: Feier zur Verabschiedung im Unternehmen · Foto: cottonbro studio / Pexels

Stefan Wagner
Stefan Wagner
Stefan Wagner widmet sich den Themen Altersvorsorge und Versicherungen. Er erklärt verständlich, welche Vorsorgemodelle es gibt und worauf man bei langfristigen Entscheidungen achten sollte. Bei Finanz-Echo möchte er dazu beitragen, dass auch trockene Themen wie Renten- und Absicherungsfragen greifbar werden.
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