⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 10.06.2026
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Einstand und Ausstand gewinnt zunehmend an Bedeutung. Aktuelle Urteile zeigen, wie Unternehmen und Arbeitnehmer von diesen Regelungen profitieren können.
- Einstand und Ausstand sind beruflich veranlasst
- Bewirtungskosten sind in voller Höhe absetzbar
- Feiern als 'Fest des Arbeitgebers' vermeiden steuerpflichtigen Arbeitslohn
Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Einstand und Ausstand ist ein Thema, das in der aktuellen Wirtschaftslage zunehmend an Bedeutung gewinnt. Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten und der Inflation suchen viele Unternehmen und Arbeitnehmer nach Möglichkeiten, ihre Ausgaben zu optimieren. Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. November 2025 hat die Rahmenbedingungen für die steuerliche Behandlung solcher Feiern klarer definiert und bietet damit neue Chancen zur Steuerersparnis.
Was sind Einstand und Ausstand?

Einstand und Ausstand sind Anlässe, die häufig in Unternehmen gefeiert werden. Der Einstand bezeichnet in der Regel den Beginn einer neuen Anstellung, während der Ausstand die Verabschiedung eines Mitarbeiters, oft in den Ruhestand, darstellt. Diese Feiern sind nicht nur eine Gelegenheit, um den Mitarbeitern für ihre Arbeit zu danken, sondern auch um den Teamgeist zu stärken und die Unternehmenskultur zu fördern. In der Vergangenheit wurden die Kosten für solche Veranstaltungen oft als nicht abzugsfähig angesehen, da sie als persönliche Repräsentation gewertet wurden.
Aktuelle rechtliche Rahmenbedingungen
Die Finanzämter haben lange Zeit die steuerliche Anerkennung von Bewirtungskosten bei Einstand und Ausstand verweigert, da sie diese als persönliche Ausgaben betrachteten. Doch die Rechtsprechung hat sich gewandelt. Der BFH hat in mehreren Urteilen klargestellt, dass die Kosten für solche Feiern als beruflich veranlasst gelten und somit als Werbungskosten absetzbar sind. Dies gilt insbesondere, wenn die Veranstaltung in einem betrieblichen Kontext stattfindet und die Gäste aus dem Kollegenkreis stammen.
Steuerliche Vorteile für Unternehmen
Ein zentraler Vorteil für Unternehmen besteht darin, dass die Bewirtungskosten für Einstand und Ausstand in voller Höhe absetzbar sind, wenn die Veranstaltung als betriebliche Feier organisiert wird. Dies bedeutet, dass Unternehmen die Kosten nicht nur teilweise, sondern vollständig von der Steuer absetzen können. Dies ist besonders relevant in Zeiten von Inflation und steigenden Betriebskosten, da Unternehmen so ihre steuerliche Belastung reduzieren können.
Die Bedeutung des BFH-Urteils vom 19. November 2025
- BFH-Urteil vom 19.11.2025: Kosten für Verabschiedungen steuerfrei
- Bewirtungskosten für Einstand und Ausstand sind absetzbar
- Maximal 110 Euro pro Person für lohnsteuerfreie Feiern
Das Urteil des BFH vom 19. November 2025 hat die steuerliche Behandlung von Verabschiedungsfeiern entscheidend beeinflusst. Der BFH entschied, dass die Kosten einer vom Arbeitgeber getragenen Feier zur Verabschiedung eines Arbeitnehmers nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn führen, wenn die Veranstaltung als „Fest des Arbeitgebers“ eingestuft wird. Dies bedeutet, dass die Art der Veranstaltung und die Rolle des Arbeitgebers entscheidend sind. Wenn die Feier als betriebliche Veranstaltung organisiert wird, können selbst hohe Kosten steuerlich unproblematisch sein.
Wie Unternehmen die steuerlichen Vorteile nutzen können
Um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen, sollten Unternehmen bei der Planung von Einstands- und Ausstandsfeiern einige Punkte beachten. Zunächst ist es wichtig, dass die Veranstaltung als betriebliche Feier gestaltet wird. Dazu gehört, dass die Einladung im Namen des Unternehmens erfolgt, die Gästeliste durch die Personalabteilung oder Geschäftsleitung festgelegt wird und die Feier in betrieblichen oder repräsentativen Räumen stattfindet. Je stärker diese Punkte betont werden, desto eher kann die Veranstaltung als „Fest des Arbeitgebers“ eingestuft werden.
Praktische Hinweise zur Absetzbarkeit
Fazit

Die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten für Einstand und Ausstand bietet sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmern erhebliche Vorteile. Durch die aktuelle Rechtsprechung des BFH wird es einfacher, diese Feiern als betriebliche Veranstaltungen zu gestalten und somit steuerliche Belastungen zu minimieren. Unternehmen sollten die Rahmenbedingungen genau beachten und die Veranstaltungen entsprechend planen, um die steuerlichen Vorteile optimal zu nutzen.
Häufige Fragen
Wann sind Kosten für Einstand und Ausstand absetzbar?
Was sagt der Bundesfinanzhof zu Verabschiedungsfeiern?
Gibt es eine Kostenobergrenze für lohnsteuerfreie Feiern?
Wie können Unternehmen die steuerlichen Vorteile nutzen?
Welche Nachweise sind für die Absetzbarkeit erforderlich?
Quellen: Google News
Symbolbild: Feier zur Verabschiedung im Unternehmen · Foto: cottonbro studio / Pexels


