StartSteuern & RechtGrundsteuer-Nachforderung: BGH präzisiert Fristen in Urteil vom Mai

Grundsteuer-Nachforderung: BGH präzisiert Fristen in Urteil vom Mai

⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 09.06.2026

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem aktuellen Urteil vom 20. Mai 2026 die Fristen für die Nachforderung von Grundsteuer präzisiert. Dies hat weitreichende Auswirkungen für Vermieter und Mieter.

Das Wichtigste in Kürze

  • BGH-Urteil klärt Fristen für Grundsteuer-Nachforderungen
  • Nachforderung ist innerhalb von drei Monaten nach Einspruch möglich
  • Abrechnungshindernis bleibt bestehen, solange Einspruch läuft

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 20. Mai 2026 in einem wegweisenden Urteil die Fristen für die Nachforderung von Grundsteuer präzisiert. Diese Entscheidung hat erhebliche Auswirkungen auf die rechtlichen Rahmenbedingungen für Vermieter und Mieter in Deutschland. Insbesondere wird klargestellt, dass die Frist für die Nachforderung erst nach Abschluss eines Einspruchsverfahrens beginnt, was für viele Vermieter von großer Bedeutung ist.

Was ist die Grundsteuer-Nachforderung?

BGH Urteil zur Grundsteuer-Nachforderung
Symbolbild: BGH Urteil zur Grundsteuer-Nachforderung · Foto: KATRIN BOLOVTSOVA / Pexels

Die Grundsteuer-Nachforderung bezieht sich auf die Möglichkeit von Vermietern, Nachzahlungen für Grundsteuer von ihren Mietern zu verlangen. Dies geschieht in der Regel im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung. Wenn sich die Grundsteuer ändert, sei es durch eine Neubewertung oder durch Änderungen in den Bescheiden, müssen Vermieter sicherstellen, dass sie diese Änderungen korrekt in ihren Abrechnungen berücksichtigen.

Das aktuelle Urteil des BGH stellt klar, dass Vermieter, die gegen einen Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen, die Frist für die Nachforderung erst dann einhalten müssen, wenn über diesen Einspruch entschieden wurde. Dies bedeutet, dass die Frist für die Nachforderung nicht sofort nach Erhalt eines neuen Grundsteuerbescheids beginnt, sondern erst nach Abschluss des Einspruchsverfahrens.

Details zum BGH-Urteil

Im konkreten Fall hatte eine Vermieterin Einspruch gegen einen Grundsteuerbescheid eingelegt, da sie fehlerhafte Angaben in den Bescheiden vermutete. Erst nachdem der Einspruch bearbeitet wurde und ein endgültiger Bescheid erging, konnte sie die Grundsteuer gegenüber ihren Mietern abrechnen. Der BGH entschied, dass die Frist für die Nachforderung von Grundsteuer erst nach dem Ende des Einspruchsverfahrens beginnt. Dies gibt Vermietern mehr Zeit, um ihre Abrechnungen korrekt vorzunehmen.

Das Urteil verdeutlicht, dass ein Abrechnungshindernis besteht, solange ein Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid läuft. Dies schützt Vermieter davor, in eine Frist zu geraten, während sie auf die Entscheidung über ihren Einspruch warten müssen. Die Entscheidung des BGH ist somit ein wichtiger Schritt zur Klarstellung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Grundsteuer-Nachforderung.

Fristen für die Nachforderung von Grundsteuer

Fakten auf einen Blick

  • Urteil des BGH: 20. Mai 2026
  • Frist für Nachforderung: drei Monate nach Ende des Einspruchsverfahrens
  • Abrechnungshindernis bleibt bestehen, solange Einspruch läuft

Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen müssen Vermieter die Betriebskostenabrechnung innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums vorlegen. Wenn sie jedoch unverschuldet nicht in der Lage sind, diese Frist einzuhalten, haben sie die Möglichkeit, die Nachforderung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses zu erheben. Das bedeutet, dass die Frist für die Nachforderung von Grundsteuer erst dann beginnt, wenn der Vermieter Kenntnis darüber hat, ob und inwieweit der Grundsteuerbescheid infolge des Einspruchs geändert wird.

Die Entscheidung des BGH zeigt, dass der Zugang eines Grundsteuerbescheids allein nicht ausreicht, um das Abrechnungshindernis zu beseitigen. Solange ein Einspruch gegen die dem Grundsteuerbescheid zugrunde liegenden Bescheide läuft, bleibt das Abrechnungshindernis bestehen. Dies gibt Vermietern die notwendige Sicherheit, um ihre Abrechnungen korrekt vorzunehmen, ohne in zeitliche Schwierigkeiten zu geraten.

Auswirkungen auf Vermieter und Mieter

Für Vermieter bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht sofort unter Druck gesetzt fühlen müssen, ihre Abrechnungen vorzunehmen, wenn sie gegen einen Grundsteuerbescheid Einspruch eingelegt haben. Sie können abwarten, bis eine endgültige Entscheidung über ihren Einspruch getroffen wurde, bevor sie Nachforderungen an ihre Mieter stellen. Dies kann insbesondere in Fällen von komplexen steuerlichen Bewertungen von Vorteil sein, in denen Unsicherheiten bestehen.

Für Mieter hingegen bedeutet dies, dass sie auch nach längerer Zeit mit Nachforderungen von Vermietern rechnen müssen, solange diese sich eine Nachforderung in der Betriebskostenabrechnung vorbehalten haben. Mieter sollten sich daher bewusst sein, dass sie möglicherweise auch für vergangene Jahre Nachzahlungen leisten müssen, wenn die entsprechenden Bescheide nachträglich geändert werden.

Praktische Hinweise für Vermieter

Tipp: Vermieter sollten sicherstellen, dass sie sich in ihren Betriebskostenabrechnungen ausdrücklich eine Nachforderung vorbehalten, wenn sie unsicher sind, ob die Grundsteuerbescheide korrekt sind. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, auch nachträglich Nachforderungen geltend zu machen, wenn sich die Grundsteuer ändert oder wenn sie einen Einspruch einlegen müssen.

Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen und Bescheide sorgfältig zu dokumentieren und die Fristen im Auge zu behalten. Eine rechtzeitige und korrekte Abrechnung kann helfen, rechtliche Auseinandersetzungen mit Mietern zu vermeiden und die eigene Position zu stärken.

Fazit

BGH Urteil zur Grundsteuer-Nachforderung
Symbolbild: BGH Urteil zur Grundsteuer-Nachforderung · Foto: Jan van der Wolf / Pexels

Das Urteil des BGH vom 20. Mai 2026 hat wichtige Klarstellungen zur Nachforderung von Grundsteuer gebracht. Vermieter können nun sicherer agieren, wenn sie gegen Grundsteuerbescheide Einspruch einlegen, da die Fristen für Nachforderungen erst nach Abschluss des Einspruchsverfahrens beginnen. Dies schützt sie vor ungewollten Fristversäumnissen und gibt ihnen die Möglichkeit, ihre Abrechnungen korrekt vorzunehmen. Mieter sollten sich jedoch darauf einstellen, dass sie auch nach längerer Zeit mit Nachforderungen rechnen müssen, was die Notwendigkeit einer genauen Überprüfung der Betriebskostenabrechnungen unterstreicht.

Häufige Fragen

Was besagt das BGH-Urteil zur Grundsteuer-Nachforderung?
Das BGH-Urteil vom 20. Mai 2026 präzisiert, dass die Frist für die Nachforderung von Grundsteuer erst nach Abschluss eines Einspruchsverfahrens beginnt. Dies bedeutet, dass Vermieter mehr Zeit haben, um Nachforderungen geltend zu machen.
Wie lange haben Vermieter Zeit, um Grundsteuer nachzufordern?
Vermieter können die Grundsteuer innerhalb von drei Monaten nach Ende des Einspruchsverfahrens nachfordern. Dies gibt ihnen die Möglichkeit, auf Änderungen in den Grundsteuerbescheiden zu reagieren.
Was passiert, wenn ein Vermieter die Frist versäumt?
Wenn ein Vermieter die Frist zur Nachforderung versäumt, verliert er in der Regel seinen Anspruch auf die Nachzahlung. Es ist daher wichtig, die Fristen genau zu beachten.
Wie wirkt sich das Urteil auf Mieter aus?
Mieter müssen sich darauf einstellen, dass sie auch nach längerer Zeit mit Nachforderungen von Vermietern rechnen müssen, solange diese sich eine Nachforderung in der Betriebskostenabrechnung vorbehalten haben.
Gibt es Ausnahmen von der Frist für die Nachforderung?
Ja, wenn ein Vermieter unverschuldet die Frist nicht einhalten kann, bleibt die Möglichkeit zur Nachforderung bestehen, solange das Abrechnungshindernis fortbesteht.

Quellen: Google News

Symbolbild: BGH Urteil zur Grundsteuer-Nachforderung · Foto: Jakub Zerdzicki / Pexels

Markus Brandt
Markus Brandt
Markus Brandt verfolgt die Entwicklungen rund um Digitalisierung, Fintech und Kryptowährungen. Er ordnet neue Trends ein und erklärt, was hinter aktuellen Schlagworten wirklich steckt – mit einem gesunden Maß an Skepsis. Sein Anspruch ist es, Chancen und Risiken gleichermaßen darzustellen, statt einseitig zu begeistern oder zu warnen.
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