⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 17.08.2026
Die 67%-Regel ist für Vermieter von entscheidender Bedeutung, um steuerliche Vorteile zu sichern. Doch viele rechnen falsch und verpassen dadurch erhebliche Einsparungen.
- Die 67%-Regel bezieht sich auf die Bruttomiete.
- Vermieter müssen die ortsübliche Miete korrekt ermitteln.
- Fehlerhafte Berechnungen können zu hohen steuerlichen Nachteilen führen.
Die 67%-Regel ist ein entscheidendes Konzept für Vermieter in Deutschland, das oft missverstanden wird. Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 2016 (Az. IX R 44/15) müssen Vermieter die ortsübliche Bruttomiete, also die Kaltmiete plus umlagefähige Betriebskosten, als Grundlage für ihre Berechnungen verwenden. Diese Regelung ist besonders wichtig, um steuerliche Vorteile zu sichern und die Einkünfteerzielungsabsicht gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.
Was ist die 67%-Regel?

Die 67%-Regel besagt, dass die vereinbarte Miete mindestens 66% der ortsüblichen Bruttomiete betragen muss, damit das Finanzamt von einer vollentgeltlichen Vermietung ausgeht. Dies bedeutet, dass Vermieter in der Lage sind, sämtliche Werbungskosten in voller Höhe abzusetzen, ohne dass das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht in Frage stellt. In der Praxis wird häufig von der „67%-Grenze“ gesprochen, da dies eine zusätzliche Sicherheit bietet.
Ein Beispiel verdeutlicht dies: Wenn die ortsübliche Bruttomiete 1.400 Euro beträgt, müssen Vermieter sicherstellen, dass die Miete mindestens 938 Euro beträgt, um die 67%-Grenze zu erreichen. Dies kann durch eine niedrigere Kaltmiete von 538 Euro erreicht werden, wenn die Betriebskosten von 400 Euro abgezogen werden.
Warum rechnen 90% der Vermieter falsch?
Ein weit verbreiteter Fehler unter Vermietern ist die Annahme, dass die 67%-Grenze sich nur auf die Kaltmiete bezieht. Viele Vermieter glauben, dass sie 67% von der Kaltmiete berechnen müssen, was zu einer höheren Mietforderung führt, als tatsächlich notwendig ist. Diese falsche Berechnung kann dazu führen, dass Vermieter ihre Mieter übermäßig belasten und gleichzeitig auf steuerliche Vorteile verzichten.
Die korrekte Berechnungsmethode ist entscheidend, um die Miete wettbewerbsfähig zu gestalten und gleichzeitig alle steuerlichen Vorteile auszuschöpfen. Wer die 67%-Regel nicht kennt oder falsch anwendet, riskiert, dass das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht nicht anerkennt, was zu erheblichen finanziellen Nachteilen führen kann.
Die steuerlichen Folgen einer falschen Berechnung
- Urteil des Bundesfinanzhofs vom 10. Mai 2016 (Az. IX R 44/15)
- 67% der ortsüblichen Bruttomiete sind erforderlich für vollen Werbungskostenabzug
- Miete unter 50% der ortsüblichen Miete führt zu anteiligem Abzug
Wenn die Miete unter 66% der ortsüblichen Bruttomiete liegt, können die Werbungskosten nur anteilig abgezogen werden. Dies bedeutet, dass Vermieter in der Lage sind, nur einen Teil ihrer Kosten steuerlich geltend zu machen, was ihre Rendite erheblich schmälert. Liegt die Miete sogar unter 50%, sind die Kosten von vornherein nur anteilig abzugsfähig, was die steuerlichen Vorteile weiter einschränkt.
Zusätzlich müssen Vermieter, die eine Miete zwischen 50% und 66% der ortsüblichen Miete verlangen, eine sogenannte Totalüberschussprognose erstellen. Diese Prognose muss nachweisen, dass über einen Zeitraum von 30 Jahren ein Überschuss erzielt wird. Andernfalls könnte das Finanzamt die Einkünfteerzielungsabsicht in Frage stellen.
Praktische Tipps zur Anwendung der 67%-Regel
Fazit

Die 67%-Regel ist kein bürokratisches Detail, sondern eine steuerlich bedeutsame Grenze, die über den vollen oder nur anteiligen Abzug aller Vermietungskosten entscheidet. Vermieter, die die Regel korrekt anwenden, können nicht nur ihre Miete wettbewerbsfähig gestalten, sondern auch erhebliche steuerliche Vorteile nutzen. Wer die 67%-Regel kennt und anwendet, kann somit nicht nur Geld sparen, sondern auch die Rentabilität seiner Immobilieninvestitionen steigern.
Häufige Fragen
Was ist die 67%-Regel?
Warum rechnen viele Vermieter falsch?
Was passiert, wenn die Miete unter 66% liegt?
Wie kann ich die 67%-Regel korrekt anwenden?
Gilt die 67%-Regel auch für Vermietungen an Angehörige?
Quellen: Google News
Symbolbild: Die 67%-Regel bei der Immobilienvermietung · Foto: Artful Homes / Pexels


