⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 17.09.2026
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass kein Vertrauensschutz für die Anwendung der Fünftelregelung besteht. Dies hat weitreichende Auswirkungen auf Steuerpflichtige, die auf diese Regelung hoffen.
- FG Düsseldorf entscheidet gegen Vertrauensschutz
- Fünftelregelung betrifft nur mehrjährige Tätigkeiten
- Steuerpflichtige müssen sich auf aktuelle Rechtslage einstellen
Am 16. September 2026 hat das Finanzgericht Düsseldorf in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass kein Vertrauensschutz für die Anwendung der Fünftelregelung besteht. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Steuerpflichtige, die auf die steuerliche Ermäßigung nach § 34 EStG hoffen, wenn sie Einmalzahlungen erhalten. Das Urteil hat weitreichende Konsequenzen für die steuerliche Planung und die Erwartungen von Arbeitnehmern und Selbständigen.
Was ist die Fünftelregelung?

Die Fünftelregelung ist eine steuerliche Regelung, die es ermöglicht, Einmalzahlungen, wie Abfindungen oder Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, steuerlich begünstigt zu behandeln. Sie soll verhindern, dass solche Zahlungen den persönlichen Steuersatz sprunghaft ansteigen lassen. Die Regelung ist im Einkommensteuergesetz (§ 34 EStG) verankert und erfordert, dass die Zahlungen in einem einzigen Kalenderjahr zufließen und die Voraussetzungen für außerordentliche Einkünfte erfüllt sind.
Um von der Fünftelregelung profitieren zu können, müssen Steuerpflichtige nachweisen, dass die Zahlung aus einer mehrjährigen Tätigkeit stammt und dass keine signifikanten Teilzahlungen in anderen Jahren erfolgt sind. Diese Regelung ist besonders relevant für Geschäftsführer und Arbeitnehmer, die hohe Einmalzahlungen erwarten.
Das Urteil des FG Düsseldorf
Im konkreten Fall hatte ein Arbeitnehmer eine Entgeltumwandlungsvereinbarung zur betrieblichen Altersvorsorge mit seiner ehemaligen Arbeitgeberin abgeschlossen. Die Auszahlung eines Betrags von 130.230 EUR erfolgte jedoch erst im Jahr 2022, obwohl die Vergütung für einen Zeitraum von genau 12 Monaten galt. Der Kläger beantragte die Fünftelregelung in seiner Einkommensteuererklärung für 2022, wurde jedoch vom Finanzamt abgelehnt.
Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass die Zahlung nicht unter die Fünftelregelung falle, da sie keinen Zeitraum von mehr als 12 Monaten abdecke. Der Kläger berief sich auf frühere Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, die eine Tätigkeit bereits dann als mehrjährig ansah, wenn sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckte. Das Gericht wies dieses Argument jedoch zurück und stellte klar, dass die aktuelle Rechtslage maßgeblich sei.
Keine Rückwirkung und kein Vertrauensschutz
- Urteil des FG Düsseldorf: 31.03.2026
- Betrag: 130.230 EUR
- Zeitraum: 12 Monate
- Einkommensteuererklärung: 2022
- Vertragsunterlagen: Entgeltumwandlungsvereinbarung
Das Gericht stellte fest, dass kein Verstoß gegen das Rückwirkungsverbot oder den Vertrauensschutz vorliege. Eine echte Rückwirkung sei ausgeschlossen, da die Einkommensteuerschuld erst mit Ablauf des Veranlagungszeitraums 2022 entstanden sei. Auch eine unechte Rückwirkung sei verfassungsrechtlich unbedenklich, da die Rechtslage im Jahr des Zuflusses entscheidend sei.
Die Entscheidung verdeutlicht, dass Steuerpflichtige sich nicht auf frühere, möglicherweise günstigere Regelungen berufen können. Die Ergänzung des § 34 Abs. 2 Nr. 4 EStG durch das Jahressteuergesetz 2007, die eine klare Definition für mehrjährige Tätigkeiten einführte, hat die Anwendung der Fünftelregelung erheblich eingeschränkt.
Auswirkungen auf Steuerpflichtige
Die Entscheidung des FG Düsseldorf hat direkte Auswirkungen auf viele Steuerpflichtige, die auf die Fünftelregelung angewiesen sind. Insbesondere Arbeitnehmer, die Einmalzahlungen aus Abfindungen oder Altersvorsorgeverträgen erwarten, müssen sich auf eine höhere Steuerlast einstellen. Die Möglichkeit, die Steuerlast durch die Fünftelregelung zu senken, entfällt für Zahlungen, die nicht die erforderlichen Kriterien erfüllen.
Für viele könnte dies bedeuten, dass sie ihre steuerliche Planung überdenken müssen. Insbesondere in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten ist es für Arbeitnehmer und Selbständige entscheidend, steuerliche Vorteile zu nutzen, um ihre finanzielle Situation zu stabilisieren.
Praktische Hinweise für Steuerpflichtige
Darüber hinaus sollten Steuerpflichtige die aktuellen Entwicklungen im Steuerrecht im Auge behalten, da sich die Rechtslage jederzeit ändern kann. Die Entscheidung des FG Düsseldorf zeigt, wie wichtig es ist, sich über die geltenden Vorschriften und deren Auswirkungen auf die eigene Steuerlast im Klaren zu sein.
Fazit

Die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf, dass kein Vertrauensschutz für die Fünftelregelung besteht, hat weitreichende Konsequenzen für Steuerpflichtige. Die Fünftelregelung bleibt ein wichtiges Instrument zur Steueroptimierung, jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen. Arbeitnehmer und Selbständige sollten sich über die aktuellen Regelungen informieren und ihre steuerliche Planung entsprechend anpassen, um finanzielle Nachteile zu vermeiden.
Häufige Fragen
Was ist die Fünftelregelung?
Wie wirkt sich das Urteil des FG Düsseldorf aus?
Was sind die Voraussetzungen für die Fünftelregelung?
Was bedeutet das für zukünftige Steuererklärungen?
Gibt es Möglichkeiten, die Steuerlast zu senken?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuerliche Regelungen und Fünftelregelung · Foto: MART PRODUCTION / Pexels


