⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 05.09.2026
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2025 bis zum 30. November 2026 verlängert, um den Steuerpflichtigen während einer IT-Systemumstellung entgegenzukommen.
- Frist für Steuererklärung 2025 bis 30. November 2026 verlängert.
- IT-Systemumstellung vom 23. Oktober bis 1. November 2026.
- Online-Dienste während der Umstellung nicht verfügbar.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat am 2. September 2026 bekannt gegeben, dass die Frist für die Einreichung der Steuererklärung 2025 bis zum 30. November 2026 verlängert wird. Diese Entscheidung ist eine direkte Reaktion auf die bevorstehende IT-Systemumstellung, die vom 23. Oktober bis 1. November 2026 stattfinden wird. Während dieser Zeit sind die Dienstleistungen der Steuerverwaltung, einschließlich der Online-Dienste, nicht verfügbar.
Was geschah im Kanton Bern?

Die Fristverlängerung wurde notwendig, um den Steuerpflichtigen entgegenzukommen, die auf die Online-Dienste angewiesen sind. Die IT-Systemumstellung ist erforderlich, da das bisherige System, das auf der Programmiersprache COBOL basiert, zunehmend veraltet ist. Die Wartungskosten steigen, und es mangelt an Fachpersonal, das mit dieser Technologie umgehen kann. Der Wechsel zu moderneren Technologien wie Java soll die Effizienz und Flexibilität der Systeme verbessern.
Die Steuerverwaltung hat angekündigt, dass während der Umstellung alle Online-Dienste, einschließlich Taxme-Online und BE-Login, sowie telefonische Auskünfte und die Kundenschalter nicht genutzt werden können. Der Betrieb wird am 2. November 2026 wieder aufgenommen. Diese Maßnahme ist besonders wichtig in einer Zeit, in der viele Menschen mit wirtschaftlichen Unsicherheiten konfrontiert sind.
Warum ist die Fristverlängerung wichtig?
Die Verlängerung der Frist für die Steuererklärung bis zum 30. November 2026 gibt den Steuerpflichtigen die Möglichkeit, ihre Unterlagen sorgfältig zu prüfen und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In einem wirtschaftlichen Umfeld, das von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten geprägt ist, ist es entscheidend, dass die Steuerpflichtigen gut informiert sind und ihre steuerlichen Verpflichtungen ernst nehmen.
Die Entscheidung zur Fristverlängerung könnte auch positive Auswirkungen auf die lokale Wirtschaft haben. Steuerpflichtige, die mehr Zeit haben, um ihre Erklärungen einzureichen, können ihre finanziellen Angelegenheiten besser planen. Dies könnte zu einer stabileren finanziellen Situation führen, die sich positiv auf den Konsum und die Investitionen auswirken könnte.
Technische Herausforderungen und Lösungen
- Fristverlängerung bis: 30. November 2026
- IT-Systemumstellung: 23. Oktober bis 1. November 2026
- Wiederaufnahme des Betriebs: 2. November 2026
Die Entscheidung zur Systemumstellung wurde auch durch technische Schwierigkeiten beim Online-Anmeldedienst BE-Login beeinflusst. Diese Probleme traten nach einer technischen Anpassung des Bundesdienstes auf, was die Nutzung der E-Services des Kantons Bern erheblich erschwerte. Die Berner Finanzdirektion hat angekündigt, dass Fachleute intensiv an der Lösung dieser Probleme arbeiten, um sicherzustellen, dass die Systeme nach der Umstellung reibungslos funktionieren.
Die Umstellung auf moderne Technologien ist nicht nur eine Frage der Effizienz, sondern auch der Zukunftssicherheit. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern möchte sicherstellen, dass ihre Systeme auch in Zukunft anpassungsfähig bleiben und den Anforderungen der Steuerpflichtigen gerecht werden.
Auswirkungen auf die Steuerpflichtigen
Die Fristverlängerung ist besonders wichtig für Steuerpflichtige, die möglicherweise Schwierigkeiten haben, ihre Unterlagen rechtzeitig einzureichen. Die automatische Fristverlängerung bedeutet, dass Steuerpflichtige sich keine Sorgen um Mahngebühren oder andere Nachteile machen müssen, solange sie ihre Steuererklärung bis zum neuen Stichtag einreichen.
In einer Zeit, in der viele Menschen mit finanziellen Unsicherheiten konfrontiert sind, bietet die zusätzliche Zeit eine willkommene Entlastung. Die Möglichkeit, die Steuererklärung bis Ende November einzureichen, gibt den Bürgern mehr Zeit, ihre finanziellen Angelegenheiten zu ordnen und sicherzustellen, dass sie alle erforderlichen Informationen bereitstellen können.
Fazit

Die Entscheidung des Kantons Bern, die Frist für die Steuererklärung aufgrund der IT-Systemumstellung zu verlängern, ist ein wichtiger Schritt, um den Steuerpflichtigen entgegenzukommen. Die neue Frist bis zum 30. November 2026 gibt den Betroffenen die Möglichkeit, ihre Erklärungen in Ruhe und ohne Druck einzureichen. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Unsicherheiten vorherrschen, ist es entscheidend, dass die Steuerpflichtigen die nötige Unterstützung erhalten, um ihre finanziellen Angelegenheiten erfolgreich zu regeln.
Häufige Fragen
Warum wurde die Frist für die Steuererklärung verlängert?
Wann ist die neue Frist für die Steuererklärung?
Wann sind die IT-Dienste im Kanton Bern nicht verfügbar?
Welche Online-Dienste sind betroffen?
Wie wirkt sich die Fristverlängerung auf die Wirtschaft aus?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuererklärung und IT-Systemumstellung · Foto: Nataliya Vaitkevich / Pexels


