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Kindererziehungszeiten richtig nutzen und Rente nachhaltig steigern

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Auf einen Blick

  • Kindererziehungszeiten erhöhen rentenrechtlich die Rentenansprüche.
  • Erziehungszeiten gelten als Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung.
  • Bis zu drei Jahre Kindererziehung pro Kind werden angerechnet.
  • Mütterrente II und III verbessern die Rentenansprüche für Eltern.
Fakten auf einen Blick

  • Sozialgesetzbuch VI (§ 55 SGB VI)
  • Bis zu drei Jahre Kindererziehungszeiten pro Kind werden berücksichtigt
  • Mütterrente gilt für Kinder, die seit 1992 geboren wurden
  • Mütter eines seit 2014 geborenen Kindes erhalten drei volle Jahre Anerkennung

Kindererziehungszeiten Rente: Wie Eltern ihre Altersvorsorge gezielt verbessern

Eltern, die sich um die Erziehung ihrer Kinder kümmern, wissen oft nicht, dass sich diese Zeit auch direkt auf ihre spätere Rente auswirkt. Über die sogenannten kindererziehungszeiten rente werden beitragsfreie Zeiten anerkannt, die Ihre Rentenansprüche deutlich erhöhen können. Gerade für Frauen, die lange aus dem Berufsleben ausscheiden, kann dies eine wichtige finanzielle Kompensation darstellen – wenn die Beantragung und Anrechnung korrekt vorgenommen wird.

Viele Eltern unterschätzen, wie sehr sich die Kindererziehungszeiten auf die Höhe der späteren Rente auswirken. Fehlende oder unvollständige Eintragungen in der Rentenversicherung führen jedoch häufig dazu, dass dieses Vorsorge-Potential nicht ausgeschöpft wird. Dabei gibt es Klarheit darüber, dass Zeiten der Erziehung von Kindern unter drei Jahren als Pflichtbeitragszeiten gelten. Wer diese Möglichkeiten kennt und nutzt, schafft eine nachhaltige Basis für die Altersvorsorge.

Die gesetzlichen Regelungen rund um Kindererziehungszeiten haben sich in den letzten Jahren mehrfach geändert und sind daher nicht immer leicht nachvollziehbar. Zahlreiche Verbesserungen, etwa durch die Einführung der Mütterrente II und die jüngste Reform Mütterrente III, sorgen dafür, dass immer mehr Eltern höhere Rentenbeiträge erhalten können. Das Verständnis für die optimale Nutzung der Kindererziehungszeiten rückt deshalb heute stärker in den Fokus der privaten und gesetzlichen Altersvorsorge.

Wie wirken Kindererziehungszeiten konkret auf meine Rente?

Kindererziehungszeiten sind Phasen, in denen Eltern die Erziehung und Betreuung ihres Kindes übernehmen. Gesetzlich verankert fungieren sie als sogenannte Pflichtbeiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung. Dies bedeutet, dass für die Zeit der Kindererziehung Rentenbeiträge angerechnet werden, als hätten Eltern regulär Beiträge gezahlt. Ziel ist es, Erziehungsleistungen finanziell anzuerkennen und damit Rentenansprüche nachhaltig zu erhöhen. Dies ist besonders relevant, da Erziehungszeiten bei der Rentenberechnung eine wichtige Rolle spielen und die Rentenhöhe durch diese Berücksichtigung spürbar steigen kann.

Kindererziehungszeiten – Definition und gesetzliche Grundlage

Im Sozialgesetzbuch VI (§ 55 SGB VI) sind Kindererziehungszeiten als Beitragszeiten definiert, die für die gesetzliche Rente zählen. Es werden grundsätzlich bis zu drei Jahre pro Kind berücksichtigt. Dabei umfasst die Zeit die ersten Lebensjahre des Kindes, in denen Eltern – meist Mütter – das Kind überwiegend betreuen. Wichtig ist, dass diese Zeiten nicht durch eigene Beitragszahlungen ersetzt werden müssen. Für alle Kinder, die seit 1992 geboren wurden, gilt zudem die Erweiterung der Anrechnung durch die Einführung der sogenannten Mütterrente.

Warum werden Kindererziehungszeiten als Pflichtbeiträge angerechnet?

Diese Zeiten sollen die finanzielle Lücke ausgleichen, die durch geringere oder fehlende Erwerbsarbeit während der Kinderbetreuung entsteht. Kindererziehungszeiten gelten als Pflichtbeiträge, weil sie rentenrechtlich „echten“ Beiträgen gleichgestellt sind und somit die spätere Rente erhöhen. Ohne diese Anrechnung würden Eltern, besonders Frauen, trotz Erziehungsleistung eine niedrigere Rente erhalten. Die Beitragszeiten wirken somit direkt auf die Rentenformel und verbessern Erwerbsbiografien. Ein häufiger Fehler ist es, Kindererziehungszeiten nicht frühzeitig anzurechnen zu lassen, was sich später negativ auf die Rentenhöhe auswirkt.

Unterschiedliche Berücksichtigung von Erziehung vor und nach dem 3. Geburtstag

Die Anrechnung von Kindererziehungszeiten differenziert zwischen Betreuungszeiten vor und nach dem dritten Geburtstag des Kindes. Für Kindererziehungszeiten vor dem dritten Geburtstag werden je nach Geburtsjahr des Kindes unterschiedliche Zeiträume und Bewertungssätze angerechnet. Beispielsweise erhalten Mütter eines seit 2014 geborenen Kindes drei volle Jahre Anerkennung. Für Erziehungszeiten nach dem dritten Geburtstag sind keine weiteren Pflichtbeiträge vorgesehen, aber unter bestimmten Voraussetzungen können Freiwillige Beiträge gezahlt werden. Wichtig ist, dass Väter seit einigen Jahren unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Kindererziehungszeiten übertragen bekommen können, beispielsweise wenn sie das Kind überwiegend betreuen.

Auswirkungen auf Rentenhöhe und Rentenart

Kindererziehungszeiten erhöhen die Anzahl der Entgeltpunkte, die maßgeblich für die Rentenhöhe sind. Jede anerkannte Erziehungszeit verbessert die Rentenansprüche und wirkt sich somit nachhaltig positiv aus. Zudem können sie auch die Wartezeit für die Regelaltersrente oder andere Rentenarten erfüllen. Ein konkretes Beispiel: Wer zwei Kinder erzieht, kann neben der eigenen Erwerbsbiographie zusätzliche Entgeltpunkte erhalten, die sich in einer höheren monatlichen Rente niederschlagen. Besonders bei der Erwerbsminderungsrente können Kindererziehungszeiten wichtige Lücken schließen und zu Anspruchserweiterungen führen. Tipp: Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf regelmäßig und stellen Sie bei fehlenden Eintragungen rechtzeitig einen Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten, um Ansprüche nicht zu verschenken.

Mütterrente I, II und III – Ein Überblick der aktuellen Neuregelungen und ihr Einfluss auf Kindererziehungszeiten

Die Mütterrente ist ein wesentlicher Baustein, um Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anzuerkennen und so die Rente nachhaltig zu steigern. Die erste Stufe, die Mütterrente I, wurde 2014 eingeführt und sorgt seitdem dafür, dass für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, ein zusätzlicher Rentenpunkt pro Kind angerechnet wird. Mit der Mütterrente II, welche seit 2019 gilt, profitieren insbesondere Mütter von zwei Rentenpunkten pro Kind, sofern sie vor 1992 ein Kind erzogen haben. Diese Erweiterung bringt vor allem Frauen mehr Altersvorsorge, die aufgrund der Kindererziehung bisher Rentenabschläge in Kauf nehmen mussten.

Was bringt die Mütterrente II und wer profitiert davon? Die Mütterrente II verdoppelt die Anerkennung der Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden. Im Gegensatz zur ursprünglichen Regelung, die nur einen Rentenpunkt vergab, werden jetzt zwei Punkte pro Kind angerechnet. Davon profitieren besonders Mütter, deren Kinder vor 1992 zur Welt kamen und die nach 2019 Anspruch auf diese Regelung erhielten. Väter können ebenfalls profitieren, wenn sie nachgewiesenermaßen überwiegend die Kindererziehungszeit übernommen haben. Die Mütterrente II trägt so maßgeblich dazu bei, die Rentenlücke zwischen Eltern mit Kindern vor 1992 und jenen mit Kindern ab 1992 zu verringern.

Aktuelle Änderungen durch die Mütterrente III ab 2027 richten sich darauf, die bisherigen Ungleichheiten weiter abzubauen. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten alle Mütter – unabhängig vom Geburtsjahr ihres Kindes – den gleichen Rentenanspruch von zwei Entgeltpunkten pro Kind. Dies bedeutet eine Vereinheitlichung und eine spürbare Erhöhung der Rentenansprüche für viele Frauen, die bisher nur einen Rentenpunkt erhielten. Zudem wird geprüft, inwieweit rückwirkende Anpassungen für bereits ausgezahlte Renten möglich sind, um Benachteiligungen nachträglich zu vermeiden.

Im Vergleich der Mütterrenten zeigt sich, dass Mütterrente I einen Rentenpunkt pro zuvor 1992 geborenes Kind verspricht, Mütterrente II zwei Rentenpunkte für Kinder vor 1992, und Mütterrente III künftig für alle Kinder den gleichen Anspruch von zwei Rentenpunkten herstellt. Dabei ist zu beachten, dass die tatsächliche Rentenerhöhung auch vom individuellen Verdienst abhängt, denn jeder Rentenpunkt entspricht 2024 etwa 36 Euro monatlich. Für Mütter mit mehreren Kindern vor 1992 kann die Mütterrente somit eine monatliche Steigerung von mehreren zehnten Euro bringen.

Tipp: Die Mütterrente wirkt sich besonders vorteilhaft aus, wenn Kindererziehungszeiten frühzeitig im Versicherungsverlauf eingetragen sind, da so Wartezeiten erfüllt werden und Abschläge bei der Rente vermieden werden können. Ein häufiger Fehler ist, Kindererziehungszeiten nicht oder zu spät bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. Es empfiehlt sich, die Kindererziehungszeiten regelmäßig zu prüfen und bei Änderungswünschen den Kontenklärungsantrag zu stellen, um die maximale Rentenerhöhung zu sichern.
Hinweis: Detaillierte Informationen und individuelle Berechnungen bietet die Deutsche Rentenversicherung auf www.deutsche-rentenversicherung.de. Dort finden Eltern auch Erläuterungen zu Antragsverfahren und Voraussetzungen für die Mütterrente.

Kindererziehungszeiten richtig beantragen und auf Vater übertragen – Schritt-für-Schritt-Anleitung

Voraussetzungen und notwendige Unterlagen für den Antrag

Damit Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden können, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden, wenn diese Zeiten noch nicht automatisch erfasst sind. Voraussetzung ist, dass die Erziehung des Kindes mindestens zwei Jahre umfasst hat und das Kind vor dem 1. Januar 1992 geboren wurde, um von der Mütterrente zu profitieren. Für den Antrag werden in der Regel die Geburtsurkunde des Kindes, eine Meldebescheinigung sowie ggf. Nachweise über die Erziehungszeiten und den Versicherungsverlauf benötigt. Wichtig ist, dass die Kindererziehungszeiten korrekt nachvollziehbar sind, damit sie ungekürzt angerechnet werden können.

Anleitung zur Online-Antragstellung (V0800) und was zu beachten ist

Der Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten kann bequem online mit dem Formular V0800 über die Website der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden. Ein Vorteil der Online-Antragstellung ist die Möglichkeit, die Rentenversicherungsnummer bereitzuhalten und erforderliche Nachweise direkt hochzuladen. Während der Eingabe sollte besonders darauf geachtet werden, dass alle relevanten Daten, insbesondere Geburtsdaten der Kinder und Erziehungszeiten, fehlerfrei angegeben werden, um Verzögerungen zu vermeiden. Wer sich unsicher ist, kann vor dem Absenden die integrierte Hilfefunktion nutzen oder einen Beratungstermin bei der Rentenversicherung vereinbaren.

Möglichkeiten und Grenzen der Übertragung von Kindererziehungszeiten auf den Vater

Es besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Bedingungen Kindererziehungszeiten auf den Vater zu übertragen, insbesondere wenn die Mutter nicht rentenversicherungspflichtig war oder beispielsweise langjährig nicht erwerbstätig ist. Die Übertragung kann den Anspruch des Vaters auf eine höhere Rente erhöhen und ist oft sinnvoll bei getrennt lebenden Eltern. Allerdings ist das Übertragungsrecht durch gesetzliche Vorgaben klar begrenzt: Die Erziehungszeit kann nur in Ausnahmefällen rückwirkend übertragen werden, und beide Elternteile müssen zustimmen. Eine Übertragung ist zudem nicht möglich, wenn die Mutter bereits eine abschließende Rentenfeststellung zu den Kindererziehungszeiten erhalten hat.

Fehler vermeiden: Antragsfristen und häufige Stolpersteine

Achtung: Für die Beantragung von Kindererziehungszeiten gelten keine starren Fristen wie bei anderen Rentenanträgen, dennoch sollte der Antrag möglichst früh gestellt werden, um eine rückwirkende Anrechnung sicherzustellen. Ein häufiger Fehler ist die Annahme, dass Kindererziehungszeiten automatisch und ohne Antrag verbucht werden – das entspricht nicht der Realität, vor allem wenn die Zeiten vor längerer Zeit liegen. Zudem führt eine unvollständige Dokumentation der Erziehungszeiten oft zu Rückfragen oder Ablehnungen. Empfehlenswert ist, den eigenen Versicherungsverlauf regelmäßig zu prüfen und fehlende Zeiten durch einen Kontenklärungsantrag ergänzen zu lassen. Wer Kindererziehungszeiten auf den Vater übertragen möchte, sollte die Zustimmung der Mutter schriftlich sichern und die gemeinsamen Vereinbarungen dokumentieren, um spätere Unklarheiten zu vermeiden.

Kindererziehungszeiten optimal kombinieren: Weitere Vorsorgemaßnahmen und private Ergänzungen für eine nachhaltige Rentensteigerung

Wie wirken Kindererziehungszeiten zusammen mit privaten Altersvorsorgeprodukten?

Kindererziehungszeiten erhöhen durch die Anrechnung als Beitragszeiten die gesetzliche Rente, beeinflussen aber auch die allgemeine Altersvorsorge-Strategie positiv. Während die gesetzliche Rente auf diesen Zeiten aufbaut, sollten Eltern ergänzend private Altersvorsorgeprodukte wie Riester-Rente oder Basisrente nutzen, um Versorgungslücken zu schließen. Die Kindererziehungszeiten wirken hierbei als stabiler Grundpfeiler, der durch private Zusatztarife erhebliche Rentensteigerungen erfährt. Insbesondere die Riester-Rente überzeugt durch Zulagen, die zusätzlich zur staatlichen Anrechnung gezahlt werden und somit die Gesamtrente effektiv steigern können.

Checkliste: Kindererziehungszeiten plus Riester-Rente und Basisrente – Kombinationsempfehlungen

Eltern sollten gezielt prüfen, ob sie bereits alle ihnen zustehenden Kindererziehungszeiten anerkennen lassen haben, bevor private Altersvorsorgemaßnahmen geplant werden. Im Anschluss empfiehlt es sich bei der Riester-Rente auf die Nutzung von Riester-Zulagen sowie auf mögliche Steuervergünstigungen zu achten. Außerdem sichert die Basisrente insbesondere Selbstständigen und Freiberuflern eine solide Rentenbasis, die sich gut mit Kindererziehungszeiten ergänzt. Tipp: Prüfen Sie, ob durch Erwerbsunterbrechungen oder reduzierte Erwerbsminderungen während der Erziehungsphasen eine Basisrente besonders sinnvoll wird, da hier keine Anrechnung von Kindererziehungszeiten erfolgt.

Beispiele für nachhaltige Rentensteigerungen durch gezielte Nutzung der Kindererziehungszeit-Bonuszahl

Die Bonuszahl ist ein spezieller Faktor, der die Rentenpunkte aus Kindererziehungszeiten honoriert. Wer beispielsweise ein Kind vor dem dritten Geburtstag erzieht, kann neben den regulären Anrechnungszeiten zusätzlich von einem erhöhten Rentenpunktanteil profitieren. In der Praxis lässt sich durch die Mischung aus Kindererziehungszeiten und privaten Ergänzungen wie Riester-Rente eine nachhaltige Rentenerhöhung von bis zu 15 Prozent erzielen – je nach persönlicher Einzahlungs- und Anrechenbarkeitssituation. Beispiel: Eine Mutter, die fünf Jahre Kindererziehung nachweist und parallel jährlich 2.000 Euro in eine Riester-Rente einzahlt, kann langfristig ihre Altersbezüge deutlich verbessern und gegen Inflation absichern.

Relevanz von Erwerbsunterbrechungen und Familienphasen in der gesamten Altersvorsorgeplanung

Erwerbsunterbrechungen infolge von Elternzeit oder Teilzeit während der Familienphase wirken sich nicht nur zeitlich auf die Beitragsjahre in der gesetzlichen Rente aus, sondern stellen auch Herausforderungen für private Alterssicherungssysteme dar. Viele unterschätzen, wie sehr solche Unterbrechungen die spätere Rentenhöhe belasten, wenn diese Phasen nicht sinnvoll über Zusatzprodukte ausgeglichen werden. Gerade die Kombination von Grundsicherung durch Kindererziehungszeiten und ergänzender privater Vorsorge ist entscheidend, um spätere Versorgungslücken zu vermeiden. Hinweis: Für Väter, die die Kindererziehungszeiten übertragen lassen, muss die Vorsorgestrategie angepasst werden, da sich hier unterschiedliche Förderungen und Anrechnungsmöglichkeiten ergeben.

Praxischeck und FAQs zur Kindererziehungszeit-Rente – Was Eltern jetzt wissen und tun sollten

Wann lohnt sich eine Kontenklärung zur Überprüfung der Kindererziehungszeiten?

Eine Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung ist empfehlenswert, wenn Eltern unsicher sind, ob alle Kindererziehungszeiten korrekt erfasst wurden. Gerade bei älteren Rentenversicherungsverläufen können fehlende oder unvollständige Einträge vorkommen, die die Rentenhöhe negativ beeinflussen. Ist etwa die Geburtsurkunde eines Kindes nicht erfasst oder wurden Zeiten der Betreuung vor dem dritten Geburtstag nicht automatisch anerkannt, können Sie so klären, ob Nachtragungsbedarf besteht. Eine Kontenklärung schafft Transparenz und kann die Grundlage für eine Optimierung Ihrer Altersvorsorge bilden. Achtung: Der Antrag auf Kontenklärung sollte gezielt gestellt werden, um den Verwaltungsaufwand gering zu halten und keine unnötigen Nachfragen auszulösen.

Rückwirkende Korrekturen und Nachweise für bereits volljährige Kinder

Auch nachträglich können Kindererziehungszeiten noch berücksichtigt werden, wenn diese bislang nicht oder falsch erfasst wurden. Dies ist beispielsweise wichtig, wenn betroffene Kinder nun schon volljährig sind und Zeiten der Erziehung von vor dem 3. Geburtstag angepasst werden müssen. Voraussetzung ist, dass geeignete Nachweise wie Geburtsurkunden oder Schulbescheinigungen vorliegen. Eltern können diese Dokumente zusammen mit einem Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten beim Rentenversicherungsträger einreichen. Dabei ist zu beachten, dass eine Übereinstimmung der Kindervornamen und Geburtsdaten essenziell für die Anerkennung ist. Tipp: Bei Unsicherheiten hilft eine Beratung durch eine Rentenberatungsstelle, um Fehler und spätere Rückforderungen zu vermeiden.

Wie berechne ich grob den Rentenmehrwert durch Kindererziehungszeiten?

Der Rentenmehrwert durch Kindererziehungszeiten ergibt sich aus der Anzahl der berücksichtigten Jahre multipliziert mit dem aktuellen Rentenwert, der sich jährlich entsprechend den Anpassungen der Deutschen Rentenversicherung ändert. Für jedes Kind werden in der Regel bis zu drei Jahre Kindererziehungszeit anerkannt, die beitragsähnlich behandelt werden. Zum Beispiel können drei Jahre pro Kind – bei zwei Kindern also sechs Jahre – zu einer Erhöhung der Rente führen, die mehrere hundert Euro jährlich ausmachen kann. Dabei ist zu beachten, dass der genaue Mehrwert individuell variiert, da auch Rentenpunkte aus eigenen Beitragszeiten eine Rolle spielen. Ein grober Richtwert orientiert sich an den aktuellen Entgeltpunkten, die für Kindererziehungszeiten gutgeschrieben werden, um so eine Vorstellung vom persönlichen Zuwachs an Altersbezug zu erhalten.

Tipps für Alleinerziehende und Väter: Chancen und Fallstricke bei der Rentenoptimierung durch Kindererziehungszeiten

Alleinerziehende sollten prüfen, ob ihnen die Kindererziehungszeiten vollständig und korrekt angerechnet wurden, denn hier entfällt meist die Aufteilung der Zeiten zwischen Elternteilen. Väter profitieren seit der Einführung der sogenannten Mütterrente zunehmend von der Berücksichtigung der Erziehungszeiten, die früher fast ausschließlich Müttern zugute kamen. Ein häufiger Fehler ist das Versäumnis, die Zeiten beim Rentenversicherungsträger aktiv geltend zu machen, insbesondere wenn die Erziehung von Vätern übernommen wurde. Tipp: Prüfen Sie regelmäßig den Rentenbescheid und melden Sie Unstimmigkeiten frühzeitig. Ein weiterer praktischer Hinweis ist die Möglichkeit, Kindererziehungszeiten zu übertragen, wenn dies familien- oder partnerschaftlich sinnvoll ist und die Voraussetzungen erfüllt sind. Das kann helfen, die Rentenanwartschaften effektiver zu gestalten, erfordert jedoch genaue Dokumentation und Kommunikation mit dem Rentenversicherungsträger.

Fazit

Kindererziehungszeiten sind ein wertvoller Baustein, um die Rente nachhaltig zu erhöhen und Lücken in der Altersvorsorge zu vermeiden. Wer seine Erziehungszeiten frühzeitig bei der Rentenversicherung anerkennen lässt und die individuellen Möglichkeiten zur Anrechnung kennt, kann seine Rentenansprüche gezielt optimieren.

Praktisch empfiehlt es sich, die eigenen Kindererziehungszeiten anhand der Versicherungsunterlagen zu überprüfen und gegebenenfalls Korrekturen oder Anträge zu stellen. Dabei hilft ein Beratungsgespräch bei der Rentenversicherung, um die passenden Schritte für eine langfristig bessere Rente zu planen.

Häufige Fragen

Was sind Kindererziehungszeiten in der Rente?

Kindererziehungszeiten sind Beitragszeiten, die Eltern für die Erziehung ihrer Kinder bis zum dritten Geburtstag an die gesetzliche Rentenversicherung gemeldet bekommen. Diese Zeiten erhöhen die Rentenanwartschaften und verbessern somit die spätere Rentenhöhe.

Wie können Eltern Kindererziehungszeiten für die Rente beantragen?

Eltern können Kindererziehungszeiten über einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung festsetzen lassen. Dazu wird die Rentenversicherungsnummer benötigt; der Antrag kann online gestellt und erforderliche Nachweise bequem hochgeladen werden.

Welche Auswirkungen hat die Mütterrente auf die Kindererziehungszeiten?

Die Mütterrente erhöht die anrechenbaren Kindererziehungszeiten und damit die Rentenansprüche, insbesondere seit Einführung der Mütterrente II und III. Ab 2027 bekommen alle Mütter unabhängig vom Geburtsjahr des Kindes gleich viel Rentenzuschlag.

Kann ich Kindererziehungszeiten rückwirkend auf den Vater übertragen?

Ja, Kindererziehungszeiten können rückwirkend auf den Vater übertragen werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dabei ist wichtig, dass die Zeiten noch nicht bei der Mutter anerkannt wurden und ein Antrag bei der Rentenversicherung erfolgt.

Stefan Wagner
Stefan Wagner
Stefan Wagner widmet sich den Themen Altersvorsorge und Versicherungen. Er erklärt verständlich, welche Vorsorgemodelle es gibt und worauf man bei langfristigen Entscheidungen achten sollte. Bei Finanz-Echo möchte er dazu beitragen, dass auch trockene Themen wie Renten- und Absicherungsfragen greifbar werden.
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