⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 25.08.2026
Ab September 2026 treten mehrere bedeutende Neuregelungen in Kraft, die den Alltag von Verbrauchern erheblich beeinflussen werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Bereiche Steuerberatung, Gewährleistungsrechte und den Schutz vor irreführenden Umweltversprechen.
- Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Steuerpflichtige unterstützen.
- Einheitliche Labels informieren über Gewährleistungsrechte.
- Strengere Vorschriften gegen Greenwashing treten in Kraft.
Ab September 2026 treten mehrere bedeutende Neuregelungen in Kraft, die den Alltag von Verbrauchern erheblich beeinflussen werden. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Bereiche Steuerberatung, Gewährleistungsrechte und den Schutz vor irreführenden Umweltversprechen. Verbraucher sollten sich rechtzeitig über die neuen Regelungen informieren, um von den Vorteilen zu profitieren.
Was ändert sich für Lohnsteuerhilfevereine?

Ab dem 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine mehr Steuerpflichtige beraten, da die bisherige Einkommensgrenze für die Beratung entfällt. Bisher konnten nur Mitglieder mit jährlichen Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung von maximal 18.000 Euro bei Einzelveranlagung oder 36.000 Euro bei Zusammenveranlagung unterstützt werden. Diese Grenze wird nun ersatzlos gestrichen, was bedeutet, dass etwa 35.500 zusätzliche Steuerpflichtige die Hilfe eines Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch nehmen können.
Diese Reform stellt die umfangreichste Änderung des Steuerberatungsrechts seit 2008 dar und wird insbesondere für Mieter und Vermieter von Bedeutung sein. Die Möglichkeit, professionelle Unterstützung bei der Steuererklärung zu erhalten, könnte dazu führen, dass mehr Menschen ihre steuerlichen Pflichten besser erfüllen und mögliche Steuervorteile nutzen können.
Einheitliche Labels für Gewährleistungsrechte
Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Verbraucherschutz wird am 27. September 2026 umgesetzt, wenn EU-weit einheitliche Labels eingeführt werden. Diese Labels informieren Verbraucher über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte und freiwillige Haltbarkeitsgarantien. Ein Label kennzeichnet das gesetzliche Gewährleistungsrecht, das einen Anspruch auf kostenlose Reparatur oder Ersatz bei einem Defekt für mindestens zwei Jahre garantiert, unabhängig davon, ob der Händler eine eigene Garantie anbietet.
Das zweite Label zeigt Produkte an, für die der Hersteller freiwillig eine Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren übernimmt. Diese Maßnahmen sollen den Kaufentscheidungsprozess erleichtern und den Verbrauchern helfen, ihre Rechte besser zu verstehen. Durch die klare Kennzeichnung wird es einfacher, die Ansprüche im Schadensfall zu erkennen und zu vergleichen.
Stärkung des Verbraucherschutzes durch die EmpCo-Richtlinie
- Datum: 1. September 2026 – Lohnsteuerhilfevereine dürfen mehr Steuerpflichtige beraten.
- Datum: 27. September 2026 – Einführung einheitlicher EU-Labels für Gewährleistungsrechte.
- Datum: 27. September 2026 – Strengere Vorschriften gegen Greenwashing.
Parallel zur Einführung der neuen Gewährleistungslabels tritt am 27. September 2026 die EmpCo-Richtlinie in Kraft. Diese EU-Richtlinie zielt darauf ab, Verbraucher für den ökologischen Wandel zu stärken und unlautere Praktiken zu verhindern. Insbesondere werden allgemeine positive Umweltaussagen zu Produkten untersagt, wenn Unternehmen dafür keine anerkannten Nachweise vorlegen können.
Die Regelung wird auch die Verwendung von Nachhaltigkeitssiegeln betreffen, die künftig auf externe Zertifizierungen basieren müssen. Dies bedeutet, dass selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne externe Kontrolle schrittweise aus dem Handel und der Werbung verschwinden werden. Verbraucher können sich somit auf verlässliche Informationen verlassen und besser informierte Kaufentscheidungen treffen.
Regulierung von Greenwashing
Ein zentrales Anliegen der neuen Regelungen ist die Bekämpfung von Greenwashing. Ab dem 27. September 2026 werden strengere Vorschriften in Kraft treten, die Unternehmen dazu verpflichten, Umweltversprechen klar und nachvollziehbar zu belegen. Dies betrifft insbesondere Aussagen wie „nachhaltig“ oder „klimaneutral“, die künftig nur noch mit entsprechenden Nachweisen verwendet werden dürfen.
Die neuen Anforderungen sollen sicherstellen, dass Verbraucher nicht durch irreführende Marketingstrategien in die Irre geführt werden. Unternehmen müssen ihre Umweltaussagen transparent und überprüfbar gestalten, um das Vertrauen der Verbraucher zu gewinnen und zu erhalten.
Praktische Tipps für Verbraucher
Zusätzlich ist es ratsam, sich über die Umweltaussagen von Produkten zu informieren. Überprüfen Sie, ob die angegebenen Nachhaltigkeitsversprechen durch unabhängige Nachweise belegt sind. So können Sie sicherstellen, dass Sie umweltfreundliche Produkte wählen und nicht auf irreführende Werbung hereinfallen.
Fazit

Die ab September 2026 in Kraft tretenden Neuregelungen stellen einen bedeutenden Fortschritt im Verbraucherschutz dar. Mit der Abschaffung der Einkommensgrenze für Lohnsteuerhilfevereine, der Einführung einheitlicher Gewährleistungslabels und der Bekämpfung von Greenwashing werden Verbraucher besser informiert und geschützt. Diese Änderungen bieten die Möglichkeit, informierte Kaufentscheidungen zu treffen und die eigenen Rechte als Verbraucher besser wahrzunehmen.
Häufige Fragen
Was ändert sich für Lohnsteuerhilfevereine ab September 2026?
Welche neuen Labels werden ab September 2026 eingeführt?
Was bedeutet die EmpCo-Richtlinie für Verbraucher?
Wie wird Greenwashing ab September 2026 reguliert?
Wie können Verbraucher von den neuen Regelungen profitieren?
Quellen: finanzen.net
Symbolbild: Neue Verbraucherrechte ab September 2026 · Foto: Atlantic Ambience / Pexels


