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Kleinunternehmer: Besonderheiten bei der Steuererklärung für 2025

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⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 09.06.2026

Die Steuererklärung für Kleinunternehmer im Jahr 2025 bringt einige wichtige Änderungen und Besonderheiten mit sich, die es zu beachten gilt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kleinunternehmer müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben.
  • Die Umsatzgrenze für die Kleinunternehmerregelung wurde angepasst.
  • Wichtige Formulare sind die EÜR und die Anlagen G oder S.

Die Steuererklärung für Kleinunternehmer im Jahr 2025 bringt einige wichtige Änderungen und Besonderheiten mit sich, die es zu beachten gilt. Kleinunternehmer müssen auch ohne Umsatzsteuerpflicht eine Einkommensteuererklärung abgeben. Diese Regelung betrifft alle Selbstständigen und Gewerbetreibenden, die die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG in Anspruch nehmen. In diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige über die Anforderungen, Fristen und Tipps zur optimalen Vorbereitung Ihrer Steuererklärung.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Kleinunternehmer bei der Steuererklärung
Symbolbild: Kleinunternehmer bei der Steuererklärung · Foto: Vitaly Gariev / Pexels

Die Kleinunternehmerregelung ist eine steuerliche Vereinfachung für Unternehmer, die im Vorjahr einen Umsatz von maximal 25.000 Euro erzielt haben und im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 100.000 Euro umsetzen werden. Diese Regelung befreit Kleinunternehmer von der Pflicht, Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen und keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abzuführen. Stattdessen müssen sie lediglich eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der sie ihren Gewinn ermitteln.

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Die Regelung ist besonders vorteilhaft für Gründer und Selbstständige, die mit geringem Umsatz starten. Sie ermöglicht eine vereinfachte Buchführung und reduziert den administrativen Aufwand erheblich. Allerdings müssen Kleinunternehmer darauf achten, dass sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten, da sie sonst umsatzsteuerpflichtig werden.

Wichtige Fristen für die Steuererklärung 2025

Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 ist ein entscheidender Punkt, den Kleinunternehmer im Blick behalten müssen. Ohne die Unterstützung eines Steuerberaters müssen die Steuererklärungen bis zum 31. Juli 2026 beim Finanzamt eingereicht werden. Wer sich für die Unterstützung eines Steuerberaters entscheidet, hat bis zum 1. März 2027 Zeit, um die Steuererklärung abzugeben. Diese Fristen sind wichtig, um mögliche Säumniszuschläge zu vermeiden und um sicherzustellen, dass alle relevanten Informationen rechtzeitig eingereicht werden.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit der Steuererklärung zu beschäftigen, um keine Fristen zu verpassen und um die Steuerlast optimal zu gestalten. Kleinunternehmer sollten alle notwendigen Unterlagen und Belege sorgfältig sammeln, um eine reibungslose Abgabe der Steuererklärung zu gewährleisten.

Erforderliche Formulare für die Steuererklärung

Für die Steuererklärung müssen Kleinunternehmer verschiedene Formulare ausfüllen. Das wichtigste Dokument ist der Mantelbogen, der allgemeine Angaben zur Einkommensteuer enthält. Darüber hinaus sind die Anlage G oder S erforderlich, je nachdem, ob es sich um gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte handelt. Die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist ebenfalls notwendig, um den Gewinn zu ermitteln.

Zusätzlich sollten Kleinunternehmer die Anlage Vorsorgeaufwand ausfüllen, um Beiträge für Altersvorsorge und Versicherungen anzugeben. Bei bestimmten Umsätzen kann auch die Anlage AVEÜR erforderlich sein, insbesondere wenn Anlagevermögen vorhanden ist. Die elektronische Übermittlung dieser Formulare erfolgt in der Regel über das ELSTER-Portal, was die Abgabe der Steuererklärung erleichtert.

Wie wird der Gewinn ermittelt?

Fakten auf einen Blick

  • Abgabefrist ohne Steuerberater: 31. Juli 2026
  • Abgabefrist mit Steuerberater: 1. März 2027
  • Umsatzgrenze für 2025: 25.000 Euro im Vorjahr, 100.000 Euro im laufenden Jahr

Die Gewinnermittlung für Kleinunternehmer erfolgt in der Regel durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Diese Methode basiert auf dem Zufluss-Abfluss-Prinzip, bei dem die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt werden. Einnahmen sind die Zahlungen, die im Jahr tatsächlich eingegangen sind, während Ausgaben die Beträge sind, die im selben Jahr bezahlt wurden. Der Gewinn ergibt sich aus der Differenz zwischen Einnahmen und Ausgaben.

Es ist wichtig, alle Belege zu Einnahmen und Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren, um die Gewinnermittlung gegenüber dem Finanzamt nachweisen zu können. Kleinunternehmer sollten darauf achten, dass sie alle relevanten Unterlagen, wie Kontoauszüge, Rechnungen und Quittungen, aufbewahren, um im Falle einer Prüfung durch das Finanzamt gut vorbereitet zu sein.

Absetzbare Betriebsausgaben für Kleinunternehmer

Kleinunternehmer können eine Vielzahl von Betriebsausgaben von der Steuer absetzen. Dazu gehören unter anderem Kosten für Büromaterial, Fachliteratur, Fahrtkosten, betriebliche Versicherungen und anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer. Diese Ausgaben müssen in einem direkten Zusammenhang mit der selbstständigen Tätigkeit stehen, um absetzbar zu sein.

Ein wichtiger Hinweis ist, dass Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen ausweisen dürfen, wenn sie die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Stattdessen müssen sie den Hinweis „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“ auf ihren Rechnungen angeben. Dies ist eine Pflichtangabe, die klar erkennbar sein muss, um rechtliche Probleme zu vermeiden.

Besonderheiten bei der E-Rechnung

Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Vorgaben für die elektronische Rechnungsstellung (E-Rechnung). Kleinunternehmer sind von der Pflicht zur Ausstellung von E-Rechnungen befreit, müssen jedoch in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen. Eine einfache E-Mail-Adresse genügt, um E-Rechnungen zu akzeptieren. Diese Regelung erleichtert den Rechnungsstellungsprozess, insbesondere im B2B-Bereich.

Es ist ratsam, sich frühzeitig mit den neuen E-Rechnungsstandards vertraut zu machen und sicherzustellen, dass die verwendete Rechnungssoftware diese unterstützt. Kleinunternehmer sollten auch darauf achten, dass sie die Übergangsfristen für die Ausstellung von E-Rechnungen einhalten, um rechtzeitig compliant zu sein.

Fazit

Kleinunternehmer bei der Steuererklärung
Symbolbild: Kleinunternehmer bei der Steuererklärung · Foto: Leeloo The First / Pexels

Die Steuererklärung für Kleinunternehmer im Jahr 2025 bringt einige wichtige Änderungen und Besonderheiten mit sich. Es ist entscheidend, die Fristen und erforderlichen Formulare im Blick zu behalten, um eine reibungslose Abgabe der Steuererklärung zu gewährleisten. Kleinunternehmer sollten sich frühzeitig mit der Gewinnermittlung und den absetzbaren Betriebsausgaben auseinandersetzen, um ihre Steuerlast zu optimieren. Mit der richtigen Vorbereitung und Dokumentation können Kleinunternehmer von den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung profitieren und ihre steuerlichen Verpflichtungen erfolgreich erfüllen.

Häufige Fragen

Was müssen Kleinunternehmer bei der Steuererklärung beachten?
Kleinunternehmer müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben, auch wenn sie von der Umsatzsteuer befreit sind. Wichtige Formulare sind die EÜR sowie die Anlagen G oder S.
Welche Fristen gelten für die Steuererklärung 2025?
Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 endet am 31. Juli 2026, wenn kein Steuerberater beauftragt wird. Mit Steuerberater verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027.
Was ist die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung befreit Unternehmer von der Umsatzsteuerpflicht, solange die Umsatzgrenzen von 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr nicht überschritten werden.
Welche Ausgaben können Kleinunternehmer absetzen?
Kleinunternehmer können Betriebsausgaben wie Büromaterial, Fahrtkosten, betriebliche Versicherungen und anteilige Kosten für ein Arbeitszimmer absetzen.
Wie wird der Gewinn für die Steuererklärung ermittelt?
Der Gewinn wird durch die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermittelt, bei der die tatsächlichen Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden.

Quellen: Google News

Symbolbild: Kleinunternehmer bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels

Julia Hoffmann
Julia Hoffmann
Julia Hoffmann ist bei Finanz-Echo für die Themen Immobilien und Baufinanzierung zuständig. Sie erklärt, worauf es bei Kauf, Finanzierung und Vermietung ankommt, und behält dabei aktuelle Entwicklungen am Markt im Blick. Ihre Artikel richten sich sowohl an angehende Eigentümer als auch an alle, die ihre Immobilie als Geldanlage betrachten.
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