⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 09.06.2026
Im Jahr 2026 können Rentner zahlreiche Ausgaben von der Steuer absetzen, um ihre Steuerlast zu reduzieren. Hier sind die 12 wichtigsten Posten, die Rentner in ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten.
- Krankenversicherungsbeiträge sind vollständig absetzbar.
- Haushaltsnahe Dienstleistungen können bis zu 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
- Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro.
Im Jahr 2026 stehen Rentner vor der Herausforderung, ihre Steuererklärung abzugeben und dabei zahlreiche Ausgaben steuerlich geltend zu machen. Angesichts des steigenden Grundfreibetrags und der neuen Regelungen ist es wichtig, die absetzbaren Posten genau zu kennen. In diesem Artikel werden die 12 wichtigsten Ausgaben vorgestellt, die Rentner in ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten, um ihre Steuerlast zu senken.
Was sind die absetzbaren Ausgaben für Rentner 2026?

Die Steuererklärung für Rentner kann eine komplexe Angelegenheit sein, insbesondere wenn es darum geht, welche Ausgaben absetzbar sind. Im Jahr 2026 können Rentner eine Vielzahl von Kosten geltend machen, die ihre Steuerlast erheblich reduzieren können. Zu den häufigsten absetzbaren Posten gehören:
- Krankenversicherungsbeiträge: Beiträge zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung können als Sonderausgaben in voller Höhe abgesetzt werden.
- Pflegeversicherungsbeiträge: Auch die Beiträge zur Pflegeversicherung zählen zu den absetzbaren Vorsorgeaufwendungen.
- Krankheitskosten: Ausgaben für Medikamente, Brillen, Zahnersatz und Therapien können als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
- Pflegekosten: Kosten für ambulante Pflege oder eine Haushaltshilfe aufgrund von Krankheit sind ebenfalls absetzbar.
- Behinderten-Pauschbetrag: Rentner mit einem Grad der Behinderung können einen Pauschbetrag ansetzen, der je nach Grad der Behinderung bis zu 7.400 Euro betragen kann.
- Haushaltshilfe: Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen wie Putzen oder Gartenarbeit können bis zu 4.000 Euro steuerlich geltend gemacht werden.
- Handwerkerleistungen: 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen können abgesetzt werden, maximal 1.200 Euro pro Jahr.
- Spenden: Spenden an gemeinnützige Organisationen können als Sonderausgaben abgesetzt werden.
- Kirchensteuer: Gezahlte Kirchensteuer kann ebenfalls steuerlich berücksichtigt werden.
- Steuerberatungskosten: Kosten für Steuerberater oder Steuersoftware sind absetzbar, sofern sie mit steuerpflichtigen Einkünften zusammenhängen.
- Werbungskosten: Dazu zählen Kosten für Rentenberatung oder Kontoführungsgebühren, die im Zusammenhang mit der Rente stehen.
- Fahrtkosten: Fahrten zu Ärzten oder Therapien können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt werden.
Wie wirkt sich der Grundfreibetrag auf die Steuerlast aus?
Der Grundfreibetrag spielt eine entscheidende Rolle bei der Steuererklärung von Rentnern. Im Jahr 2026 beträgt dieser 12.348 Euro. Das bedeutet, dass Rentner, deren Einkommen unter diesem Betrag liegt, keine Einkommensteuer zahlen müssen. Für Ehepaare gilt der doppelte Betrag von 24.696 Euro. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen über diesen Werten liegt, müssen Rentner Einkommensteuer zahlen. Dies ist besonders relevant für Neurentner, die 84 Prozent ihrer Bruttorente versteuern müssen, während 16 Prozent steuerfrei bleiben.
Die Erhöhung des Grundfreibetrags bietet Rentnern die Möglichkeit, ihre Steuerlast zu optimieren. Es ist wichtig, alle absetzbaren Ausgaben zu berücksichtigen, um das zu versteuernde Einkommen zu minimieren. Wer die steuerlichen Absetzmöglichkeiten kennt und nutzt, kann mehrere hundert bis tausend Euro jährlich sparen.
Welche außergewöhnlichen Belastungen können Rentner absetzen?
Außergewöhnliche Belastungen sind Kosten, die über die zumutbare Belastung hinausgehen und die Rentner steuerlich geltend machen können. Dazu zählen insbesondere Krankheitskosten, die von der Krankenversicherung nicht erstattet werden. Hierzu gehören Eigenanteile für Zahnersatz, Medikamente, Brillen und medizinisch notwendige Behandlungen. Auch Pflegekosten, wie die Kosten für eine ambulante Pflege oder eine Haushaltshilfe, können als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden.
Wie können Rentner von haushaltsnahen Dienstleistungen profitieren?
- Grundfreibetrag 2026: 12.348 Euro
- Neurentner versteuern 84% ihrer Bruttorente
- Maximal absetzbare Handwerkerleistungen: 1.200 Euro
Haushaltsnahe Dienstleistungen sind ein weiterer wichtiger Posten, den Rentner in ihrer Steuererklärung berücksichtigen sollten. Dazu zählen Tätigkeiten wie Putzen, Gartenarbeit oder Pflegeleistungen, die im eigenen Haushalt erbracht werden. Rentner können 20 Prozent der Ausgaben für haushaltsnahe Dienstleistungen von ihrer Steuerschuld abziehen, maximal jedoch 4.000 Euro pro Jahr.
Um diese Steuerermäßigung in Anspruch zu nehmen, müssen die Rechnungen per Überweisung bezahlt werden. Barzahlungen werden nicht anerkannt. Viele Rentner übersehen diese Möglichkeit, obwohl sie im Alltag regelmäßig anfallen und steuerlich erheblich mehr bringen können, als man zunächst vermuten würde.
Was ist bei Handwerkerleistungen zu beachten?
Handwerkerleistungen sind ebenfalls steuerlich absetzbar, jedoch gelten hier spezielle Regelungen. Rentner können 20 Prozent der Arbeitskosten für Handwerkerleistungen absetzen, maximal jedoch 1.200 Euro pro Jahr. Es ist wichtig, dass die Rechnung die Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweist, da nur die Arbeitskosten steuerlich berücksichtigt werden. Die Bezahlung muss ebenfalls per Überweisung oder Kartenzahlung erfolgen.
Diese Regelung gilt für Reparaturen, Renovierungen oder Modernisierungen im eigenen Haushalt. Rentner sollten daher bei der Auswahl von Handwerkern darauf achten, dass sie die entsprechenden Rechnungen korrekt ausstellen, um die Steuerermäßigung in Anspruch nehmen zu können.
Wie können Rentner ihre Steuererklärung optimal vorbereiten?
Eine sorgfältige Vorbereitung der Steuererklärung ist für Rentner von großer Bedeutung. Es empfiehlt sich, alle Belege und Nachweise über das Jahr hinweg zu sammeln und strukturiert aufzubewahren. Insbesondere für Werbungskosten, die über die Werbungskostenpauschale von 102 Euro hinausgehen, sind Nachweise zwingend erforderlich.
Fazit

Die Steuererklärung 2026 bietet Rentnern zahlreiche Möglichkeiten, ihre Steuerlast zu senken. Durch das Absetzen von Krankenversicherungsbeiträgen, Pflegekosten, haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen können Rentner erheblich sparen. Es ist wichtig, alle absetzbaren Posten zu kennen und die entsprechenden Belege sorgfältig zu dokumentieren. Mit einer guten Vorbereitung und dem Wissen um die steuerlichen Absetzmöglichkeiten können Rentner ihre Steuererklärung optimal gestalten und von den finanziellen Vorteilen profitieren.
Häufige Fragen
Welche Ausgaben können Rentner 2026 absetzen?
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für Rentner 2026?
Was sind haushaltsnahe Dienstleistungen?
Wie viel können Rentner für Handwerkerleistungen absetzen?
Was sind außergewöhnliche Belastungen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung 2026 · Foto: Kampus Production / Pexels


