⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 27.08.2026
Wer während seines Urlaubs krank wird, muss nicht automatisch seine Urlaubstage opfern. Hier erfahren Sie, wie Sie Ihre Urlaubstage zurückbekommen können.
- Krankheitstage im Urlaub werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet.
- Ein ärztliches Attest ist notwendig, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
- Urlaubstage müssen nach der Genesung neu beantragt werden.
Die Sommermonate sind für viele Arbeitnehmer die Zeit, in der sie ihren wohlverdienten Urlaub genießen. Doch was passiert, wenn man während dieser Zeit krank wird? Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind klar: Wer während seines Urlaubs arbeitsunfähig erkrankt, muss die betroffenen Urlaubstage nicht opfern. Dies ist besonders wichtig, da der Erholungsanspruch der Arbeitnehmer geschützt werden soll.
Was ist die rechtliche Grundlage?

Die Regelungen zur Rückgabe von Urlaubstagen bei Krankheit im Urlaub sind im Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) verankert. Nach § 9 des Gesetzes werden Tage der Arbeitsunfähigkeit, die durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen sind, nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs krank werden, ihre Urlaubstage nicht verlieren, solange sie die entsprechenden Nachweise erbringen.
Ein wichtiger Punkt ist, dass nicht jede Erkrankung automatisch zur Arbeitsunfähigkeit führt. Daher ist es entscheidend, dass die Krankheit durch einen Arzt attestiert wird. Dies gilt insbesondere für gesetzlich Versicherte, die eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) benötigen, um ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
Wie gehe ich vor, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wenn Sie während Ihres Urlaubs erkranken, sollten Sie umgehend handeln. Zunächst müssen Sie Ihren Arbeitgeber unverzüglich über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren. Dies gilt auch, wenn Sie sich im Ausland befinden. In diesem Fall sollten Sie einen Arzt am Urlaubsort aufsuchen, der Ihnen ein Attest ausstellt. Dieses Attest muss dann Ihrem Arbeitgeber vorgelegt werden, um die Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen.
Zusätzlich müssen Sie die voraussichtliche Dauer Ihrer Erkrankung und Ihre Adresse am Aufenthaltsort mitteilen. Diese Informationen sind wichtig, damit Ihr Arbeitgeber die notwendigen Schritte einleiten kann. Achten Sie darauf, dass die Krankmeldung so schnell wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber eingeht, um Ihren Anspruch auf die Urlaubstage nicht zu gefährden.
Was passiert mit meinen Urlaubstagen?
Obwohl die Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden, bedeutet dies nicht, dass Ihr Urlaub automatisch verlängert wird. Wenn Sie zum ursprünglich vorgesehenen Ende Ihres Urlaubs wieder arbeitsfähig sind, müssen Sie zur Arbeit erscheinen. Die nicht genutzten Urlaubstage müssen dann neu beantragt werden. Dies ist ein wichtiger Punkt, den viele Arbeitnehmer missverstehen.
Ein häufiger Irrtum ist, dass Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs krankgeschrieben sind, einfach länger zu Hause bleiben dürfen. Dies ist nicht der Fall. Die Regelungen sind klar: Sie müssen nach Ihrer Genesung wieder zur Arbeit erscheinen und die Urlaubstage, die Sie aufgrund Ihrer Krankheit nicht nutzen konnten, müssen Sie gesondert beantragen.
Besonderheiten bei Auslandsaufenthalten
Wenn Sie während eines Urlaubs im Ausland erkranken, sollten Sie besonders sorgfältig vorgehen. Die deutsche eAU gilt dort nicht in der gleichen Weise wie im Inland. Daher ist es ratsam, einen Arzt vor Ort aufzusuchen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen zu lassen. Diese Bescheinigung ist entscheidend, um Ihre Arbeitsunfähigkeit nachzuweisen und Ihre Urlaubstage zu sichern.
Zusätzlich müssen Sie Ihren Arbeitgeber über Ihre Rückkehr nach Deutschland informieren, sobald Sie wieder gesund sind. Diese Informationspflicht ist besonders wichtig, um Missverständnisse zu vermeiden und Ihren Anspruch auf die Urlaubstage zu wahren.
Was ist bei längeren Erkrankungen zu beachten?
Bei längeren Erkrankungen kann die Situation komplizierter werden. Wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit nicht antreten können, verlieren Sie Ihre Urlaubstage nicht sofort. Nach der Rechtsprechung können diese in der Regel erst 15 Monate nach Ablauf des jeweiligen Urlaubsjahres verfallen. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Urlaubstage zu einem späteren Zeitpunkt zu nutzen, sofern Sie die entsprechenden Nachweise erbringen.
Es ist jedoch wichtig, die Mitwirkungspflichten des Arbeitgebers zu beachten. Gerade bei längeren Krankheitszeiten sollte im Einzelfall geprüft werden, welche Urlaubstage noch bestehen und wann sie gegebenenfalls verfallen. Eine sorgfältige Dokumentation und Kommunikation mit dem Arbeitgeber sind hier unerlässlich.
Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Arbeitnehmer, die während ihres Urlaubs krank werden, ihre Urlaubstage nicht verlieren, solange sie die erforderlichen Nachweise erbringen. Es ist wichtig, die richtigen Schritte zu unternehmen, um sicherzustellen, dass der Anspruch auf Urlaubstage gewahrt bleibt. Eine rechtzeitige Information des Arbeitgebers und die Vorlage eines ärztlichen Attests sind entscheidend, um die Urlaubstage zurückzubekommen. Achten Sie darauf, dass Sie alle Formalitäten einhalten, um Ihre wertvolle Erholungszeit nicht zu gefährden.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich im Urlaub krank werde?
Wie muss ich meinen Arbeitgeber informieren?
Gilt das auch für Auslandsaufenthalte?
Kann ich meinen Urlaub einfach verlängern?
Was ist, wenn ich vor dem Urlaub krank war?
Quellen: Google News
Symbolbild: Krank im Urlaub: So sichern Sie Ihre Urlaubstage · Foto: Marcelo Verfe / Pexels


