⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 26.08.2026
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs zeigt, dass Arbeitnehmer, die für Dienstreisen ihren Privat-Pkw nutzen, steuerliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn ihnen ein Firmenwagen zur Verfügung steht.
- BFH-Urteil vom 21. Januar 2026
- Privat-Pkw-Nutzung führt zu Verlust von Werbungskosten
- Arbeitgeber sollten Mitarbeiter über Risiken informieren
Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 21. Januar 2026 hat für Aufsehen gesorgt, da es die steuerlichen Rahmenbedingungen für Arbeitnehmer, die ihren Privat-Pkw für Dienstreisen nutzen, erheblich beeinflusst. In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer, der über einen Firmenwagen verfügte, dennoch seinen Privat-Pkw für dienstliche Fahrten verwendet. Das Gericht entschied, dass die damit verbundenen Kosten nicht als Werbungskosten abgezogen werden können, was für viele Arbeitnehmer, die in ähnlichen Situationen sind, erhebliche finanzielle Konsequenzen haben könnte.
Was besagt das Urteil des Bundesfinanzhofs?

Das Urteil des BFH stellt klar, dass Arbeitnehmer, die für Dienstreisen ihren Privat-Pkw nutzen, steuerliche Nachteile in Kauf nehmen müssen, wenn ihnen ein Firmenwagen zur Verfügung steht. Im konkreten Fall hatte der Kläger, der bei der X-AG beschäftigt war, einen Firmenwagen, den er auch privat nutzen durfte. Dennoch entschied er sich, für drei Dienstreisen seinen Privat-Pkw zu verwenden, während seine Ehefrau den Firmenwagen nutzte. Das Gericht stellte fest, dass die Nutzung des Privat-Pkws nicht aus beruflichen Gründen erfolgte, sondern um der Ehefrau die Nutzung des Firmenwagens zu ermöglichen.
Das Urteil hebt hervor, dass die Aufwendungen für Dienstreisen mit dem Privatwagen in der Regel als unangemessen angesehen werden, wenn der Steuerpflichtige über einen Firmenwagen verfügt. Dies bedeutet, dass die Kosten für die Nutzung des Privat-Pkws nicht als Werbungskosten abgezogen werden können, da sie die Lebensführung des Klägers berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen gelten.
Steuerliche Nachteile durch die Nutzung eines Privat-Pkws
Die Entscheidung des BFH hat weitreichende Konsequenzen für Arbeitnehmer, die in der Vergangenheit möglicherweise unbedacht auf ihr Privatfahrzeug zurückgegriffen haben. Die Nutzung eines Privat-Pkws für Dienstreisen kann dazu führen, dass Arbeitnehmer keine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen können. Dies kann insbesondere für Arbeitnehmer, die häufig dienstlich unterwegs sind, zu einem erheblichen finanziellen Nachteil führen.
Arbeitnehmer sollten sich der Risiken bewusst sein, die mit der Nutzung eines Privat-Pkws für Dienstreisen verbunden sind. Insbesondere sollten sie abwägen, ob die Entscheidung für den Privat-Pkw wirklich die wirtschaftlich sinnvollere Option darstellt. In vielen Fällen ist die Nutzung des Firmenwagens die steuerlich vorteilhaftere Wahl, da die Kosten für den Firmenwagen in der Regel vom Arbeitgeber übernommen werden.
Hinweise für Arbeitnehmer
- Urteil des BFH: 21. Januar 2026
- Kläger nutzte Privat-Pkw trotz Firmenwagen
- Werbungskostenabzug abgelehnt
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Dokumentation der Fahrten. Arbeitnehmer sollten alle relevanten Informationen zu den Dienstreisen festhalten, um im Falle einer Steuerprüfung gut vorbereitet zu sein. Dazu gehören unter anderem die gefahrenen Kilometer, der Zweck der Reise und die verwendeten Fahrzeuge. Eine sorgfältige Dokumentation kann helfen, mögliche steuerliche Probleme zu vermeiden.
Die Rolle der Arbeitgeber
Arbeitgeber sind gefordert, ihre Mitarbeiter über die steuerlichen Risiken der Nutzung eines Privat-Pkws für Dienstreisen aufzuklären. Sie sollten darauf hinweisen, dass die Nutzung des Firmenwagens in der Regel die wirtschaftlich sinnvollere und steuerlich vorteilhaftere Option darstellt. Arbeitgeber sollten auch klare Richtlinien für die Nutzung von Firmenwagen und Privat-Pkws für Dienstreisen festlegen, um Missverständnisse zu vermeiden.
Darüber hinaus sollten Unternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter über die entsprechenden Informationen verfügen, um informierte Entscheidungen treffen zu können. Dies kann durch Schulungen oder Informationsveranstaltungen geschehen, die sich mit den steuerlichen Aspekten der Dienstreisen befassen.
Fazit

Das Urteil des Bundesfinanzhofs verdeutlicht, dass die Nutzung eines Privat-Pkws für Dienstreisen in bestimmten Fällen steuerliche Nachteile mit sich bringen kann. Arbeitnehmer sollten sich der Risiken bewusst sein und im Zweifelsfall die Nutzung des Firmenwagens in Betracht ziehen. Arbeitgeber sind gefordert, ihre Mitarbeiter über diese Thematik aufzuklären, um unangemessene Kosten zu vermeiden und die steuerliche Situation zu optimieren.
Häufige Fragen
Was besagt das Urteil des Bundesfinanzhofs?
Welche steuerlichen Nachteile ergeben sich aus der Nutzung eines Privat-Pkws?
Wie sollten Arbeitnehmer bei Dienstreisen verfahren?
Was müssen Arbeitgeber beachten?
Wie kann man Fahrtkosten für Dienstreisen dokumentieren?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuerliche Aspekte der Dienstreisen · Foto: Ono Kosuki / Pexels


