⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 01.07.2026
In Österreich sind Nebenjobs ein beliebter Weg, zusätzliches Einkommen zu generieren. Doch was ist steuerfrei erlaubt und welche Regelungen müssen beachtet werden?
- Geringfügige Beschäftigung bis 551,10 Euro monatlich
- Steuerfreies Einkommen bis 13.539 Euro jährlich
- Einkommen über 14.769 Euro erfordert Steuererklärung
In Österreich sind Nebenjobs ein beliebter Weg, zusätzliches Einkommen zu generieren. Doch was ist steuerfrei erlaubt und welche Regelungen müssen beachtet werden? Im Jahr 2026 gelten spezifische Grenzen und Vorschriften, die für Arbeitnehmer und Selbstständige von Bedeutung sind. Dieser Artikel beleuchtet die wichtigsten Aspekte rund um das Thema Nebenjob in Österreich und gibt wertvolle Hinweise für alle, die sich in diesem Bereich bewegen.
Was ist ein Nebenjob in Österreich?

Ein Nebenjob in Österreich bezeichnet jede Art von Beschäftigung, die zusätzlich zu einem Hauptberuf ausgeübt wird. Dies kann sowohl eine geringfügige Anstellung als auch selbstständige Tätigkeiten umfassen. Die Regelungen für Nebenjobs sind vor allem im Sozialversicherungsrecht und im Steuerrecht verankert. Ein zentraler Aspekt ist die Geringfügigkeitsgrenze, die für 2026 bei 551,10 Euro pro Monat liegt. Verdient man mehr, wird man sozialversicherungspflichtig und muss entsprechende Beiträge leisten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass das Einkommen aus einem Nebenjob nicht automatisch steuerfrei ist. Die steuerlichen Regelungen unterscheiden sich je nach Art der Beschäftigung und der Höhe des Einkommens. Arbeitnehmer sollten sich daher genau informieren, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden.
Steuerfreies Einkommen und Geringfügigkeitsgrenze
In Österreich können Arbeitnehmer bis zu 13.539 Euro pro Jahr steuerfrei verdienen. Diese Grenze gilt für selbstständige Einkünfte und Nebenjobs. Bei einem Einkommen, das diese Grenze überschreitet, ist eine Einkommensteuererklärung erforderlich. Für 2026 liegt die Grenze für die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung bei 14.769 Euro. Dies bedeutet, dass Arbeitnehmer, die mit ihrem Gesamteinkommen über diesen Betrag kommen, bis zum 30. April des Folgejahres eine Steuererklärung abgeben müssen.
Die Geringfügigkeitsgrenze ist besonders relevant für geringfügig Beschäftigte. Verdient man in einem geringfügigen Job weniger als 551,10 Euro pro Monat, bleibt man von der Sozialversicherungspflicht befreit. Allerdings ist man in diesem Fall nur unfallversichert und hat keinen Anspruch auf Krankengeld oder Pensionszeiten aus diesem Job.
Regelungen für mehrere Nebenjobs
- Geringfügigkeitsgrenze: 551,10 Euro pro Monat
- Steuerfreies Einkommen: bis 13.539 Euro pro Jahr
- Jahresgrenze für Steuerpflicht: 14.769 Euro
Wer mehrere geringfügige Jobs hat, sollte besonders vorsichtig sein. Alle Einkommen aus diesen Beschäftigungen werden zusammengerechnet. Sobald die Summe von 551,10 Euro pro Monat überschritten wird, wird man rückwirkend sozialversicherungspflichtig. Dies kann zu unerwarteten Nachzahlungen führen, die viele Arbeitnehmer nicht einkalkuliert haben. Daher ist es ratsam, alle Einkünfte regelmäßig zu überprüfen und gegebenenfalls rechtzeitig zu handeln.
Zusätzlich müssen Arbeitnehmer, die neben einem Hauptjob einen weiteren Job annehmen, darauf achten, dass sie die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen nicht überschreiten. Dies kann insbesondere dann problematisch werden, wenn der Hauptjob bereits hohe Anforderungen an die Arbeitszeit stellt.
Steuerliche Behandlung von freien Dienstverträgen
Freie Dienstverträge gelten steuerrechtlich als selbstständige Tätigkeiten. Einkünfte aus einem freien Dienstvertrag müssen bis zu einem Betrag von 730 Euro jährlich nicht beim Finanzamt angegeben werden. Liegt der Gewinn jedoch über dieser Grenze, muss dieser in voller Höhe angegeben werden, wobei nur der Teil, der 730 Euro übersteigt, steuerpflichtig ist. Ab einem Gewinn von mehr als 1.460 Euro im Kalenderjahr ist dieser gemeinsam mit den Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis voll steuerpflichtig.
Arbeitnehmer, die einen freien Dienstvertrag haben, sollten sich bewusst sein, dass auch hier die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Eine Nachforderung kann jedoch erfolgen, wenn das Gesamteinkommen aus dem freien Dienstvertrag und dem Arbeitsverhältnis die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Wichtige Hinweise für Arbeitnehmer
Ein wichtiger Aspekt für Arbeitnehmer ist die Information des Arbeitgebers über einen Nebenjob. Auch wenn keine gesetzliche Meldepflicht besteht, ist es ratsam, den Arbeitgeber zu informieren, um mögliche Konflikte zu vermeiden. Insbesondere bei Konkurrenzverboten kann dies entscheidend sein. Arbeitgeber haben das Recht, einen Nebenjob zu untersagen, wenn er die Leistung im Hauptjob beeinträchtigt oder gegen vertragliche Vereinbarungen verstößt.
Ein weiterer Punkt ist die Dokumentation aller Einnahmen und Ausgaben. Wer nebenberuflich tätig ist, sollte alle Belege sorgfältig aufbewahren, um im Falle einer Steuerprüfung alle notwendigen Nachweise erbringen zu können. Dies gilt insbesondere für selbstständige Tätigkeiten, bei denen die Nachweispflicht höher ist.
Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Nebenjobs in Österreich eine attraktive Möglichkeit bieten, zusätzliches Einkommen zu generieren. Es ist jedoch wichtig, die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen zu beachten. Arbeitnehmer sollten sich über die Geringfügigkeitsgrenze und die steuerfreien Einkommensgrenzen informieren, um unerwartete Nachzahlungen zu vermeiden. Eine sorgfältige Dokumentation und die rechtzeitige Information des Arbeitgebers sind ebenfalls entscheidend, um mögliche Konflikte zu vermeiden und die Vorteile eines Nebenjobs voll auszuschöpfen.
Häufige Fragen
Was ist die Geringfügigkeitsgrenze in Österreich?
Wie viel kann ich steuerfrei verdienen?
Was passiert, wenn ich mehrere Nebenjobs habe?
Muss ich meinen Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren?
Wie wird das Einkommen aus einem freien Dienstvertrag besteuert?
Quellen: Google News
Symbolbild: Nebenjob in Österreich: Wichtige Informationen · Foto: Liudmyla Shalimova / Pexels


