⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 26.06.2026
In Rheinland-Pfalz stellen sich viele Schüler und Studenten die Frage, ob sie bei Ferienjobs steuerpflichtig sind. Hier sind die wichtigsten Informationen zu Steuern und Rückerstattungen.
- Schüler und Studenten sind steuerpflichtig bei Überschreitung bestimmter Einkommensgrenzen.
- Lohnsteuer wird oft abgezogen, kann aber zurückerstattet werden.
- Wichtige Freibeträge und Steuerklassen sind zu beachten.
In Rheinland-Pfalz nutzen viele Schüler und Studenten die Sommerferien, um erste Berufserfahrungen zu sammeln und ihr Taschengeld aufzubessern. Doch bei der Aufnahme eines Ferienjobs stellen sich oft Fragen zur Steuerpflicht. Grundsätzlich gilt: Auch Schüler und Studenten sind steuerpflichtig, wenn sie Einkommen erzielen. Die entscheidende Frage ist, ab wann genau Steuern auf den Lohn eines Ferienjobs anfallen.
Wann müssen Schüler Steuern zahlen?

Die Steuerpflicht für Schüler und Studenten in Rheinland-Pfalz hängt von der Höhe des Einkommens ab. Verdienen sie mehr als 1.402 Euro im Monat oder 46,83 Euro pro Tag, fällt in der Steuerklasse I Lohnsteuer an. Arbeitgeber sind verpflichtet, diese Lohnsteuer sowie gegebenenfalls Kirchensteuer abzuziehen. Ein Beispiel verdeutlicht dies: Ein 18-jähriger Schüler, der im Juli und August 2025 monatlich 1.500 Euro brutto verdient, hat einen Lohnsteuerabzug von insgesamt 26,50 Euro für zwei Monate.
Wie funktioniert die Rückerstattung der Lohnsteuer?
Die Rückerstattung der Lohnsteuer erfolgt, wenn das gesamte Jahreseinkommen unter dem steuerlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt. In diesem Fall wird die einbehaltene Lohnsteuer in voller Höhe zurückgezahlt. Dies ist besonders wichtig für Schüler und Studenten, die häufig nur für kurze Zeit arbeiten und daher in der Regel unter diesem Freibetrag bleiben. Um die Rückerstattung zu erhalten, müssen sie eine Steuererklärung abgeben, die schnell und unkompliziert über das Online-Portal „Mein ELSTER“ erstellt werden kann.
Ein weiterer Aspekt, den es zu beachten gilt, ist, dass Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung das Gehalt auf das gesamte Jahr hochrechnen müssen. Dies kann dazu führen, dass Schüler auf dem Papier schnell über der Freigrenze landen und somit Lohnsteuer fällig wird, obwohl sie am Jahresende tatsächlich keine Steuerpflicht haben. Daher ist es ratsam, die Steuererklärung abzugeben, um zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuerhalten.
Was benötigen Arbeitgeber von Schülern?
- Verdienstgrenze: 1.402 Euro pro Monat
- Jahresfreibetrag: 12.348 Euro für Singles
- Lohnsteuerabzug: Beispiel 26,50 Euro für 1.500 Euro brutto
Zu Beginn des Arbeitsverhältnisses müssen Schüler und Studenten dem Arbeitgeber ihre Identifikationsnummer und das Geburtsdatum mitteilen. Zudem müssen sie angeben, ob es sich um das Haupt- oder Nebenarbeitsverhältnis handelt. Diese Informationen sind notwendig, damit der Arbeitgeber die individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmale abrufen und die eventuell abzuziehende Lohnsteuer korrekt ermitteln kann. Sollte auf die Einkünfte auch Sozialversicherungsbeiträge fällig werden, benötigt der Arbeitgeber zudem die Sozialversicherungsnummer.
Es ist wichtig, dass Schüler und Studenten sich im Vorfeld über die steuerlichen Regelungen informieren, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Insbesondere sollten sie sich darüber im Klaren sein, dass bei mehreren Ferienjobs alle Einkünfte zusammengerechnet werden müssen. Überschreiten sie dadurch den Grundfreibetrag, fällt Einkommensteuer an.
Steuerliche Regelungen und Freibeträge
Die steuerlichen Regelungen für Schüler und Studenten in Rheinland-Pfalz sind klar definiert. Wer im gesamten Jahr unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro bleibt, zahlt keine Einkommensteuer. Dies gilt auch für die Kombination von mehreren Ferienjobs oder Nebenjobs. Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass es sich für Schüler und Studenten lohnt, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn sie gesetzlich nicht immer verpflichtet sind, dies zu tun. So können sie sich die einbehaltene Lohnsteuer zurückholen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass die Abgabefrist für Steuererklärungen in der Regel bis zum 31. Juli des Folgejahres gilt. Wer seine Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellen lässt, hat bis zum 28./29. Februar des übernächsten Jahres Zeit. Dies gibt Schülern und Studenten die Möglichkeit, ihre Steuererklärung in Ruhe vorzubereiten und alle notwendigen Unterlagen zu sammeln.
Fazit

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass Schüler und Studenten in Rheinland-Pfalz bei Ferienjobs grundsätzlich steuerpflichtig sind, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten. Die gute Nachricht ist, dass viele von ihnen durch die Abgabe einer Steuererklärung die einbehaltene Lohnsteuer zurückerhalten können. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die steuerlichen Regelungen zu informieren und die notwendigen Schritte zur Rückerstattung einzuleiten. So können Schüler und Studenten nicht nur wertvolle Berufserfahrungen sammeln, sondern auch finanziell von ihrem Ferienjob profitieren.
Häufige Fragen
Wann müssen Schüler Steuern auf ihren Ferienjob zahlen?
Wie funktioniert die Rückerstattung der Lohnsteuer?
Was ist der Grundfreibetrag für 2026?
Welche Informationen benötigt der Arbeitgeber von Schülern?
Was passiert, wenn Schüler mehrere Ferienjobs haben?
Quellen: Google News
Symbolbild: Schüler bei der Arbeit im Ferienjob · Foto: Mikhail Nilov / Pexels


