StartSteuern & RechtSteuerberatung: Lohnsteuerhilfevereine ab September ohne

Steuerberatung: Lohnsteuerhilfevereine ab September ohne

Transparenzhinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 31.08.2026

Ab dem 1. September 2026 entfällt die Einkommensgrenze für die Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine. Dies eröffnet vielen Steuerzahlern neue Möglichkeiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Lohnsteuerhilfevereine dürfen künftig ohne Einkommensgrenzen beraten.
  • Die Reform betrifft vor allem Arbeitnehmer und Rentner mit zusätzlichen Einkünften.
  • Beratung bleibt ausgeschlossen für Selbstständige und Gewerbetreibende.

Ab dem 1. September 2026 wird die Steuerberatung für viele Arbeitnehmer und Rentner deutlich einfacher. Die Lohnsteuerhilfevereine dürfen dann ohne Einkommensgrenzen beraten, was eine bedeutende Erleichterung für zahlreiche Steuerzahler darstellt. Diese Reform, die im Juni 2026 vom Bundesrat beschlossen wurde, schafft neue Möglichkeiten für Menschen mit zusätzlichen Einkünften, die bisher von der Beratung ausgeschlossen waren.

Was sind Lohnsteuerhilfevereine?

Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine
Symbolbild: Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine · Foto: RDNE Stock project / Pexels

Lohnsteuerhilfevereine sind Organisationen, die ihren Mitgliedern bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung helfen. Sie bieten Unterstützung bei der Prüfung von Steuerbescheiden, der Kommunikation mit dem Finanzamt und der Einlegung von Einsprüchen. Im Gegensatz zu Steuerberatern, die auf Honorarbasis arbeiten, zahlen Mitglieder in der Regel einen jährlichen Mitgliedsbeitrag sowie eine einmalige Aufnahmegebühr. Dies macht die Mitgliedschaft oft zu einer kostengünstigeren Alternative für viele Steuerzahler.

American Express Green Card

Die bisherigen Einkommensgrenzen

Bislang durften Lohnsteuerhilfevereine nur Mitglieder beraten, deren Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten oder Unterhaltsleistungen stammten. Wenn jedoch zusätzliche Einkünfte, sogenannte Überschusseinkünfte, hinzukamen, galten strenge Obergrenzen: 18.000 Euro für Alleinstehende und 36.000 Euro für Ehepaare. Wer diese Grenzen überschritt, musste sich in der Regel an einen Steuerberater wenden, was oft mit höheren Kosten verbunden war.

Die Neuerungen ab September 2026

Mit der neuen Regelung fallen diese Einkommensgrenzen vollständig weg. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer und Rentner auch dann Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins werden oder bleiben können, wenn ihre zusätzlichen Einkünfte über den bisherigen Beträgen liegen. Diese Änderung betrifft insbesondere Personen, die Einkünfte aus Vermietung, Kapitalanlagen oder privaten Veräußerungsgeschäften erzielen. Die Neuregelung schafft somit mehr Flexibilität und Sicherheit für viele Steuerzahler.

Wer profitiert von der Reform?

Fakten auf einen Blick

  • Änderung tritt am 1. September 2026 in Kraft
  • Einkommensgrenzen für Lohnsteuerhilfevereine fallen weg
  • Gilt nur für Überschusseinkünfte, nicht für Gewinneinkünfte

Die Reform eröffnet vielen Menschen, die bislang aufgrund ihrer Einkünfte von der Beratung ausgeschlossen waren, neue Möglichkeiten. Besonders Rentner mit Mieteinnahmen oder Arbeitnehmer mit Wertpapierdepots können nun leichter professionelle Hilfe in Anspruch nehmen. Diese Erleichterung ist besonders relevant in Zeiten von Inflation und steigenden Lebenshaltungskosten, da viele Menschen zusätzliche Einkünfte benötigen, um ihren Lebensstandard zu halten.

Grenzen der Neuregelung

Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die erweiterte Beratungsbefugnis nur für Überschusseinkünfte gilt. Gewinneinkünfte, die aus einer gewerblichen, freiberuflichen oder land- und forstwirtschaftlichen Tätigkeit stammen, sind weiterhin von der Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine ausgeschlossen. Dies bedeutet, dass Selbstständige und Gewerbetreibende weiterhin auf die Dienste von Steuerberatern angewiesen sind, was für diese Gruppen eine zusätzliche finanzielle Belastung darstellen kann.

Praktische Hinweise für Steuerzahler

Tipp: Steuerzahler, die für das Jahr 2025 noch eine Steuererklärung über einen Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen möchten, sollten sich bewusst sein, dass die reguläre Abgabefrist für die Steuererklärung 2025 bereits am 31. Juli 2026 endet. Wer bis dahin nicht bereits wirksam steuerlich beraten ist, sollte deshalb nicht auf die Reform spekulieren. Es ist ratsam, sich rechtzeitig um Unterstützung zu kümmern, um mögliche Fristen einzuhalten.

Fazit

Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine
Symbolbild: Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels

Die bevorstehende Reform der Lohnsteuerhilfevereine ab dem 1. September 2026 stellt einen bedeutenden Fortschritt für viele Steuerzahler dar. Durch den Wegfall der Einkommensgrenzen wird eine breitere Beratung ermöglicht, die insbesondere Arbeitnehmer und Rentner mit zusätzlichen Einkünften zugutekommt. Diese Neuerung könnte in einer Zeit, in der finanzielle Sicherheit für viele Menschen von großer Bedeutung ist, entscheidend sein. Es bleibt jedoch wichtig, die spezifischen Grenzen der Neuregelung zu beachten und rechtzeitig aktiv zu werden, um von den Vorteilen zu profitieren.

Häufige Fragen

Was ändert sich ab September 2026 für Lohnsteuerhilfevereine?
Ab dem 1. September 2026 dürfen Lohnsteuerhilfevereine ohne Einkommensgrenzen beraten, was vielen Steuerzahlern zugutekommt.
Wer profitiert von der neuen Regelung?
Vor allem Arbeitnehmer und Rentner mit zusätzlichen Einkünften aus Vermietung oder Kapitalanlagen profitieren von der erweiterten Beratungsbefugnis.
Gilt die Regelung auch für Selbstständige?
Nein, die Regelung gilt nicht für Selbstständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende, die weiterhin auf Steuerberater angewiesen sind.
Wie funktioniert die Mitgliedschaft in einem Lohnsteuerhilfeverein?
Mitglieder zahlen einen jährlichen Beitrag und eine einmalige Aufnahmegebühr, erhalten dafür umfassende Unterstützung bei der Steuererklärung.
Was sind Überschusseinkünfte?
Überschusseinkünfte sind Einnahmen aus Vermietung, Kapitalvermögen oder privaten Veräußerungsgeschäften, die nicht aus selbstständiger Arbeit stammen.

Quellen: Google News

Symbolbild: Beratung durch Lohnsteuerhilfevereine · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels

Sebastian Stehle
Sebastian Stehlehttps://finanz-echo.de
Sebastian Stehle beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit den Aktien- und Kapitalmärkten. Bei Finanz-Echo schreibt er über Börsentrends, Unternehmenszahlen und wirtschaftliche Entwicklungen und legt dabei Wert darauf, komplexe Zusammenhänge verständlich aufzubereiten. Sein Ziel ist es, Leserinnen und Lesern eine solide Grundlage für eigene Entscheidungen zu geben – ohne reißerische Versprechen.
RELATED ARTICLES

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

American Express Green Card

Most Popular