⏱ 5 Min. Lesezeit · Stand: 03.08.2026
Rentner müssen für ihre Steuererklärung keine Bescheinigung über bezogene Altersrenten mehr anfordern. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten direkt an das Finanzamt.
- Rentenbescheinigung nicht mehr nötig
- Automatische Datenübertragung seit 2019
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende
Die steuerlichen Anforderungen für Rentner haben sich in den letzten Jahren erheblich verändert. Ein zentraler Aspekt ist, dass Rentner keine separate Bescheinigung über ihre bezogenen Altersrenten mehr anfordern müssen. Diese Neuerung, die seit 2019 in Kraft ist, erleichtert den Prozess der Steuererklärung erheblich. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) übermittelt alle relevanten Daten direkt an das zuständige Finanzamt, was für viele Rentner eine erhebliche Erleichterung darstellt.
Was ist die Rentenbescheinigung?

Die Rentenbescheinigung, offiziell als „Information über die Meldung an die Finanzverwaltung“ bezeichnet, war früher ein notwendiges Dokument für Rentner, um ihre Einkünfte aus der gesetzlichen Rente in der Steuererklärung anzugeben. Diese Bescheinigung gab einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das entsprechende Jahr von der Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden. Seit der Einführung der automatischen Datenübertragung ist dieses Dokument jedoch nicht mehr erforderlich.
Die DRV Nordbayern hat in einer aktuellen Pressemitteilung darauf hingewiesen, dass Rentner, die die Bescheinigung einmal beantragt haben, diese künftig automatisch zugeschickt bekommen. Dies geschieht in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende Februar des Folgejahres. Für das Steuerjahr 2025, das im Jahr 2026 erklärt wird, wird die Bescheinigung also im Jahr 2026 versendet.
Automatische Datenübertragung: Ein großer Vorteil für Rentner
Die automatische Datenübertragung hat für Rentner viele Vorteile. Sie müssen nicht mehr selbst aktiv werden, um ihre Renteneinkünfte in der Steuererklärung anzugeben. Dies spart Zeit und Nerven, da lange Wartezeiten am Telefon oder das Ausfüllen von Formularen entfallen. Die DRV übermittelt alle notwendigen Informationen direkt an das Finanzamt, was den gesamten Prozess erheblich vereinfacht.
Ein weiterer Vorteil ist, dass Rentner sich nicht mehr um die Fristen für die Beantragung der Bescheinigung kümmern müssen. Die DRV stellt sicher, dass alle relevanten Daten rechtzeitig an die Finanzverwaltung übermittelt werden, sodass Rentner sich auf andere wichtige Aspekte ihrer Finanzen konzentrieren können.
Wann muss eine Steuererklärung abgegeben werden?
Rentner sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Jeder Euro, der über diesen Betrag hinausgeht, muss versteuert werden. Dies betrifft nicht nur die gesetzlichen Renten, sondern auch andere Einkünfte, wie beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Die Regelung zur Abgabe der Steuererklärung ist besonders relevant, da viele Rentner durch die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2026 möglicherweise erstmals über diesen Grundfreibetrag rutschen. Dies könnte dazu führen, dass sie steuerpflichtig werden und eine Steuererklärung abgeben müssen.
Was passiert bei verspäteter Abgabe der Steuererklärung?
- Datum: 03.08.2026
- Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende
- Rentenbescheinigung nicht mehr erforderlich seit 2019
Wer die Frist zur Abgabe der Steuererklärung versäumt, muss mit einem Verspätungszuschlag rechnen. Dieser beträgt 0,25 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer, mindestens jedoch 25 Euro pro angefangenem Monat. Bei einer verspäteten Abgabe im August 2026 könnte dies bereits zu einem Zuschlag von mindestens 325 Euro führen, was für viele Rentner eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.
Zusätzlich können Nachzahlungszinsen anfallen, die die finanzielle Situation weiter belasten. Daher ist es für Rentner wichtig, sich rechtzeitig um ihre Steuererklärung zu kümmern und die Fristen im Blick zu behalten.
Die nachgelagerte Besteuerung von Renten
Die Besteuerung von Renten erfolgt in Deutschland nach dem Prinzip der nachgelagerten Besteuerung. Dies bedeutet, dass die Beiträge zur Altersversorgung während der Ansparphase steuerfrei sind, die Renteneinkünfte jedoch später voll versteuert werden müssen. Diese Regelung gilt nicht nur für gesetzliche Altersrenten, sondern auch für Renten wegen Erwerbsminderung sowie Hinterbliebenenrenten.
Die DRV informiert in ihrer Broschüre „Versicherte und Rentner: Informationen zum Steuerrecht“ über die Details der Besteuerung. Rentner sollten sich bewusst sein, dass sie auch bei einer geringen Rente unter Umständen steuerpflichtig werden können, wenn sie zusätzliche Einkünfte erzielen.
Praktische Tipps für Rentner
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, die eigenen Einkünfte genau im Blick zu behalten. Wer neben der Rente noch andere Einkünfte hat, sollte diese in die Berechnung des zu versteuernden Einkommens einbeziehen, um böse Überraschungen zu vermeiden.
Fazit

Die Änderungen bei der Steuererklärung für Rentner bringen erhebliche Erleichterungen mit sich. Die automatische Datenübertragung der Renteninformationen an das Finanzamt spart Zeit und Aufwand. Dennoch bleibt es wichtig, die eigenen Einkünfte im Blick zu behalten und die Fristen zur Abgabe der Steuererklärung einzuhalten, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Rentner sollten sich gut informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch nehmen, um ihre steuerlichen Pflichten korrekt zu erfüllen.
Häufige Fragen
Warum brauchen Rentner keine Bescheinigung mehr?
Was ist der Grundfreibetrag für 2025?
Wie beantrage ich die Rentenbescheinigung?
Was passiert, wenn ich keine Steuererklärung abgebe?
Wie wird die Rente besteuert?
Quellen: Google News
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels


