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Steuererklärung für Rentner: Bescheinigung nicht mehr nötig

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⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 08.09.2026

Rentner in Deutschland profitieren von einer Erleichterung bei der Steuererklärung: Die Bescheinigung über die bezogene Rente ist nicht mehr erforderlich, da alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Rentenbezugsbescheinigung nicht mehr erforderlich
  • Datenübermittlung an das Finanzamt automatisiert
  • Steuererklärungspflicht bei Überschreitung des Grundfreibetrags

Rentner in Deutschland stehen vor einer wesentlichen Erleichterung bei der Abgabe ihrer Steuererklärung. Die Deutsche Rentenversicherung hat bekannt gegeben, dass die Bescheinigung über die bezogene Rente nicht mehr erforderlich ist. Diese Änderung, die seit 2019 in Kraft ist, bedeutet, dass alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt übermittelt werden. Dies reduziert den administrativen Aufwand für Rentner erheblich und vereinfacht den Prozess der Steuererklärung.

Was ist die Rentenbezugsbescheinigung?

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: SHVETS production / Pexels

Die Rentenbezugsbescheinigung war ein Dokument, das Rentner von der Deutschen Rentenversicherung anforderten, um ihre bezogene Rente für die Steuererklärung nachzuweisen. Diese Bescheinigung enthielt alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für die Berechnung der Einkommensteuer notwendig waren. Bis zur Einführung der automatischen Datenübermittlung war es für viele Rentner üblich, diese Bescheinigung zu beantragen, um sicherzustellen, dass ihre Einkünfte korrekt erfasst wurden.

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Mit der automatischen Datenübermittlung entfällt die Notwendigkeit, diese Bescheinigung zu beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt nun alle relevanten Informationen direkt an das zuständige Finanzamt. Dies bedeutet, dass Rentner ihre Daten nicht mehr manuell in die Steuererklärung eintragen müssen, insbesondere nicht in die Anlage R und den Altersvorsorgeaufwand.

Automatische Datenübermittlung an das Finanzamt

Die Einführung der automatischen Datenübermittlung hat den Prozess der Steuererklärung für Rentner erheblich vereinfacht. Seit 2019 werden alle relevanten Daten über die gesetzliche Rente direkt an das Finanzamt übermittelt. Dies stellt sicher, dass alle Informationen rechtzeitig und korrekt an die Finanzbehörden gelangen. Die Deutsche Rentenversicherung hat diese Maßnahme ergriffen, um den administrativen Aufwand für Rentner zu minimieren und um sicherzustellen, dass die Steuererklärungen effizienter bearbeitet werden können.

Die Rentner müssen sich somit nicht mehr um die Beantragung der Bescheinigung kümmern, was besonders für ältere Menschen eine erhebliche Erleichterung darstellt. Die Datenübermittlung erfolgt automatisch, sodass Rentner sich auf andere wichtige Aspekte ihrer Finanzen konzentrieren können.

Steuererklärungspflicht für Rentner

Fakten auf einen Blick

  • Bescheinigung über bezogene Rente nicht mehr nötig
  • Automatische Datenübermittlung seit 2019
  • Grundfreibetrag 2025: 12.096 Euro für Alleinstehende

Trotz der automatischen Datenübermittlung sind viele Rentner weiterhin verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Dies gilt insbesondere, wenn das zu versteuernde Einkommen den jährlichen Grundfreibetrag übersteigt. Für das Jahr 2025 liegt dieser Grundfreibetrag für Alleinstehende bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro. Wer mit seinem Einkommen, einschließlich der Rente, über diesen Beträgen liegt, muss eine Steuererklärung einreichen.

Die nachgelagerte Besteuerung von Renten, die seit der Verabschiedung des Alterseinkünftegesetzes im Jahr 2005 gilt, bedeutet, dass Rentner ihre Einkünfte versteuern müssen, sobald sie den Grundfreibetrag überschreiten. Dies betrifft nicht nur die gesetzliche Altersrente, sondern auch Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Hinterbliebenenrenten.

Wann ist die Bescheinigung dennoch nützlich?

Obwohl die Rentenbezugsbescheinigung nicht mehr zwingend erforderlich ist, kann sie in bestimmten Fällen dennoch nützlich sein. Beispielsweise kann sie hilfreich sein, wenn Rentner mithilfe eines Steuerprogramms, wie Elster, ihre mögliche Rückerstattung vorab berechnen möchten. In solchen Fällen kann das Eintragen der Daten aus der Bescheinigung die Berechnung erleichtern, auch wenn es nicht notwendig ist.

Die Bescheinigung ist kostenlos und kann über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung angefordert werden. Rentner, die die Bescheinigung für eine Hinterbliebenenrente benötigen, müssen die Versicherungsnummer des Verstorbenen angeben. Die Bescheinigung gibt einen Überblick über alle steuerrechtlich relevanten Beträge, die für das entsprechende Jahr automatisch von der gesetzlichen Rentenversicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden.

Wie beantrage ich die Bescheinigung?

Für Rentner, die dennoch eine Rentenbezugsbescheinigung benötigen, ist der Antrag einfach. Die Bescheinigung kann kostenlos über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Hierbei ist es wichtig, die persönliche Rentenversicherungsnummer anzugeben. Die Bescheinigung kann jedoch erst im Jahr nach dem Jahr ausgestellt werden, für das die Rentner ihre Steuern erklären wollen.

Ein weiterer Vorteil ist, dass Rentner, die die Bescheinigung einmal beantragt haben, diese in den Folgejahren automatisch zugeschickt bekommen. Die Deutsche Rentenversicherung hat diesen Service eingeführt, um den administrativen Aufwand für Rentner zu minimieren. Die Bescheinigung wird in der Regel zwischen Mitte Januar und Ende Februar zugesendet.

Fazit

Rentner bei der Steuererklärung
Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Kampus Production / Pexels

Die Änderungen in der Handhabung der Rentenbezugsbescheinigung stellen einen bedeutenden Fortschritt für Rentner dar. Durch die automatische Datenübermittlung an das Finanzamt wird der Prozess der Steuererklärung erheblich vereinfacht. Rentner sollten sich jedoch bewusst sein, dass sie weiterhin verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben, wenn ihr Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Die Möglichkeit, eine Bescheinigung anzufordern, bleibt bestehen, ist jedoch nicht mehr zwingend erforderlich. Dies spart Zeit und Aufwand und ermöglicht es Rentnern, sich auf wichtigere Aspekte ihrer Finanzen zu konzentrieren.

Häufige Fragen

Warum ist die Bescheinigung nicht mehr nötig?
Die Deutsche Rentenversicherung übermittelt alle relevanten Daten automatisch an das Finanzamt, wodurch die Bescheinigung überflüssig wird.
Was müssen Rentner bei der Steuererklärung beachten?
Rentner müssen eine Steuererklärung abgeben, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt.
Wie hoch ist der Grundfreibetrag für 2025?
Der Grundfreibetrag für Alleinstehende liegt 2025 bei 12.096 Euro und für Verheiratete bei 24.192 Euro.
Wie beantrage ich die Bescheinigung, falls ich sie benötige?
Die Bescheinigung kann kostenlos über den Online-Service der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden.
Wann wird die Bescheinigung zugeschickt?
Die Bescheinigung wird im Jahr nach dem Jahr, für das die Steuererklärung abgegeben wird, automatisch zugeschickt.

Quellen: Google News

Symbolbild: Rentner bei der Steuererklärung · Foto: Vitaly Gariev / Pexels

Markus Brandt
Markus Brandt
Markus Brandt verfolgt die Entwicklungen rund um Digitalisierung, Fintech und Kryptowährungen. Er ordnet neue Trends ein und erklärt, was hinter aktuellen Schlagworten wirklich steckt – mit einem gesunden Maß an Skepsis. Sein Anspruch ist es, Chancen und Risiken gleichermaßen darzustellen, statt einseitig zu begeistern oder zu warnen.
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