StartSteuern & RechtBFH-Urteil: Freiberufler verlieren Ist-Besteuerung bei

BFH-Urteil: Freiberufler verlieren Ist-Besteuerung bei

Transparenzhinweis: Die Inhalte dieses Beitrags wurden ganz oder teilweise mit künstlicher Intelligenz (KI) erzeugt und vor der Veröffentlichung redaktionell geprüft.

⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 09.09.2026

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2026 hat weitreichende Konsequenzen für Freiberufler, die freiwillig Bücher führen. Diese verlieren die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen.

Das Wichtigste in Kürze

  • BFH bestätigt Verlust der Ist-Besteuerung bei freiwilliger Buchführung
  • Urteil betrifft alle Freiberufler, die bilanzieren
  • Liquiditätsvorteil der Ist-Besteuerung entfällt

Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2026 hat für viele Freiberufler in Deutschland weitreichende Konsequenzen. In dem Urteil mit dem Aktenzeichen V R 16/24 wurde entschieden, dass Freiberufler, die freiwillig Bücher führen, die Ist-Besteuerung nicht in Anspruch nehmen können. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Angehörige freier Berufe, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.

Was ist die Ist-Besteuerung?

Freiberufler bei der Buchführung
Symbolbild: Freiberufler bei der Buchführung · Foto: Pavel Danilyuk / Pexels

Die Ist-Besteuerung ist eine Regelung im Umsatzsteuergesetz, die es bestimmten Unternehmern ermöglicht, die Umsatzsteuer erst dann abzuführen, wenn sie tatsächlich Zahlung erhalten haben. Dies stellt einen erheblichen Liquiditätsvorteil dar, da die Steuerlast nicht sofort bei Leistungserbringung, sondern erst bei Zahlungseingang fällig wird. Für Freiberufler, die häufig mit langen Zahlungsfristen konfrontiert sind, kann dies entscheidend sein.

American Express Green Card

Das Urteil im Detail

Im konkreten Fall handelte es sich um eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die ihren Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte. Das Finanzamt hatte die Genehmigung zur Ist-Besteuerung widerrufen, da die Partnerschaft die Umsatzgrenze nach § 20 UStG überschritt und freiwillig Bücher führte. Der BFH bestätigte diese Entscheidung und stellte klar, dass die Ist-Besteuerung nicht für freiwillig bilanzierende Freiberufler gilt.

Warum ist das Urteil wichtig?

Fakten auf einen Blick

  • Urteil vom 16. April 2026
  • BFH-Urteil: V R 16/24
  • Freiwillige Buchführung führt zum Verlust der Ist-Besteuerung

Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Planung von Freiberuflern. Viele von ihnen hatten die Ist-Besteuerung als wichtigen Bestandteil ihrer Liquiditätsstrategie betrachtet. Mit dem Verlust dieser Möglichkeit müssen Freiberufler nun ihre Finanzierungsstrategien überdenken und möglicherweise auf die Soll-Besteuerung umsteigen, bei der die Umsatzsteuer sofort bei Leistungserbringung fällig wird.

Einfluss auf die Liquidität

Die Entscheidung des BFH könnte die Liquidität vieler Freiberufler erheblich belasten. Bei der Soll-Besteuerung müssen die Umsatzsteuern unabhängig von Zahlungseingängen abgeführt werden, was zu einem Cashflow-Engpass führen kann. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen die Zahlungsmoral der Kunden schwankt, kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten führen.

Alternativen zur Ist-Besteuerung

Obwohl die Ist-Besteuerung für freiwillig bilanzierende Freiberufler nicht mehr zur Verfügung steht, gibt es weiterhin Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren. Freiberufler können die Soll-Besteuerung anwenden, sofern sie die Umsatzgrenze von 800.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschreiten. Diese Regelung bleibt für viele Freiberufler eine Option, um die steuerlichen Verpflichtungen zu steuern.

Fazit

Freiberufler bei der Buchführung
Symbolbild: Freiberufler bei der Buchführung · Foto: Hanna Pad / Pexels

Das BFH-Urteil vom 16. April 2026 stellt einen Wendepunkt für viele Freiberufler dar, die auf die Ist-Besteuerung angewiesen waren. Die Entscheidung zwingt sie, ihre Buchhaltungs- und Steuerstrategien zu überdenken und sich auf die Herausforderungen der Soll-Besteuerung einzustellen. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Unsicherheiten und Inflation zunehmen, ist es für Freiberufler wichtiger denn je, ihre Liquidität im Blick zu behalten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.

Häufige Fragen

Was besagt das BFH-Urteil zur Ist-Besteuerung?
Das BFH-Urteil vom 16. April 2026 besagt, dass Freiberufler, die freiwillig Bücher führen, die Ist-Besteuerung nicht beanspruchen können.
Wer ist von diesem Urteil betroffen?
Betroffen sind alle Angehörigen freier Berufe, die ihren Gewinn durch freiwillige Buchführung ermitteln, darunter Rechtsanwälte, Ärzte und Steuerberater.
Was bedeutet die Ist-Besteuerung für Freiberufler?
Die Ist-Besteuerung ermöglicht es Freiberuflern, die Umsatzsteuer erst bei Zahlungseingang zu berechnen, was einen Liquiditätsvorteil darstellt.
Welche Alternativen haben Freiberufler nach dem Urteil?
Freiberufler können weiterhin die Soll-Besteuerung anwenden, müssen jedoch die Umsatzgrenze von 800.000 Euro beachten.
Wie wirkt sich das Urteil auf die Liquidität von Freiberuflern aus?
Das Urteil könnte die Liquidität von Freiberuflern negativ beeinflussen, da sie nun Umsatzsteuer sofort bei Leistungserbringung abführen müssen.

Quellen: Google News

Symbolbild: Freiberufler bei der Buchführung · Foto: Kampus Production / Pexels

Markus Brandt
Markus Brandt
Markus Brandt verfolgt die Entwicklungen rund um Digitalisierung, Fintech und Kryptowährungen. Er ordnet neue Trends ein und erklärt, was hinter aktuellen Schlagworten wirklich steckt – mit einem gesunden Maß an Skepsis. Sein Anspruch ist es, Chancen und Risiken gleichermaßen darzustellen, statt einseitig zu begeistern oder zu warnen.
RELATED ARTICLES

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein

American Express Green Card

Most Popular