⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 09.09.2026
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2026 hat weitreichende Konsequenzen für Freiberufler, die freiwillig Bücher führen. Diese verlieren die Möglichkeit, die Umsatzsteuer nach vereinnahmten Entgelten zu berechnen.
- BFH bestätigt Verlust der Ist-Besteuerung bei freiwilliger Buchführung
- Urteil betrifft alle Freiberufler, die bilanzieren
- Liquiditätsvorteil der Ist-Besteuerung entfällt
Das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 16. April 2026 hat für viele Freiberufler in Deutschland weitreichende Konsequenzen. In dem Urteil mit dem Aktenzeichen V R 16/24 wurde entschieden, dass Freiberufler, die freiwillig Bücher führen, die Ist-Besteuerung nicht in Anspruch nehmen können. Diese Entscheidung betrifft insbesondere Rechtsanwälte, Steuerberater und andere Angehörige freier Berufe, die ihren Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln.
Was ist die Ist-Besteuerung?

Die Ist-Besteuerung ist eine Regelung im Umsatzsteuergesetz, die es bestimmten Unternehmern ermöglicht, die Umsatzsteuer erst dann abzuführen, wenn sie tatsächlich Zahlung erhalten haben. Dies stellt einen erheblichen Liquiditätsvorteil dar, da die Steuerlast nicht sofort bei Leistungserbringung, sondern erst bei Zahlungseingang fällig wird. Für Freiberufler, die häufig mit langen Zahlungsfristen konfrontiert sind, kann dies entscheidend sein.
Das Urteil im Detail
Im konkreten Fall handelte es sich um eine Partnerschaft von Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern, die ihren Gewinn freiwillig durch Betriebsvermögensvergleich ermittelte. Das Finanzamt hatte die Genehmigung zur Ist-Besteuerung widerrufen, da die Partnerschaft die Umsatzgrenze nach § 20 UStG überschritt und freiwillig Bücher führte. Der BFH bestätigte diese Entscheidung und stellte klar, dass die Ist-Besteuerung nicht für freiwillig bilanzierende Freiberufler gilt.
Warum ist das Urteil wichtig?
- Urteil vom 16. April 2026
- BFH-Urteil: V R 16/24
- Freiwillige Buchführung führt zum Verlust der Ist-Besteuerung
Das Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die steuerliche Planung von Freiberuflern. Viele von ihnen hatten die Ist-Besteuerung als wichtigen Bestandteil ihrer Liquiditätsstrategie betrachtet. Mit dem Verlust dieser Möglichkeit müssen Freiberufler nun ihre Finanzierungsstrategien überdenken und möglicherweise auf die Soll-Besteuerung umsteigen, bei der die Umsatzsteuer sofort bei Leistungserbringung fällig wird.
Einfluss auf die Liquidität
Die Entscheidung des BFH könnte die Liquidität vieler Freiberufler erheblich belasten. Bei der Soll-Besteuerung müssen die Umsatzsteuern unabhängig von Zahlungseingängen abgeführt werden, was zu einem Cashflow-Engpass führen kann. Insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen die Zahlungsmoral der Kunden schwankt, kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten führen.
Alternativen zur Ist-Besteuerung
Obwohl die Ist-Besteuerung für freiwillig bilanzierende Freiberufler nicht mehr zur Verfügung steht, gibt es weiterhin Möglichkeiten, die Steuerlast zu optimieren. Freiberufler können die Soll-Besteuerung anwenden, sofern sie die Umsatzgrenze von 800.000 Euro im vorangegangenen Kalenderjahr nicht überschreiten. Diese Regelung bleibt für viele Freiberufler eine Option, um die steuerlichen Verpflichtungen zu steuern.
Fazit

Das BFH-Urteil vom 16. April 2026 stellt einen Wendepunkt für viele Freiberufler dar, die auf die Ist-Besteuerung angewiesen waren. Die Entscheidung zwingt sie, ihre Buchhaltungs- und Steuerstrategien zu überdenken und sich auf die Herausforderungen der Soll-Besteuerung einzustellen. In einer Zeit, in der wirtschaftliche Unsicherheiten und Inflation zunehmen, ist es für Freiberufler wichtiger denn je, ihre Liquidität im Blick zu behalten und gegebenenfalls Anpassungen vorzunehmen.
Häufige Fragen
Was besagt das BFH-Urteil zur Ist-Besteuerung?
Wer ist von diesem Urteil betroffen?
Was bedeutet die Ist-Besteuerung für Freiberufler?
Welche Alternativen haben Freiberufler nach dem Urteil?
Wie wirkt sich das Urteil auf die Liquidität von Freiberuflern aus?
Quellen: Google News
Symbolbild: Freiberufler bei der Buchführung · Foto: Kampus Production / Pexels


