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Günstigerprüfung: Steuern auf Kapitalerträge clever sparen

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⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 15.09.2026

Die Günstigerprüfung ermöglicht es Anlegern, ihre Kapitalerträge steuerlich günstiger zu behandeln. Besonders für Geringverdiener und Rentner kann dies erhebliche Einsparungen bringen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Günstigerprüfung senkt Steuerlast auf Kapitalerträge
  • Antrag muss aktiv gestellt werden
  • Besonders vorteilhaft für Rentner und Studierende

Die Günstigerprüfung ist ein wichtiges Instrument für Anleger, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Im Jahr 2026 können insbesondere Rentner, Studierende und Geringverdiener von dieser Regelung profitieren. Die Günstigerprüfung ermöglicht es, Kapitalerträge nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn dieser niedriger ist. Dies kann zu erheblichen Einsparungen führen, insbesondere für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 15.500 Euro.

Was ist die Günstigerprüfung?

Steuern sparen durch Günstigerprüfung
Symbolbild: Steuern sparen durch Günstigerprüfung · Foto: Polina Tankilevitch / Pexels

Die Günstigerprüfung ist ein gesetzliches Antragsrecht gemäß § 32d Abs. 6 EStG, das es Steuerpflichtigen erlaubt, ihre Kapitalerträge günstiger zu versteuern. Normalerweise behält die Depotbank automatisch 25 % Kapitalertragsteuer ein, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese pauschale Besteuerung gilt als abgegolten, ohne dass eine Steuererklärung erforderlich ist. Die Günstigerprüfung kommt ins Spiel, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, was häufig bei Geringverdienern der Fall ist.

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Wer kann von der Günstigerprüfung profitieren?

Die Günstigerprüfung ist besonders vorteilhaft für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen. Dazu gehören Rentner mit niedrigen Renteneinkünften, Studierende mit Nebenjobs und Eltern in Elternzeit. Diese Personengruppen haben oft ein zu versteuerndes Einkommen, das unter den relevanten Schwellenwerten liegt, wodurch sie von der Günstigerprüfung profitieren können. Auch Geringverdiener, deren Einkommen unter 15.500 Euro liegt, sollten die Günstigerprüfung in Betracht ziehen, um ihre Steuerlast zu senken.

Wie stelle ich den Antrag auf Günstigerprüfung?

Fakten auf einen Blick

  • Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € für Ledige, 2.000 € für Verheiratete
  • Persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %: Günstigerprüfung sinnvoll
  • Antrag in Zeile 4 der Anlage KAP stellen

Der Antrag auf Günstigerprüfung muss aktiv gestellt werden. Dies geschieht durch das Setzen eines Häkchens in Zeile 4 der Anlage KAP in der Steuererklärung. Ohne dieses Häkchen wird keine Prüfung der günstigeren Besteuerungsvariante vorgenommen. Es ist wichtig, die Kapitalerträge aus der Steuerbescheinigung in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP einzutragen, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten. Das Finanzamt führt dann den Vergleich zwischen der pauschalen Abgeltungsteuer und dem persönlichen Steuersatz durch und wendet automatisch die günstigere Variante an.

Wichtige Aspekte der Günstigerprüfung

Ein zentraler Aspekt der Günstigerprüfung ist der Sparer-Pauschbetrag, der im Jahr 2026 weiterhin 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten beträgt. Erst wenn dieser Pauschbetrag ausgeschöpft ist, wird die Günstigerprüfung relevant. Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Günstigerprüfung nur für das jeweilige Steuerjahr gilt und jährlich neu beantragt werden muss. Zudem gilt der Antrag für alle Kapitalerträge eines Veranlagungszeitraums, was bedeutet, dass er nicht nur für einzelne Depots oder Erträge gestellt werden kann.

Praktische Tipps zur Günstigerprüfung

Tipp: Anleger sollten ihre Steuerbescheinigungen sorgfältig aufbewahren und bei Bedarf dem Finanzamt vorlegen. Es kann auch sinnvoll sein, einen Freistellungsauftrag bei der Bank zu erteilen, um die Kapitalertragsteuer von vornherein zu vermeiden, wenn das Gesamteinkommen sehr niedrig ist. In einigen Fällen kann auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragt werden, die es ermöglicht, dass keine Kapitalertragsteuer einbehalten wird.

Fazit

Steuern sparen durch Günstigerprüfung
Symbolbild: Steuern sparen durch Günstigerprüfung · Foto: RDNE Stock project / Pexels

Die Günstigerprüfung ist ein effektives Mittel, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Insbesondere für Rentner, Studierende und Geringverdiener kann die Inanspruchnahme dieser Regelung zu erheblichen finanziellen Vorteilen führen. Anleger sollten sich aktiv mit der Günstigerprüfung auseinandersetzen und die notwendigen Schritte in ihrer Steuererklärung unternehmen, um von den möglichen Einsparungen zu profitieren.

Häufige Fragen

Was ist die Günstigerprüfung?
Die Günstigerprüfung ist ein gesetzliches Antragsrecht, das es ermöglicht, Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn dieser unter dem pauschalen Abgeltungsteuersatz von 25 % liegt.
Wer kann von der Günstigerprüfung profitieren?
Besonders Rentner, Studierende, Geringverdiener und Eltern in Elternzeit können von der Günstigerprüfung profitieren, da sie oft einen niedrigeren persönlichen Steuersatz haben.
Wie stelle ich den Antrag auf Günstigerprüfung?
Der Antrag wird in der Steuererklärung über die Anlage KAP gestellt, indem ein Häkchen in Zeile 4 gesetzt wird. Das Finanzamt prüft dann automatisch die günstigere Besteuerungsvariante.
Was passiert, wenn ich die Günstigerprüfung nicht beantrage?
Wenn die Günstigerprüfung nicht beantragt wird, unterliegen die Kapitalerträge der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %, was in vielen Fällen zu einer höheren Steuerlast führt.
Gibt es Fristen für die Günstigerprüfung?
Der Antrag auf Günstigerprüfung muss jährlich neu gestellt werden und sollte idealerweise zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht werden.

Quellen: Google News

Symbolbild: Steuern sparen durch Günstigerprüfung · Foto: https://kaboompics.com/ / Pexels

Julia Hoffmann
Julia Hoffmann
Julia Hoffmann ist bei Finanz-Echo für die Themen Immobilien und Baufinanzierung zuständig. Sie erklärt, worauf es bei Kauf, Finanzierung und Vermietung ankommt, und behält dabei aktuelle Entwicklungen am Markt im Blick. Ihre Artikel richten sich sowohl an angehende Eigentümer als auch an alle, die ihre Immobilie als Geldanlage betrachten.
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