⏱ 3 Min. Lesezeit · Stand: 15.09.2026
Die Günstigerprüfung ermöglicht es Anlegern, ihre Kapitalerträge steuerlich günstiger zu behandeln. Besonders für Geringverdiener und Rentner kann dies erhebliche Einsparungen bringen.
- Günstigerprüfung senkt Steuerlast auf Kapitalerträge
- Antrag muss aktiv gestellt werden
- Besonders vorteilhaft für Rentner und Studierende
Die Günstigerprüfung ist ein wichtiges Instrument für Anleger, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Im Jahr 2026 können insbesondere Rentner, Studierende und Geringverdiener von dieser Regelung profitieren. Die Günstigerprüfung ermöglicht es, Kapitalerträge nicht mit der pauschalen Abgeltungsteuer von 25 %, sondern mit dem persönlichen Einkommensteuersatz zu versteuern, wenn dieser niedriger ist. Dies kann zu erheblichen Einsparungen führen, insbesondere für Personen mit einem zu versteuernden Einkommen unter 15.500 Euro.
Was ist die Günstigerprüfung?

Die Günstigerprüfung ist ein gesetzliches Antragsrecht gemäß § 32d Abs. 6 EStG, das es Steuerpflichtigen erlaubt, ihre Kapitalerträge günstiger zu versteuern. Normalerweise behält die Depotbank automatisch 25 % Kapitalertragsteuer ein, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Diese pauschale Besteuerung gilt als abgegolten, ohne dass eine Steuererklärung erforderlich ist. Die Günstigerprüfung kommt ins Spiel, wenn der persönliche Grenzsteuersatz unter 25 % liegt, was häufig bei Geringverdienern der Fall ist.
Wer kann von der Günstigerprüfung profitieren?
Die Günstigerprüfung ist besonders vorteilhaft für bestimmte Gruppen von Steuerpflichtigen. Dazu gehören Rentner mit niedrigen Renteneinkünften, Studierende mit Nebenjobs und Eltern in Elternzeit. Diese Personengruppen haben oft ein zu versteuerndes Einkommen, das unter den relevanten Schwellenwerten liegt, wodurch sie von der Günstigerprüfung profitieren können. Auch Geringverdiener, deren Einkommen unter 15.500 Euro liegt, sollten die Günstigerprüfung in Betracht ziehen, um ihre Steuerlast zu senken.
Wie stelle ich den Antrag auf Günstigerprüfung?
- Sparer-Pauschbetrag: 1.000 € für Ledige, 2.000 € für Verheiratete
- Persönlicher Grenzsteuersatz unter 25 %: Günstigerprüfung sinnvoll
- Antrag in Zeile 4 der Anlage KAP stellen
Der Antrag auf Günstigerprüfung muss aktiv gestellt werden. Dies geschieht durch das Setzen eines Häkchens in Zeile 4 der Anlage KAP in der Steuererklärung. Ohne dieses Häkchen wird keine Prüfung der günstigeren Besteuerungsvariante vorgenommen. Es ist wichtig, die Kapitalerträge aus der Steuerbescheinigung in die entsprechenden Zeilen der Anlage KAP einzutragen, um eine korrekte Berechnung zu gewährleisten. Das Finanzamt führt dann den Vergleich zwischen der pauschalen Abgeltungsteuer und dem persönlichen Steuersatz durch und wendet automatisch die günstigere Variante an.
Wichtige Aspekte der Günstigerprüfung
Ein zentraler Aspekt der Günstigerprüfung ist der Sparer-Pauschbetrag, der im Jahr 2026 weiterhin 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für zusammenveranlagte Ehegatten beträgt. Erst wenn dieser Pauschbetrag ausgeschöpft ist, wird die Günstigerprüfung relevant. Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Günstigerprüfung nur für das jeweilige Steuerjahr gilt und jährlich neu beantragt werden muss. Zudem gilt der Antrag für alle Kapitalerträge eines Veranlagungszeitraums, was bedeutet, dass er nicht nur für einzelne Depots oder Erträge gestellt werden kann.
Praktische Tipps zur Günstigerprüfung
Fazit

Die Günstigerprüfung ist ein effektives Mittel, um Steuern auf Kapitalerträge zu sparen. Insbesondere für Rentner, Studierende und Geringverdiener kann die Inanspruchnahme dieser Regelung zu erheblichen finanziellen Vorteilen führen. Anleger sollten sich aktiv mit der Günstigerprüfung auseinandersetzen und die notwendigen Schritte in ihrer Steuererklärung unternehmen, um von den möglichen Einsparungen zu profitieren.
Häufige Fragen
Was ist die Günstigerprüfung?
Wer kann von der Günstigerprüfung profitieren?
Wie stelle ich den Antrag auf Günstigerprüfung?
Was passiert, wenn ich die Günstigerprüfung nicht beantrage?
Gibt es Fristen für die Günstigerprüfung?
Quellen: Google News
Symbolbild: Steuern sparen durch Günstigerprüfung · Foto: https://kaboompics.com/ / Pexels


