⏱ 4 Min. Lesezeit · Stand: 12.08.2026
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat seine Praxis zur Kapitalertragsteuerentlastung bei Disregarded Entities verschärft. Dies hat weitreichende Folgen für Unternehmen und Investoren, die in grenzüberschreitenden Strukturen tätig sind.
- BZSt prüft Anträge auf Kapitalertragsteuerentlastung.
- Entlastungen werden oft bei Disregarded Entities verweigert.
- Wichtige Informationen müssen von Antragstellern bereitgestellt werden.
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) hat in den letzten Monaten seine Praxis zur Kapitalertragsteuerentlastung bei Disregarded Entities überarbeitet. Diese Entwicklung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Investoren, die in grenzüberschreitenden Strukturen tätig sind. Insbesondere wird geprüft, ob und wem Dividendenzahlungen als Einkünfte zuzurechnen sind. Dies ist besonders relevant für deutsche Kapitalgesellschaften, die in den USA als steuerlich transparent behandelt werden.
Was sind Disregarded Entities?

Disregarded Entities sind Gesellschaften, die für steuerliche Zwecke als transparent gelten. Das bedeutet, dass ihre Einkünfte direkt den Gesellschaftern zugerechnet werden, ohne dass die Gesellschaft selbst besteuert wird. Diese Regelung wird häufig von US-amerikanischen Unternehmen genutzt, um steuerliche Vorteile zu erzielen. In Deutschland hingegen gelten diese Gesellschaften aus steuerlicher Sicht als Kapitalgesellschaften, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann, wenn keine entsprechenden Entlastungen gewährt werden.
Aktuelle Entwicklungen beim BZSt
Das BZSt hat seit Herbst 2025 begonnen, Anträge auf Kapitalertragsteuerentlastung im Zusammenhang mit Disregarded Entities intensiver zu prüfen. In vielen Fällen wird die Entlastung verweigert, wenn die ausschüttende deutsche Gesellschaft nach US-Recht als Disregarded Entity klassifiziert wird. Dies bedeutet, dass die US-Muttergesellschaft keine Einkünfte aus Dividenden von der deutschen Tochtergesellschaft erzielen kann, was die Antragsberechtigung auf Entlastung gemäß den deutschen Steuergesetzen einschränkt.
Die Prüfung der Anträge erfolgt in enger Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) sowie dem US-amerikanischen Internal Revenue Service (IRS). Diese Zusammenarbeit soll sicherstellen, dass die steuerlichen Regelungen sowohl in Deutschland als auch in den USA eingehalten werden und keine doppelte Nichtbesteuerung von Einkünften entsteht.
Folgen für Unternehmen und Investoren
- Das BZSt prüft Anträge auf Kapitalertragsteuerentlastung seit Herbst 2025.
- Entlastungen werden oft verweigert, wenn die Gesellschaft als Disregarded Entity gilt.
- Die US-Muttergesellschaft muss die Ausschüttungen als Einkünfte anrechnen.
Die Verschärfung der Praxis des BZSt hat direkte Auswirkungen auf Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind und von US-amerikanischen Muttergesellschaften kontrolliert werden. Insbesondere müssen diese Unternehmen sicherstellen, dass sie alle erforderlichen Nachweise erbringen, um eine Kapitalertragsteuerentlastung zu beantragen. Dazu gehört unter anderem die Vorlage von Auszügen der US-Form 1120, die belegen, wie die Gesellschaft steuerlich behandelt wird.
Für Investoren bedeutet dies, dass sie möglicherweise höhere Kapitalertragsteuern zahlen müssen, da die Entlastungen bei Disregarded Entities oft verweigert werden. Die Kapitalertragsteuer in Deutschland beträgt in der Regel 26,375 %, was für viele Investoren eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen kann.
Praktische Hinweise für Antragsteller
Die Antragsbearbeitung erfolgt nicht flächendeckend oder standardmäßig, sondern in Einzelfallprüfungen. In einigen Fällen kann es jedoch zu ablehnenden Entscheidungen kommen, wenn die Antragsteller nicht ausreichend mitwirken oder die erforderlichen Informationen nicht bereitstellen.
Rechtsmittel und Einspruchsverfahren
Wenn ein Antrag auf Kapitalertragsteuerentlastung abgelehnt wird, haben betroffene Unternehmen die Möglichkeit, im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen diese Entscheidung vorzugehen. Es ist wichtig, diese Schritte zeitnah zu unternehmen, um mögliche Rückforderungen zu sichern und die finanziellen Auswirkungen der Ablehnung zu minimieren.
Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind komplex, und Unternehmen sollten sich gegebenenfalls rechtzeitig rechtlichen Rat einholen, um ihre Ansprüche durchzusetzen. Die aktuelle Praxis des BZSt könnte sich in Zukunft weiterentwickeln, weshalb eine kontinuierliche Beobachtung der Entwicklungen im Steuerrecht ratsam ist.
Fazit

Die Prüfung der Kapitalertragsteuerentlastung durch das BZSt bei Disregarded Entities stellt eine bedeutende Herausforderung für Unternehmen und Investoren dar. Die Verschärfung der Praxis könnte zu höheren Steuerlasten führen und erfordert eine sorgfältige Vorbereitung und Dokumentation der Anträge. Unternehmen sollten sich proaktiv mit den neuen Anforderungen auseinandersetzen, um mögliche Nachteile zu vermeiden und ihre steuerlichen Verpflichtungen optimal zu erfüllen.
Häufige Fragen
Was sind Disregarded Entities?
Wie beeinflusst die neue Praxis des BZSt Investoren?
Welche Nachweise sind für die Antragstellung erforderlich?
Was sind die Folgen einer Ablehnung des Antrags?
Gibt es Möglichkeiten, gegen eine Ablehnung vorzugehen?
Quellen: Google News
Symbolbild: Diskussion über Kapitalertragsteuerentlastung · Foto: RDNE Stock project / Pexels


